Fortschritt: In Arbeit
Die laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern zu stärken und sicherzustellen, dass die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt werden
Proponent:
Myanmar
Republik der Union Myanmar
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.
Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden.