Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Anerkennung, den Schutz und die Verteidigung der Rechte der im Land lebenden Minderheiten zu garantieren sowie Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung aufgrund der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erlassen
Proponent:
Costa Rica
Republik Costa Rica
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):
Nach wie vor wurde in Österreich kein einheitlicher und umfassender rechtlicher Schutz vor Diskriminierung implementiert. Das österreichische Gleichstellungsrecht ist nach wie vor von einer diskriminierenden Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe gekennzeichnet. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes. Ein ausdrücklicher gesetzlicher Schutz vor intersektionaler Diskriminierung und vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität, -ausdruck oder -merkmale fehlt. Die Antidiskriminierungsgesetze sowie die jeweiligen Gleichbehandlungsstellen auf Bundes- und Länderebene sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, was den Rechtszugang erschwert.
Diskriminierungsbetroffene müssen in der Regel individuell klagen. Die in der Praxis zugesprochenen Schadenersatzbeträge sind gering, es fehlt an einem effektiven gesetzlichen Mindestschadenersatz und Unterlassungsansprüchen. Eine Verbandsklage als kollektives Rechtsschutzinstrument gibt es nur bei Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung.
Das aktuelle Regierungsprogramm 2025-2029 sieht keine Behebung dieser Ungleichbehandlungen im Diskriminierungsschutz vor https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).Nach wie vor wurde in Österreich kein einheitlicher und umfassender rechtlicher Schutz vor Diskriminierung implementiert. Das österreichische Gleichstellungsrecht ist nach wie vor von einer diskriminierenden Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe gekennzeichnet. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes. Im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 findet sich kein Hinweis, dass diese diskriminierende Ungleichbehandlung beseitigt werden soll und es gibt aktuell auch keine politischen Mehrheiten, diese Lücken im Diskriminierungsschutz zu beseitigen (siehe Regierungsprogramm 2020-2024 als PDF auf der Website des Bundeskanzleramt: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf verfügbar). In Zusammenfassung appelliert die Zivilgesellschaft an die Bundesregierung, eine Politik zu verfolgen, die die Förderung statt die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten im Fokus hat. Die Einbindung der Fachkenntnisse der Zivilgesellschaft wird als unerlässlich betrachtet (siehe Offener Brief: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html).
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).Im Juli 2021 wurde das „Anti-Terror-Paket“ in Österreich verabschiedet, was jedoch Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen und UN-Experten hervorrief. Insbesondere wurde befürchtet, dass der Paragraf über „religiös motivierte extremistische Verbindungen“ Muslime stigmatisieren könnte (siehe Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG (849 d.B.): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/849).
Trotz Bedenken setzten Strafverfolgungsbehörden Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, was potenzielle Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie Beeinträchtigungen der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit mit sich brachte. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und wirksame Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken fehlten (vgl. Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft, um die Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern. Der aktuelle Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt. Trotz einer erheblichen Erhöhung der Volksgruppenförderung auf fast 8 Millionen Euro im Jahr 2021 und der Verabschiedung neuer Gesetze zur Bekämpfung von Hassrede und gewalttätigen Hassverbrechen bleiben Herausforderungen bestehen, insbesondere im Minderheitensprachenunterricht und im Bereich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs.
Im Gegensatz dazu gibt es auf Bundesebene keine klare Zuständigkeit zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Es wurden kaum Maßnahmen ergriffen, insbesondere im Hinblick auf Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten sowie zur Förderung von Selbstermächtigung und Menschenrechten.
{Minderhieten-Diskriminierung}