Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

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UPR-Empfehlungen

139.158

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen zu beschließen, der unter anderem eine verbesserte Datenerhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Femizid enthält
Adopt a new national action plan to prevent gender-based violence against women that includes improved data collection on gender-based violence and femicide
Proponent:
Schweden

Königreich Schweden

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.159

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu erstellen und für seine Umsetzung ausreichende Mittel bereitzustellen
Establish a new National Action Plan to address violence against women and ensure that it is supported with adequate resources
Proponent:
Kanada

Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.160

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt umzusetzen und zu aktualisieren
Implement and update the National Action Plan on Combating Violence against Women
Proponent:
Israel

Staat Israel

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.164

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen neuen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu erstellen, der auch Frauen mit Behinderungen, Frauen mit prekären Aufenthaltstiteln, Asylwerberinnen und Frauen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt
Create a new National Action Plan "Protection against Violence for Women" which also considers women with disabilities, precarious residence permits and asylum seekers and women with mental illness
Proponent:
Niederlande

Königreich der Niederlande

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.185

Fortschritt: In Arbeit
Den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 in einem partizipativen Prozess zu erarbeiten und eine kohärente Strategie für die Deinstitutionalisierung mit einem klaren Zeitrahmen und einem Mechanismus für deren wirksame Umsetzung und Monitoring zu formulieren
Develop the National Action Plan on Disability 2021-2030 in a participatory way and formulate a coherent strategy for the deinstitutionalization with a clear time frame and a mechanism for its effective implementation and monitoring
Proponent:
Bulgarien

Republik Bulgarien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet.
Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier).

Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich.

Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

139.186

Fortschritt: In Arbeit
Mit Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen stärker zusammenzuarbeiten, insbesondere bei der Annahme des Nationalen Aktionsplans Behinderung
Redouble its liaison with stakeholders representing persons with disabilities, particularly in the adoption of the National Action Plan on Disability
Proponent:
Äthiopien

Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet.
Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier).

Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich.

Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

139.187

Fortschritt: Teilerfolg
Den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2021 in Konsultation mit Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen weiter umzusetzen
Continue to implement the National Action Plan on Disabilities 2012-2021 through consultations with persons with disabilities and the organisations that represent them
Proponent:
Israel

Staat Israel

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP I) ist mittlerweile ausgelaufen und wurde durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ersetzt (NAP II, Information auf der Webseite des Sozialministeriums: hier). Eine umfangreiche Evaluierung des Erfolgs des NAP I durch das Sozialministerium ist erfolgt und auf deren Webseite als PDF hierverfügbar. Im NAP I blieb großes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen. Gründe hierfür sind ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen. Zudem ist die politische Mitsprache in Österreich stark formalisiert und hat historische Wurzeln. Dadurch haben gut etablierte und politisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen einen Vorteil. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes “Capacity Building gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.

Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: hier). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt.

139.188

Fortschritt: Teilerfolg
Unverzüglich den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030, der die wirksame soziale Integration von Menschen mit Behinderungen angemessen fördert, zu beschließen
Adopt promptly the National Action Plan on the Protection of Persons with Disabilities 2022 - 2030, which adequately favours their effective social integration
Proponent:
Spanien

Königreich Spanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP II) wurde von der österreichischen Bundesregierung am 6.Juli 2022 beschlossen und ist als PDF hier) verfügbar. Der NAP II ist dabei auch das zentrale nationale Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Auch diese zielt auf die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Inklusion in die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen ab.

Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist im NAP II dieses Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umgesetzt. Der NAP II besteht formal, ist aber aus dieser Sicht nicht als voller Erfolg zu werten.

139.189

Fortschritt: In Arbeit
Weitere Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen, wie im verlängerten Nationalen Aktionsplan Behinderung dargelegt
Take further measures to promote the rights of persons with disabilities, as outlined in the extended National Action Plan on Disability
Proponent:
Japan

Japan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP I) ist mittlerweile ausgelaufen und wurde durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ersetzt (NAP II, Information auf der Webseite des Sozialministeriums: hier). Eine umfangreiche Evaluierung des Erfolgs des NAP I durch das Sozialministerium ist erfolgt und auf deren Webseite als PDF hierverfügbar. Im NAP I blieb großes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen. Gründe hierfür sind ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen. Zudem ist die politische Mitsprache in Österreich stark formalisiert und hat historische Wurzeln. Dadurch haben gut etablierte und politisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen einen Vorteil. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes “Capacity Building gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.

Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: hier). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt.

139.190

Fortschritt: In Arbeit
Den Nationalen Aktionsplan Behinderung weiter umzusetzen
Continue the implementation of the national plan on persons with disabilities
Proponent:
Libanon

Libanesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP I) ist mittlerweile ausgelaufen und wurde durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ersetzt (NAP II, Information auf der Webseite des Sozialministeriums: hier). Eine umfangreiche Evaluierung des Erfolgs des NAP I durch das Sozialministerium ist erfolgt und auf deren Webseite als PDF hierverfügbar. Im NAP I blieb großes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen. Gründe hierfür sind ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen. Zudem ist die politische Mitsprache in Österreich stark formalisiert und hat historische Wurzeln. Dadurch haben gut etablierte und politisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen einen Vorteil. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes “Capacity Building gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.

Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: hier). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt.

139.191

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Erfüllung des Nationalen Aktionsplans Behinderung zu ergreifen, darunter eingehendere Konsultationen mit Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten
Undertake actions ensuring the fulfillment of the National Action Plan on Disability, including more thorough consultations with organizations representing persons with disabilities
Proponent:
Polen

Republik Polen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet. Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier). Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich. Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

139.192

Fortschritt: In Arbeit
Die im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen in den laufenden Prozess der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 einzubeziehen
Involve the civil society organisations working in the area of the rights of persons with disabilities in the current process of the implementation of the national action plan on disability for 2022-2030
Proponent:
Katar

Staat Katar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet. Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier). Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich. Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

140.15

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen umfassenden Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte fertigzustellen und zu beschließen und weiterhin die wirksame Umsetzung bestehender thematischer Nationaler Aktionspläne, einschließlich des Nationalen Aktionsplans Behinderungen und des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt, zu gewährleisten
Finalize and adopt a comprehensive national human rights action plan and continue to ensure the effective implementation of existing thematic national action plans, including the NAP on Disability and the NAP on Combating Violence against Women
Proponent:
Südkorea

Republik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Ein genereller Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte für Österreich wurde bisher weder fertig ausgearbeitet noch beschlossen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.


Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP II) wurde von der österreichischen Bundesregierung am 06.06.2022 beschlossen
(Siehe PDF: hier).


Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet.
Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: hier).

Liga-Points of Action

22

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verbesserung des NAP Behinderung unter Konsultation der Länder, der Menschen mit Behinderungen und der sie vertretenden Organisationen und Berücksichtigung der Empfehlungen des CRPD Komitees
Improve the NAP on disability in consultation with countries, people with disabilities and organisations representing them and take the recommendations of the CRPD Committee into account
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

40

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Schaffung eines neuen Nationalen Aktionsplans „Gewaltschutz für Frauen“, welcher auch Frauen mit Behinderungen, prekärem Aufenthaltstitel, Asylwerberinnen und Frauen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt
Create a new National Action Plan "Protection against Violence for Women" which also considers women with disabilities, precarious residence permits, asylum seekers and women with mental illness
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

123

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Neufassung des NAP Behinderung mit messbaren Zielindikatoren und Bereitstellung angemessener finanzielle Mittel zur Umsetzung der Verpflichtungen aus allen Artikeln der UN-BRK
Revise the NAP on Disability with measurable target indicators and provide for adequate financial resources to implement the obligations under all articles of the UN-CRPD
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

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