Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen.
Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.
Fortschritt:
Kein Fortschritt
Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels bundesweit zu harmonisieren
Proponent:
Moldau
Republik Moldau
Moldau
Republik Moldau
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.
Fortschritt:
In Arbeit
Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels im gesamten Staatsgebiet zu harmonisieren, und die Datenerhebung zu verfeinern, um alle Formen des Kinderhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu erfassen
Proponent:
Sri Lanka
Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka
Sri Lanka
Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen. Eine zentrale Herausforderung bleibt weiterhin die Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, der Gewährleistung von Aufenthaltssicherheit für diese Personen sowie der Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung. Zudem stellt die Erfassung von relevanten Daten in diesen Bereichen eine weitere Schwierigkeit dar. Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: https://www.bmeia.gv.at/themen/menschenrechte/kampf-gegen-den-menschenhandel/ verfügbar).