Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.103

Fortschritt: Kein Fortschritt
Seine Anstrengungen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, zu verstärken und zu diesem Zweck die wirksame Vollziehung des Behinderteneinstellungsgesetzes zu gewährleisten
Redouble its efforts to facilitate access of persons with disabilities to the labour market by ensuring effective implementation of the Employment of People with Disabilities Act
Proponent:
Thailand

Königreich Thailand

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich gibt es eine Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Menschen. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand medizinischer Kriterien, oft schon direkt nach der Schule. Für nicht arbeitsfähige Personen sind die Bundesländer zuständig, während der Bund für arbeitsfähige Personen zuständig ist. In Bezug auf die Gruppe der nicht arbeitsfähigen Personen wurden kaum Maßnahmen ergriffen. Diese Personen sind weiterhin in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig, erhalten jedoch keinen Lohn und haben keine eigenständige Sozialversicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung). Dies führt zu verstärkter Altersarmut, und es gibt keine Daten über den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.

Es gibt keine landesweiten einheitlichen Maßnahmen, um dies zu ermöglichen, und die geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2022-2030 wurden bisher nicht umgesetzt (Siehe Nationaler Aktionsplan Behinderung auf der Website des Sozialministeriums: hier verfügbar). Unterstützungsleistungen für arbeitsfähige Personen sind größtenteils an einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) gebunden, wodurch Personen, die keinen vom Staat festgestellten Grades der Behinderung (GdB) haben, von entsprechenden Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich. Dies führt dazu, dass arbeitslose Menschen mit Behinderungen seltener an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen als Arbeitslose ohne Behinderung.

Es gibt nur wenige Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Beschäftigungsungleichgewichten und Lohngefällen, abgesehen von einer höheren Lohnkostenförderung für Frauen mit Behinderungen im Rahmen der “Inklusionsförderung Plus” (Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus: hier). Es gibt keine spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Lohnförderungen: Website des Sozialministeriumservice: hier ).

139.104

Fortschritt: Kein Fortschritt
Menschen mit Behinderungen angemessene Arbeitsmöglichkeiten zu bieten
Provide appropriate job opportunities for persons with disabilities
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich gibt es eine Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Menschen. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand medizinischer Kriterien, oft schon direkt nach der Schule. Für nicht arbeitsfähige Personen sind die Bundesländer zuständig, während der Bund für arbeitsfähige Personen zuständig ist. In Bezug auf die Gruppe der nicht arbeitsfähigen Personen wurden kaum Maßnahmen ergriffen. Diese Personen sind weiterhin in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig, erhalten jedoch keinen Lohn und haben keine eigenständige Sozialversicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung). Dies führt zu verstärkter Altersarmut, und es gibt keine Daten über den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.

Es gibt keine landesweiten einheitlichen Maßnahmen, um dies zu ermöglichen, und die geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2022-2030 wurden bisher nicht umgesetzt (Siehe Nationaler Aktionsplan Behinderung auf der Website des Sozialministeriums: hier verfügbar). Unterstützungsleistungen für arbeitsfähige Personen sind größtenteils an einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) gebunden, wodurch Personen, die keinen vom Staat festgestellten Grades der Behinderung (GdB) haben, von entsprechenden Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich. Dies führt dazu, dass arbeitslose Menschen mit Behinderungen seltener an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen als Arbeitslose ohne Behinderung.

Es gibt nur wenige Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Beschäftigungsungleichgewichten und Lohngefällen, abgesehen von einer höheren Lohnkostenförderung für Frauen mit Behinderungen im Rahmen der “Inklusionsförderung Plus” (Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus: hier). Es gibt keine spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Lohnförderungen: Website des Sozialministeriumservice: hier ).

139.110

Fortschritt: Kein Fortschritt
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter zu verstärken, insbesondere in Bezug auf gleiches Entgelt und die Partizipation von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen
Further strengthen measures to promote equality between women and men, in particular regarding equal pay and the participation of women on the boards and in the chief executive offices of companies
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Zudem sind Frauen weiterhin nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden unterdurchschnittlich vertreten.

139.117

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Verringerung des hohen Lohngefälles zu verstärken, indem der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter durchgesetzt wird
Enhance efforts to reduce the high wage gap by enforcing the principle of gender equality
Proponent:
Slowenien

Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.148

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Erhöhung der politischen Partizipation der Frauen und zur Beseitigung des Lohngefälles zu stärken
Strengthen policies to promote gender equality, increase women’s participation in the political sphere, and eliminate the wage gap
Proponent:
Ecuador

Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als pdf Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: hier abrufbar). Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.

Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt “LEA - Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt “Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: hier. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus.

139.154

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Diskriminierung von Frauen aktiv zu bekämpfen und die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen zu verbessern
Work to combat discrimination against women and improve access for persons with disabilities in the workplace
Proponent:
USA

Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: hier). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an.

Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

139.155

Fortschritt: In Arbeit
Eine Politik zu betreiben, die die Rechte der Frauen, insbesondere von Angehörigen von Minderheiten, Einwanderinnen und Flüchtlingen, stärker fördert und schützt
Pursue policies to strengthen the promotion and protection of the rights of women, notably those who are minorities, immigrants and refugees
Proponent:
Barbados

Barbados

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Trotz einiger Fortschritte gibt es nach wie vor erhebliche Probleme in Bezug auf das Lohngefälle und in Bezug auf die Anzahl der Frauen, die in Entscheidungspositionen sitzen.

Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern ist weiterhin hoch. Nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten.

139.156

Fortschritt: Kein Fortschritt
Allen Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen entgegenzuwirken
Counter all forms of discrimination against women and girls with disabilities
Proponent:
Jordanien

Haschemitisches Königreich Jordanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig.

Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen.

Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden.
Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

139.165

Fortschritt: In Arbeit
Anstrengungen zur Beseitigung aller Arten von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen ungeachtet ihres Migrationsstatus zu verstärken
Redouble efforts to eliminate all kinds of violence and discrimination against women and girls, regardless of their migratory status
Proponent:
Brasilien

Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.180

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen
Maintain efforts to further promote gender equality, combat violence against children, and eliminate poverty and social exclusion of children in Austria
Proponent:
Marokko

Königreich Marokko

139.193

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Sicherstellung ihres Zugangs zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen fortzusetzen
Continue efforts in supporting persons with disabilities, by ensuring their accessibility to the labour market and social welfare benefits
Proponent:
Zypern

Republik Zypern

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich gibt es eine Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Menschen. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand medizinischer Kriterien, oft schon direkt nach der Schule. Für nicht arbeitsfähige Personen sind die Bundesländer zuständig, während der Bund für arbeitsfähige Personen zuständig ist. In Bezug auf die Gruppe der nicht arbeitsfähigen Personen wurden kaum Maßnahmen ergriffen. Diese Personen sind weiterhin in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig, erhalten jedoch keinen Lohn und haben keine eigenständige Sozialversicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung). Dies führt zu verstärkter Altersarmut, und es gibt keine Daten über den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.

Es gibt keine landesweiten einheitlichen Maßnahmen, um dies zu ermöglichen, und die geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2022-2030 wurden bisher nicht umgesetzt (Siehe Nationaler Aktionsplan Behinderung auf der Website des Sozialministeriums: hier verfügbar). Unterstützungsleistungen für arbeitsfähige Personen sind größtenteils an einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) gebunden, wodurch Personen, die keinen vom Staat festgestellten Grades der Behinderung (GdB) haben, von entsprechenden Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich. Dies führt dazu, dass arbeitslose Menschen mit Behinderungen seltener an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen als Arbeitslose ohne Behinderung.

Es gibt nur wenige Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Beschäftigungsungleichgewichten und Lohngefällen, abgesehen von einer höheren Lohnkostenförderung für Frauen mit Behinderungen im Rahmen der “Inklusionsförderung Plus” (Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus: hier). Es gibt keine spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Lohnförderungen: Website des Sozialministeriumservice: hier ).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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