Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.128

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den rechtlichen Rahmen dahingehend zu stärken, dass ausdrücklich alle Praktiken, durch die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne fundierte medizinische Gründe oder ohne die volle Einwilligung dieser Person verändert werden, verboten werden
Strengthen the legislative framework to expressly prohibit any practice that modifies a person's sexual characteristics without well-founded medical reasons or without the full consent of that person
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.130

Fortschritt: Kein Fortschritt
Schädliche Praktiken, einschließlich zwangsweiser medizinischer Eingriffe, zu beenden, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu gewährleisten
End harmful practices, including forced and coercive medical interventions, to ensure the bodily integrity of children with intersex variations
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.131

Fortschritt: Kein Fortschritt
Alle Praktiken zu verbieten, die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne unwiderlegbare medizinische Gründe und ohne die vollständige, nach vorheriger Aufklärung erfolgte Einwilligung der betroffenen Person verändern
Prohibit any practice that modifies a person’s sex characteristics without irrefutable medical reasons and the full and informed consent of the person affected
Proponent:
Malta

Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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