Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung von Toleranz, interkulturellem Dialog und Achtung gesellschaftlicher Vielfalt zu ergreifen

Proponent:

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief der Asylkoordination Österreich fordert die Bundesregierung auf, das Angebot in den Bereichen Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation zu erweitern. Besonders für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen barrierefreie und gleichberechtigte Möglichkeiten geschaffen werden, um sie stärker in demokratische Prozesse einzubinden. Dies ist insbesondere für Jugendliche von großer Bedeutung. (siehe: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). Der Brief hebt die Notwendigkeit hervor, kulturelle Integration durch solche Maßnahmen zu fördern, um die Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft zu verbessern. Trotz der Einführung des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung durch die Vereinten Nationen im Dezember 2004 werden in Österreich zwar Maßnahmen zur Menschenrechtsbildung umgesetzt, es gibt jedoch weiterhin Bedarf an verstärktem Engagement in diesem Bereich, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken. 

Fortschritt: In Arbeit

Sofortige und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um das Wiederaufleben rechtsextremer und anderer von extremistischen nationalsozialistischen Ideologien und Neonazismus inspirierter Gruppen zu verhindern

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/338/A1P4/NOR40241334). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen.   Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen (siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_159/BGBLA_2021_I_159.html). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_223/BGBLA_2022_I_223.).   Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Website BMJ: https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug/Koordinationsstelle-Extremismuspr%C3%A4vention-und-Deradikalisierung-(KED).html).   Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant, aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: https://www.dsn.gv.at/501/files/Praevention/767_Strategie_Extremismuspraevention_und_Deradikalisierung_publikation_210x297mm_DE_WEB_20190115.pdf).   Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.  
Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Auf der Website der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) werden aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der „Extremismusprävention und Deradikalisierung in Österreich“ präsentiert (siehe Website: hier). Der Fokus liegt auf der Umsetzung des „Österreichischen Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung“, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde (siehe NAP: https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf). Die DSN betont die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um extremistische Tendenzen effektiv zu bekämpfen.   
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Bemühungen ist die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Bereitstellung von präventiven Bildungsangeboten. Die DSN stellt dabei auch verschiedene Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit besser über die Risiken und Anzeichen von Extremismus aufzuklären. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und gezielte Deradikalisierungsprogramme die Sicherheit in Österreich zu erhöhen und extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken.  
Aktuell gibt es in der Extremismus-Prävention in Österreich deutliche Herausforderungen. Die Beratungsstelle Extremismus weist auf bestehende Lücken hin, insbesondere bei der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Präventionsangeboten für Jugendliche. Es fehlt an ausreichend spezialisierten Anlaufstellen und langfristigen Projekten, die auf die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingehen. Zudem wurde das Projekt „RE:WORK – Extremismusprävention an Schulen“ gestartet, um Schulen verstärkt in ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Projekt zielt darauf ab, Lehrer und Schüler im Umgang mit extremistischen Tendenzen zu schulen und ihnen Werkzeuge zur effektiven Prävention zur Verfügung zu stellen.  

Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung in Österreich auf der Notwendigkeit von Grundlagenforschung. Im November 2021 unterstrich Innenminister Karl Nehammer die Bedeutung, die ein tiefgehendes Verständnis von Radikalisierungsprozessen und den ideologischen Motiven hinter Terrorismus für die Entwicklung effektiver Präventionsstrategien hat. Die Forschung soll dabei helfen, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Bekämpfung extremistischer Netzwerke zu verbessern.
Zusätzlich fand im März 2024 der 5. Präventionsgipfel zu Extremismus und Terrorismus statt. Der Gipfel dient als Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung neuer Konzepte zur Verhinderung von Extremismus und Terrorismus.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass ein umfassendes Verständnis und kontinuierlicher Austausch wesentliche Elemente sind, um die Sicherheitsstrategien in Österreich zu optimieren und effektiv gegen Terrorismus und Extremismus vorzugehen.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Im April 2021 berichtete der Verfassungsschutz über eine zunehmende Bedrohung durch Rechtsextremismus in Österreich. Der Verfassungsschutzbericht 2021 hebt hervor, dass rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen verstärkt gewalttätige und extremistische Ideologien verbreiten, insbesondere durch ihre Präsenz im Internet. Diese Akteure nutzen oft Verschwörungstheorien und pseudowissenschaftliche Argumente, um ihre Botschaften zu verbreiten (siehe Verfassungsschutzbericht 2021, Seite 20ff: https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf).   Zusätzlich wurde im Juni 2021 eine parlamentarische Anfrage gestellt, die die Notwendigkeit betonte, den Rechtsextremismus in Österreich effektiver zu bekämpfen. Die Antworten auf diese Anfrage verdeutlichten, dass neben der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung auch präventive Maßnahmen unerlässlich sind. Dazu gehören verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Verbreitung rechtsextremer Ideologien frühzeitig einzudämmen und deren Einfluss auf die Gesellschaft zu reduzieren (siehe Aktionsplan gegen Rechtsextremismus 2021: <a href=https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656< https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656). 
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Besonders herausgestellt wurde die Problematik in der schulischen Umgebung, wo Präventionsarbeit gegen Rassismus dringend erforderlich ist. Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den aktuellen Erkenntnissen des ZARA Rassismus Reports 2023 basieren. Dazu gehören Bildungsinitiativen, um das Bewusstsein und die Sensibilität für Diskriminierung zu fördern, sowie die Stärkung und konsequente Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen. Öffentliche Kampagnen sollen Toleranz und Diversität unterstützen, während Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Betroffenen helfen. Diese Ansätze zielen darauf ab, eine inklusivere und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Weitere Details finden sich im vollständigen Report (siehe Zara Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf ).  
 
Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich betont der ZARA Rassismus Report 2023 die Notwendigkeit strenger Maßnahmen. Dazu gehört die konsequente Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, um sicherzustellen, dass Verstöße effektiv geahndet werden. Darüber hinaus sollten spezialisierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene leicht zugänglich sein. Strafverfolgungsbehörden müssen für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung sensibilisiert und geschult werden, um eine angemessene Reaktion auf rassistische Vorfälle zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern. Auch Organisationen, wie SOS Mitmensch und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordern eine verbesserte Gesetzgebung und stärkere Strafverfolgung, um Diskriminierung zu unterbinden. Sie betonen die Wichtigkeit von Monitoring und Berichterstattung, um Fortschritte zu messen und Lücken zu identifizieren. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren, um Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen auszuräumen, und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Integrationsbemühungen in der Praxis wirksam umzusetzen

Proponent:

Südkorea


Republik Korea

Südkorea


Republik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, trotz der möglichen Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie der Beeinträchtigung der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und es fehlte an wirksamen Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken (siehe Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige trotz der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan abgeschoben. Im August desselben Jahres verweigerte die österreichische Regierung die Evakuierung von afghanischen Flüchtlingen vor den Taliban sowie die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln. Im Juli 2021 stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass sieben Asylsuchende rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden waren. Dies zeigte, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise systematisch praktiziert wurden. Im Februar 2022 bestätigte dasselbe Gericht, dass ein Asylsuchender aus Marokko widerrechtlich nach Slowenien zurückgeschoben worden war und wies auf die methodische Anwendung solcher rechtswidriger Pushbacks hin. Bis Ende des Jahres 2022 erhielten etwa 90.000 ukrainische Geflüchtete in Österreich temporären Schutz gemäß den EU-Massenzustrom-Richtlinien. Im September 2022 meldete das Innenministerium, dass zwischen Januar und Juli 5.140 unbegleitete minderjährige Geflüchtete verschwunden waren.  
 
Zahlreiche NGOs und Politiker*innen fordern eine sofortige Zuweisung von Obsorgeberechtigten für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft, anstatt auf die Zulassung zum Asylverfahren zu warten, was oft mehrere Monate dauerte. 
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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