Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch auf einer Erklär-Seite unter diesem LINK


Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Achtung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen, um bestehende Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen und Migranten und Fremden zu beseitigen

Proponent:

Bahrain


Königreich Bahrain

Bahrain


Königreich Bahrain

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief an die Bundesregierung von Asylkoordination Österreich fordert den Ausbau des Angebots der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation. Betroffenen Menschen in Österreich, insbesondere Jugendlichen, soll eine gleichberechtigte und barrierefreie Beteiligung an demokratischen Prozessen ermöglicht werden, um sie vor allem in Zeiten von Rassismus zu unterstützen (siehe: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html).  
 
Obwohl im Dezember 2004 das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde, werden in Österreich diverse Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechtsbildung durchgeführt. Hierzu zählen Schulungen für angehende Richterinnen und Polizistinnen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in die Lehrpläne österreichischer Schulen.  
 
Die Ausbildung von Justizwachebediensteten, einschließlich Themen wie Menschenrechte und Anti-Diskriminierung, erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung (siehe BGBl. II Nr. 129/2011, Gesamte Rechtsvorschrift für Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007252).  
Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.  
 
Die positiven Ansätze wie Schulungen für angehende Richter:innen und Polizist:innen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in Lehrpläne sollten weiter verstärkt werden. Die Erwähnung der Ausbildung von Justizwachebediensteten ist lobenswert, aber es bedarf zusätzlicher Bemühungen, um eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung zu erreichen.  
 
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im offenen Brief formulierten Forderungen ernst zu nehmen und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt zu hoffen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft in Österreich zu schaffen, die die gleichberechtigte Beteiligung aller Betroffenen an demokratischen Prozessen gewährleistet. 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und antisemitischen und islamfeindlichen Vorfällen zu verstärken, unter anderem durch die Aufschlüsselung der Daten zu Hassverbrechen

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Österreich hat bislang einige Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus dem Bericht „Allgemeine politische Empfehlungen Nr. 15 zur Bekämpfung von Hassrede“ von 2015 nicht umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die noch ausstehende Ratifizierung des „Zusatzprotokolls zur Konvention über Cyberkriminalität“ sowie des „Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.“
Die ECRI hebt zudem hervor, dass Politiker*innen eine klare Position gegen rassistische Hassrede einnehmen und politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die den Einsatz von Hassrede untersagen. Diese Empfehlungen wurden bisher nicht beachtet.  
Zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen gibt es auf Bundesebene in Österreich keine klaren Zuständigkeiten, und es wurden kaum wirksame Maßnahmen ergriffen. Zudem fehlen gezielte Sensibilisierungsprogramme, die sich mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten befassen und Aspekte der Selbstermächtigung sowie der Menschenrechte thematisieren. Die Notwendigkeit, strukturelle Veränderungen und präventive Maßnahmen zu implementieren, um Diskriminierung wirksam entgegenzuwirken, wird von verschiedenen Organisationen und Initiativen betont. 
Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus (Dokustelle). Diese Stelle wurde 2014 gegründet und sammelt systematisch Daten über islamfeindliche Vorfälle, bietet Beratungen in mehreren Sprachen an und führt Sensibilisierungs- sowie Bildungsmaßnahmen durch (siehe Bericht Dokustelle zu Antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit 2022: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2022/Dokustelle-Report-2022.pdf). Die Europäische Union Agentur für Grundrechte (FRAU) hat ihre Datenbank zur Islamfeindlichkeit aktualisiert, die umfassende Informationen zu Hassverbrechen und Hassrede gegen Muslim:innen bietet. In Österreich zeigt die Datenbank, dass Muslim:innen weiterhin Zielscheibe von Hassverbrechen und Diskriminierung sind. Die FRA berichtet über eine Vielzahl von Vorfällen, die von verbalen Übergriffen bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Diese Vorfälle spiegeln sich auch in den österreichischen Statistiken wider, die eine steigende Zahl von Anzeigen und dokumentierten Fällen von Islamfeindlichkeit zeigen (siehe Datenbank Österreich: https://fra.europa.eu/en/databases/anti-muslim-hatred/case-law?country%5B%5D=AT). 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.   Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).   Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.   2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen.   Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten. Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Rückschritt

Keine polarisierenden populistischen Kampagnen gegen Gemeinschaften mit Migrationshintergrund zu führen und gegen rassistische Äußerungen öffentlich klar Stellung zu beziehen

Proponent:

Türkei


Republik Türkei

Türkei


Republik Türkei

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die internationalen Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) sowie der damit beauftragten Organisationen erinnern.at und OeAD zielen allesamt darauf ab, Lehrende und Lernende im Bereich der Menschenrechtsbildung zu unterstützen. Es gibt jedoch keine weiteren Informationen über spezifische Projekte aus Österreich. Obwohl im Dezember 2004 das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde, werden in Österreich diverse Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechtsbildung durchgeführt. Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren, um Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen auszuräumen, und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Integrationsbemühungen in der Praxis wirksam umzusetzen

Proponent:

Südkorea


Republik Korea

Südkorea


Republik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, trotz der möglichen Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie der Beeinträchtigung der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und es fehlte an wirksamen Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken (siehe Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige trotz der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan abgeschoben. Im August desselben Jahres verweigerte die österreichische Regierung die Evakuierung von afghanischen Flüchtlingen vor den Taliban sowie die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln. Im Juli 2021 stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass sieben Asylsuchende rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden waren. Dies zeigte, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise systematisch praktiziert wurden. Im Februar 2022 bestätigte dasselbe Gericht, dass ein Asylsuchender aus Marokko widerrechtlich nach Slowenien zurückgeschoben worden war und wies auf die methodische Anwendung solcher rechtswidriger Pushbacks hin. Bis Ende des Jahres 2022 erhielten etwa 90.000 ukrainische Geflüchtete in Österreich temporären Schutz gemäß den EU-Massenzustrom-Richtlinien. Im September 2022 meldete das Innenministerium, dass zwischen Januar und Juli 5.140 unbegleitete minderjährige Geflüchtete verschwunden waren.  
 
Zahlreiche NGOs und Politiker*innen fordern eine sofortige Zuweisung von Obsorgeberechtigten für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft, anstatt auf die Zulassung zum Asylverfahren zu warten, was oft mehrere Monate dauerte. 
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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