Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen
Filteroptionen
Filtern nach Schlagwörtern…

Fortschritt: In Arbeit

Verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen Rassismus, rassische Diskriminierung und Hassverbrechen zu unternehmen

Proponent:

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Das Bundesministerium für Inneres hat den Lagebericht „Hate Crime 2022“ veröffentlicht (siehe Hate-Crime 2022 Bericht: Die Kernergebnisse, S.10: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3042.pdf).Er zeigt einen Anstieg vorurteilsmotivierter Straftaten, mit 5.865 angezeigten Fällen. Diese Straftaten betreffen vor allem Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion. Ein Drittel der Anzeigen resultiert aus Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Innenminister Karner betonte die Bedeutung der Prävention, besonders bei Jugendlichen, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung der Polizei wurden verstärkt. Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: hier).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker:innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.  
 
Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: http://scan-project.eu/).  
 
Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter:innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: https://standup-project.eu/wp-content/uploads/2023/01/A4_policy_brief_standUP_DE.pdf abrufbar). 
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und antisemitischen und islamfeindlichen Vorfällen zu verstärken, unter anderem durch die Aufschlüsselung der Daten zu Hassverbrechen

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Österreich hat bislang einige Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus dem Bericht „Allgemeine politische Empfehlungen Nr. 15 zur Bekämpfung von Hassrede“ von 2015 nicht umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die noch ausstehende Ratifizierung des „Zusatzprotokolls zur Konvention über Cyberkriminalität“ sowie des „Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.“
Die ECRI hebt zudem hervor, dass Politiker*innen eine klare Position gegen rassistische Hassrede einnehmen und politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die den Einsatz von Hassrede untersagen. Diese Empfehlungen wurden bisher nicht beachtet.  
Zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen gibt es auf Bundesebene in Österreich keine klaren Zuständigkeiten, und es wurden kaum wirksame Maßnahmen ergriffen. Zudem fehlen gezielte Sensibilisierungsprogramme, die sich mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten befassen und Aspekte der Selbstermächtigung sowie der Menschenrechte thematisieren. Die Notwendigkeit, strukturelle Veränderungen und präventive Maßnahmen zu implementieren, um Diskriminierung wirksam entgegenzuwirken, wird von verschiedenen Organisationen und Initiativen betont. 
Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus (Dokustelle). Diese Stelle wurde 2014 gegründet und sammelt systematisch Daten über islamfeindliche Vorfälle, bietet Beratungen in mehreren Sprachen an und führt Sensibilisierungs- sowie Bildungsmaßnahmen durch (siehe Bericht Dokustelle zu Antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit 2022: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2022/Dokustelle-Report-2022.pdf). Die Europäische Union Agentur für Grundrechte (FRAU) hat ihre Datenbank zur Islamfeindlichkeit aktualisiert, die umfassende Informationen zu Hassverbrechen und Hassrede gegen Muslim:innen bietet. In Österreich zeigt die Datenbank, dass Muslim:innen weiterhin Zielscheibe von Hassverbrechen und Diskriminierung sind. Die FRA berichtet über eine Vielzahl von Vorfällen, die von verbalen Übergriffen bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Diese Vorfälle spiegeln sich auch in den österreichischen Statistiken wider, die eine steigende Zahl von Anzeigen und dokumentierten Fällen von Islamfeindlichkeit zeigen (siehe Datenbank Österreich: https://fra.europa.eu/en/databases/anti-muslim-hatred/case-law?country%5B%5D=AT). 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.   Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).   Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.   2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen.   Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten. Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter