Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, um rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen, die sich insbesondere gegen Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Asylwerbende und Flüchtlinge richten, sowie die Rechtfertigung solchen Hasses zu bekämpfen

Proponent:

Ecuador


Republik Ecuador

Ecuador


Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 

Fortschritt: In Arbeit

Die Anstrengungen im Rahmen der Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber Fremden, Minderheiten, Einwanderinnen und Einwanderern fortzusetzen

Proponent:

Tunesien


Tunesische Republik

Tunesien


Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Der strafrechtlichen Verfolgung von Hassverbrechen und der Verhütung von Diskriminierung, unter anderem gegenüber Musliminnen und Muslimen, Roma, Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten sowie Personen afrikanischer Herkunft, zusätzliche Ressourcen zu widmen

Proponent:

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Es ist anzumerken, dass in Österreich sowohl die Entwicklung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Allerdings muss angemerkt werden, dass der öffentliche Diskurs häufig den sogenannten „zugewanderten Antisemitismus“ in den Mittelpunkt stellt und dadurch insbesondere Menschen mit Migrationserfahrung aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Es fehlt jedoch an einer klaren Zuständigkeit auf Bundesebene zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Bisher wurden nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen. Es mangelt an gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten adressieren sowie Aspekte der Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. 
Das Bundesministerium für Inneres hat den Lagebericht „Hate Crime 2022“ veröffentlicht (siehe Hate-Crime 2022 Bericht: Die Kernergebnisse, S.10: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3042.pdf).Er zeigt einen Anstieg vorurteilsmotivierter Straftaten, mit 5.865 angezeigten Fällen. Diese Straftaten betreffen vor allem Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion. Ein Drittel der Anzeigen resultiert aus Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Innenminister Karner betonte die Bedeutung der Prävention, besonders bei Jugendlichen, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung der Polizei wurden verstärkt. Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: hier).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker:innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.  
 
Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: http://scan-project.eu/).  
 
Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter:innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: https://standup-project.eu/wp-content/uploads/2023/01/A4_policy_brief_standUP_DE.pdf abrufbar). 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Antimuslimischer Rassismus ist in Österreich ein besorgniserregendes und wachsendes Phänomen. Laut dem Antimuslimischen Rassismus Report 2023 der Dokustelle Österreich wurden insgesamt 1522 Fälle gemeldet, ein Höchststand seit Beginn der Erfassung. Zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich online, während der Rest aus der realen Welt stammt, darunter Diskriminierungen im öffentlichen Raum, wie verbale Beleidigungen und physische Übergriffe. Frauen, insbesondere jene mit Kopftuch, sind dabei besonders betroffen.
Im Bildungssektor wurden Vorfälle wie beleidigende Kommentare von Mitschülern oder Drohungen durch Schulleitungen gegenüber betenden muslimischen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Besonders problematisch ist die Verbreitung von Hass online, die fast 90 Prozent der gemeldeten Online-Vorfälle ausmacht. Expertinnen warnen, dass diese Vorfälle die gesellschaftliche Spaltung vertiefen und den sozialen Zusammenhalt bedrohen (siehe Dokustelle Report 2023: https://dokustelle.at/reports/dokustelle-report-2023). In einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs fordert die Zivilgesellschaft auf die Einführung des Straftatbestands „Politischer Islam“ zu verzichten. Die Begründung liegt in der mangelnden wissenschaftlichen Einheitlichkeit der Definition dieses Begriffs, der eine undifferenzierte Verwendung ermöglichen könnte. Die Sorge besteht darin, dass dies zu Generalverdächtigungen und exekutiven Maßnahmen gegenüber Muslim:innen führen könnte. Weiterhin appelliert die Organisation an den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit, indem staatliche Behörden sicherstellen sollen, dass die Religionsausübung aller Gemeinschaften frei und gleichberechtigt erfolgen kann. Zudem wird betont, dass Strategien zur Deradikalisierung und Terrorismusbekämpfung die Rechte der Musliminnen auf Schutz vor Diskriminierung und freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Abschließend wird gefordert, religiöse Praktiken und Bekleidung nicht als Radikalisierungsindikatoren zu verwenden sowie die Überwachung nicht aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam oder zu muslimischen Organisationen zu praktizieren, um eine pauschale Kriminalisierung zu vermeiden.  
 
Im Jahr 2023 dokumentierte die Dokustelle Österreich insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim
und als muslimisch wahrgenommene Personen. Diese Zahl setzt sich aus Fällen zusammen, die offline gemeldet wurden sowie aus Fällen, die im Rahmen eines intensivierten Online-Monitorings erfasst wurden. Die Organisation betont jedoch, dass die tatsächliche Anzahl der Übergriffe höher liegen dürfte. 
{Hassverbrechen-Migrant:innen} In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 
In Österreich sind Rom:nja und Sinti:zze nach wie vor stark von Diskriminierung betroffen, besonders in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnraum. Die nationale Strategie zur Inklusion von Roma wurde 2021 aktualisiert, jedoch zeigt eine Studie weiterhin Vorurteile und strukturelle Benachteiligungen auf. Ein Problem ist das „Underreporting“, da viele Betroffene aus Angst oder schlechten Erfahrungen Diskriminierung nicht melden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft versucht, durch Rechtsberatung und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen dagegen anzugehen (siehe Studie zur Evaluierung der nationalen Strategie zur Inklusion der Rom:nja in Österreich (Sensiro): https://sensiroprojekt.univie.ac.at/wp-content/uploads/2022/10/SENSIRO_Endbericht.pdf).  
{Diskriminierung-Afrikanischer Herkunft}

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Hassverbrechen zu verstärken, die sich gegen Musliminnen und Muslime und andere Minderheiten, einschließlich Migrantinnen und Migranten, richten

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Antimuslimischer Rassismus ist in Österreich ein besorgniserregendes und wachsendes Phänomen. Laut dem Antimuslimischen Rassismus Report 2023 der Dokustelle Österreich wurden insgesamt 1522 Fälle gemeldet, ein Höchststand seit Beginn der Erfassung. Zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich online, während der Rest aus der realen Welt stammt, darunter Diskriminierungen im öffentlichen Raum, wie verbale Beleidigungen und physische Übergriffe. Frauen, insbesondere jene mit Kopftuch, sind dabei besonders betroffen.
Im Bildungssektor wurden Vorfälle wie beleidigende Kommentare von Mitschülern oder Drohungen durch Schulleitungen gegenüber betenden muslimischen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Besonders problematisch ist die Verbreitung von Hass online, die fast 90 Prozent der gemeldeten Online-Vorfälle ausmacht. Expertinnen warnen, dass diese Vorfälle die gesellschaftliche Spaltung vertiefen und den sozialen Zusammenhalt bedrohen (siehe Dokustelle Report 2023: https://dokustelle.at/reports/dokustelle-report-2023). In einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs fordert die Zivilgesellschaft auf die Einführung des Straftatbestands „Politischer Islam“ zu verzichten. Die Begründung liegt in der mangelnden wissenschaftlichen Einheitlichkeit der Definition dieses Begriffs, der eine undifferenzierte Verwendung ermöglichen könnte. Die Sorge besteht darin, dass dies zu Generalverdächtigungen und exekutiven Maßnahmen gegenüber Muslim:innen führen könnte. Weiterhin appelliert die Organisation an den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit, indem staatliche Behörden sicherstellen sollen, dass die Religionsausübung aller Gemeinschaften frei und gleichberechtigt erfolgen kann. Zudem wird betont, dass Strategien zur Deradikalisierung und Terrorismusbekämpfung die Rechte der Musliminnen auf Schutz vor Diskriminierung und freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Abschließend wird gefordert, religiöse Praktiken und Bekleidung nicht als Radikalisierungsindikatoren zu verwenden sowie die Überwachung nicht aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam oder zu muslimischen Organisationen zu praktizieren, um eine pauschale Kriminalisierung zu vermeiden.  
 
Im Jahr 2023 dokumentierte die Dokustelle Österreich insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim
und als muslimisch wahrgenommene Personen. Diese Zahl setzt sich aus Fällen zusammen, die offline gemeldet wurden sowie aus Fällen, die im Rahmen eines intensivierten Online-Monitorings erfasst wurden. Die Organisation betont jedoch, dass die tatsächliche Anzahl der Übergriffe höher liegen dürfte. 

Es fehlt eine politische Strategie, insbesondere im Hinblick auf den antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu einer Vorverurteilung von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU) berichteten viele Migrant:innen von alltäglichen Erfahrungen mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Daten der Organisation ZARA- Zivilcourage und Antirassismus Arbeit dokumentierten im Jahr 2023 rund 1.300 rassistische Vorfälle, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren darstellt, jedoch immer noch ein hohes Niveau aufzeigt (siehe Zara Rassismus Bericht 2023, Daten und Analysen, Seite 10ff: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).
Besonders alarmierend war ein Anstieg der aktiven Fallmeldungen um mehr als 100% im Vergleich zu 2022, wobei besonders die Monate Mai, Oktober, November und Dezember herausstachen. Diese Anstiege korrelierten mit nationalen und globalen Entwicklungen, darunter politische Ereignisse und Medienberichterstattung über muslimische Gemeinschaften. 

Im Jahr 2022 wurden in Österreich 1.080 rechtsextreme Straftaten registriert, wobei ein signifikanter Teil dieser Taten fremdenfeindlich motiviert war. Diese Vorfälle umfassen sowohl physische Gewalt als auch Sachbeschädigungen, die speziell gegen Migrant:innen gerichtet sind (siehe Statistik zur Anzahl der rechten Tathandlungen in Österreich, 2023: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/881250/umfrage/rechte-straftaten-in-oesterreich-nach-bereichen/).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. 
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
{Minderheiten-Disrkiminierung}

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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