Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen…
Filteroptionen
Schlagwörter…

UPR-Empfehlungen

139.8

Fortschritt: Teilerfolg
Die Volksanwaltschaft zu reformieren, sodass sie den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte entspricht
Reform the Austrian Ombudsman to meet the Paris Principles relating to the Status of National Human Rights Institutions
Proponent:
Kanada

Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.9

Fortschritt: Teilerfolg
Die Nationale Menschenrechtsinstitution mit den Pariser Grundsätzen in Einklang zu bringen und ihre vollständige Unabhängigkeit zu bewahren
Bring the National Human Rights Institution into compliance with the Paris Principles and maintain its complete independence
Proponent:
Ägypten

Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.10

Fortschritt: Teilerfolg
Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft die Pariser Grundsätze vollständig erfüllt
Ensure that the Austrian Ombudsman Board fully complies with the Paris Principles
Proponent:
Albanien

Republik Albanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.11

Fortschritt: Teilerfolg
Weitere Schritte zur völligen Erfüllung der Pariser Grundsätze durch die Volksanwaltschaft zu setzen
Continue steps leading to the full compliance of the Austrian Ombudsman Board with the Paris Principles
Proponent:
Georgien

Georgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.12

Fortschritt: Teilerfolg
Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft unabhängig ist und in vollem Einklang mit den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte steht
Ensure that the Austrian Ombudsman Board is independent and in full accordance with the Paris principles on national human rights institutions
Proponent:
Indien

Republik Indien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.13

Fortschritt: Teilerfolg
Die Arbeitsweise der Volksanwaltschaft mit dem Ziel zu verbessern, ihre Unabhängigkeit und die Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten
Improve the functioning of the Austrian Ombudsman with a view to ensuring its independence and compliance with the Paris Principles
Proponent:
Algerien

Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.14

Fortschritt: In Arbeit
Sicherzustellen, dass der Bestellmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft in voller Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen erfolgt
Ensuring the appointment process of the members of the Austrian Ombudsman Board is in a full accordance with Paris Principles
Proponent:
Irak

Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Die Verbesserung des Bestellungsmodus ist von gesetzlichen Änderungen abhängig. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.15

Fortschritt: Teilerfolg
Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft den Pariser Grundsätzen vollständig entspricht und über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügt, um ihre Aufgabe unabhängig wahrnehmen zu können
Ensure that the Austrian Ombudsman Board fully complies with the Paris Principles and has sufficient human and financial resources to perform its role independently
Proponent:
Kasachstan

Republik Kasachstan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.16

Fortschritt: Teilerfolg
Die notwendigen Schritte zu setzen, um die völlige Übereinstimmung der Volksanwaltschaft mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten, darunter eine Reform des Verfahrens zur Bestellung der Mitglieder, die eine leistungsbasierte Auswahl sicherstellt
Take necessary steps to ensure full compliance of the Austrian Ombudsman Board with the Paris Principles, including reforming the process of appointing members to ensure selection is merit based
Proponent:
Australien

Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.17

Fortschritt: Teilerfolg
Eine Nationale Menschenrechtsinstitution in Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen einzurichten
Establish a national human rights institution in conformity with the Paris Principles
Proponent:
Senegal

Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.18

Fortschritt: Teilerfolg
Maßnahmen zur Stärkung der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen fortzusetzen
Continue measures to strengthen the national human rights institutions
Proponent:
Nepal

Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

139.19

Fortschritt: In Arbeit
Ein umfassendes Mandat der Volksanwaltschaft sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Kinderrechte
Ensure a comprehensive mandate of the Austrian Ombudsman Board, particularly with regard to children’s rights
Proponent:
Moldau

Republik Moldau

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatllichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (siehe: hier).
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoringstrukturen nach der Behindertenrechtskonvention.

139.20

Fortschritt: Teilerfolg
Eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten
Establish an independent national human rights institution
Proponent:
Somalia

Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im April 2022 hat die Volksanwaltschaft vollen A-Status durch die Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI zuerkannt erhalten, um Verbesserungen im verfassungsrechtlichen Rahmen zu würdigen.
Der betreffende Akkreditierungsbericht verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der intrainstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: hier).

Besonders im Bereich der Kooperation gab es über ad hoc Kooperationsangebote und der Einführung eines permanenten informellen Sounding Boards unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen.

Von gesetzlichen Änderungen abhängig ist jedoch eine Verbesserung des Bestellungsmodus. Hier gibt es derzeit keine Bewegung. Die Bemängelungen durch GANHRI betonen hier insbesondere die fehlende Transparenz des Bestellungsprozesses und einen offenen Konsultationsprozess zur fachlich gestützten Auswahl aus einem Feld möglicher Kandidat*innen.

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter