Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Teilerfolg

Die Volksanwaltschaft zu reformieren, sodass sie den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte entspricht

Proponent:

Kanada


Kanada

Kanada


Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die Nationale Menschenrechtsinstitution mit den Pariser Grundsätzen in Einklang zu bringen und ihre vollständige Unabhängigkeit zu bewahren

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft die Pariser Grundsätze vollständig erfüllt

Proponent:

Albanien


Republik Albanien

Albanien


Republik Albanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Weitere Schritte zur völligen Erfüllung der Pariser Grundsätze durch die Volksanwaltschaft zu setzen

Proponent:

Georgien


Georgien

Georgien


Georgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft unabhängig ist und in vollem Einklang mit den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte steht

Proponent:

Indien


Republik Indien

Indien


Republik Indien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die Arbeitsweise der Volksanwaltschaft mit dem Ziel zu verbessern, ihre Unabhängigkeit und die Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten

Proponent:

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass der Bestellmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft in voller Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen erfolgt

Proponent:

Irak


Republik Irak

Irak


Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft den Pariser Grundsätzen vollständig entspricht und über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügt, um ihre Aufgabe unabhängig wahrnehmen zu können

Proponent:

Kasachstan


Republik Kasachstan

Kasachstan


Republik Kasachstan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Der Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023; III-1135 d.B.) siehe Bericht : https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2578/fname_1632810.pdf, veröffentlicht am 4. Juni 2024, betont, dass die Volksanwaltschaft vor großen Herausforderungen steht. Die steigende Zahl der Beschwerden erfordert eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit struktureller Anpassungen, um die Effizienz und Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft nachhaltig zu sichern. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die notwendigen Schritte zu setzen, um die völlige Übereinstimmung der Volksanwaltschaft mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten, darunter eine Reform des Verfahrens zur Bestellung der Mitglieder, die eine leistungsbasierte Auswahl sicherstellt

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Eine Nationale Menschenrechtsinstitution in Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen einzurichten

Proponent:

Senegal


Republik Senegal

Senegal


Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Maßnahmen zur Stärkung der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen fortzusetzen

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Es wurden unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der Volksanwaltschaft getroffen. So erhielt die Volksanwaltschaft im April 2022 den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) für die Verbesserungen ihres verfassungsrechtlichen Rahmens. Dieser Status erfordert die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen, die internationale Standards für Unabhängigkeit, Mandat und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen definieren. Zu den Verbesserungen gehören ein transparenter Bestellmodus, stärkere Kooperation mit der Zivilgesellschaft und eine umfassende gesetzliche Verankerung der Aufgaben der Volksanwaltschaft. 
Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 
Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatlichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT (Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (Volksanwaltschaft präventive Menschenrechtskontrolle). 
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoring-Strukturen nach der Behindertenrechtskonvention. 
Der Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023; III-1135 d.B.) siehe Bericht : https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2578/fname_1632810.pdf, veröffentlicht am 4. Juni 2024, betont, dass die Volksanwaltschaft vor großen Herausforderungen steht. Die steigende Zahl der Beschwerden erfordert eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit struktureller Anpassungen, um die Effizienz und Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft nachhaltig zu sichern. 

Fortschritt: In Arbeit

Ein umfassendes Mandat der Volksanwaltschaft sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Kinderrechte

Proponent:

Moldau


Republik Moldau

Moldau


Republik Moldau

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatlichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT (Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (Volksanwaltschaft präventive Menschenrechtskontrolle). 
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoring-Strukturen nach der Behindertenrechtskonvention. 

Fortschritt: Teilerfolg

Eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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