Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.80

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der inhaftierten Personen zu ergreifen und sicherzustellen, dass Haftanstalten mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet sind, um ihren Zweck der Rehabilitierung und Resozialisierung zu erfüllen
Take measures aimed at reducing the number of detainees and ensure that prisons were provided with adequate financial resources to fulfil their aim of rehabilitation and social reintegration
Proponent:
Sambia

Republik Sambia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Als Antwort Kritik am Maßnahmenvollzug in Österreich wurde vom Parlament im Dezember 2022 das „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ beschlossen (siehe hier). Damit soll insbesondere die Anzahl der Personen im Maßnahmenvollzug verringert werden. Weiters wurden Baumaßnahmen eingeleitet, um forensisch therapeutische Zentren nach und nach um bis zu 300 Plätze zu erweitern, wobei aber zur Erreichung der vollen Kapazität zusätzlich geeignetes Betreuungspersonal zu finden sein wird.


Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Die Haftanstalten haben begrenzte Ressourcen und sind häufig überlastet, um den Zweck der Resozialisierung zu erfüllen
(vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: hier). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zur einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug
(Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern: hier).

139.81

Fortschritt: In Arbeit
Zusätzliche Maßnahmen zur Behebung des Problems der Überbelegung von Orten der Freiheitsentziehung zu ergreifen und die Resozialisierung von Verurteilten zu gewährleisten
Take additional measures to address the problem of overcrowding in places of detention and ensure the social reintegration of convicts
Proponent:
Belarus

Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Als Antwort Kritik am Maßnahmenvollzug in Österreich wurde vom Parlament im Dezember 2022 das „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ beschlossen (siehe hier). Damit soll insbesondere die Anzahl der Personen im Maßnahmenvollzug verringert werden. Weiters wurden Baumaßnahmen eingeleitet, um forensisch therapeutische Zentren nach und nach um bis zu 300 Plätze zu erweitern, wobei aber zur Erreichung der vollen Kapazität zusätzlich geeignetes Betreuungspersonal zu finden sein wird.


Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Die Haftanstalten haben begrenzte Ressourcen und sind häufig überlastet, um den Zweck der Resozialisierung zu erfüllen
(vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: hier). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zur einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug
(Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern: hier).

139.82

Fortschritt: In Arbeit
Verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Überbelegung von Haftanstalten zu verhindern, insbesondere während der gegenwärtigen Pandemie
Strengthen efforts in preventing prison overcrowding, especially in this time of pandemic
Proponent:
Indonesien

Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Als Antwort Kritik am Maßnahmenvollzug in Österreich wurde vom Parlament im Dezember 2022 das „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ beschlossen (siehe hier). Damit soll insbesondere die Anzahl der Personen im Maßnahmenvollzug verringert werden. Weiters wurden Baumaßnahmen eingeleitet, um forensisch therapeutische Zentren nach und nach um bis zu 300 Plätze zu erweitern, wobei aber zur Erreichung der vollen Kapazität zusätzlich geeignetes Betreuungspersonal zu finden sein wird.


Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Die Haftanstalten haben begrenzte Ressourcen und sind häufig überlastet, um den Zweck der Resozialisierung zu erfüllen
(vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: hier). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zur einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug
(Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern: hier).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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