Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen
Filteroptionen
Filtern nach Schlagwörtern…

Fortschritt: In Arbeit

Seine Anstrengungen in Bezug auf die staatliche Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens und zur Aufnahme von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung fortzusetzen

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der aktuelle Stand in Österreich zeigt, dass weiterhin Fortschritte in Bezug auf die Einrichtung einer staatlichen Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens gemacht werden. Es gibt laufende Diskussionen und Empfehlungen, um diese Stelle zu etablieren und effektiv zu nutzen. Gleichzeitig wird betont, dass es wichtig ist, die Integration von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung voranzutreiben, um die Achtung der Menschenrechte zu stärken und Diskriminierung zu bekämpfen. 
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (siehe: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=100). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBM soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.  
 
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBM eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBM interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=101). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: https://www.amnesty.at/news-events/polizeigewalt-ermittlungsstelle-im-ministerrat-einige-verbesserungen-im-geaenderten-gesetz-doch-unabhaengigkeit-weiterhin-nicht-sichergestellt/). 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Beseitigung aller Arten von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen ungeachtet ihres Migrationsstatus zu verstärken

Proponent:

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe: https://stop-partnergewalt.at/). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen. 
Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe: https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten. In diesem Kontext ist das Projekt „PERSPEKTIVE ARBEIT“ des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst (siehe auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Geschlechtergleichstellung/PERSPEKTIVE-ARBEIT.html). 
In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter