Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.148

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Erhöhung der politischen Partizipation der Frauen und zur Beseitigung des Lohngefälles zu stärken
Strengthen policies to promote gender equality, increase women’s participation in the political sphere, and eliminate the wage gap
Proponent:
Ecuador

Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als pdf Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: hier abrufbar). Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.

Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt “LEA - Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt “Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: hier. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus.

139.149

Fortschritt: In Arbeit
Den Frauenanteil in politischen Entscheidungspositionen, insbesondere auf Ebene der Bundesländer und Gemeinden, zu erhöhen
Expand representation of women in political decision-making positions, especially at the level of states and municipalities
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als pdf Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: hier abrufbar). Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.

Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt “LEA - Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt “Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: hier. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus.

139.150

Fortschritt: In Arbeit
Stärkere Anstrengungen zur Erhöhung des Frauenanteils in politischen Entscheidungspositionen zu unternehmen
Strengthen the efforts to increase the participation of women in political decision-making positions
Proponent:
Rumänien

Rumänien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als pdf Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: hier abrufbar). Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.

Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt “LEA - Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt “Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: hier. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus.

140.9

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Fertigstellung und anschließenden Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte neu zu beleben
Reinvigorate efforts aimed at the finalization and subsequent implementation of the National Action Plan for Human Rights
Proponent:
Georgien

Georgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.10

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte im Einklang mit den Richtlinien des OHCHR zu erstellen, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten
Develop a national human rights action plan in line with OHCHR guidelines to ensure participation of civil society
Proponent:
Kasachstan

Republik Kasachstan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.11

Fortschritt: Kein Fortschritt
Bei der Aktualisierung seines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte auf die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen einzugehen
Address the COVID-19 pandemic-related challenges in its National Human Rights Action Plan update
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.12

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den umfassenden Nationalen Aktionsplan Menschenrechte zu beschließen
Adopt the comprehensive National Human Rights Action Plan
Proponent:
Mongolei

Mongolei

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.13

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte mit konkreten und messbaren Zielen unter Gewährleistung der wesentlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft zu erstellen
Develop a national human rights action plan with concrete and measurable objectives ensuring meaningful participation of civil society
Proponent:
Norwegen

Königreich Norwegen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.14

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Aktionsplan auf dem Gebiet der Menschenrechte zu erstellen
Develop a plan of action in the area of human rights
Proponent:
Katar

Staat Katar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.15

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen umfassenden Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte fertigzustellen und zu beschließen und weiterhin die wirksame Umsetzung bestehender thematischer Nationaler Aktionspläne, einschließlich des Nationalen Aktionsplans Behinderungen und des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt, zu gewährleisten
Finalize and adopt a comprehensive national human rights action plan and continue to ensure the effective implementation of existing thematic national action plans, including the NAP on Disability and the NAP on Combating Violence against Women
Proponent:
Südkorea

Republik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Ein genereller Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte für Österreich wurde bisher weder fertig ausgearbeitet noch beschlossen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.


Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP II) wurde von der österreichischen Bundesregierung am 06.06.2022 beschlossen
(Siehe PDF: hier).


Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet.
Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: hier).

140.19

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verhaltenskodizes für Politikerinnen und Politiker aufzustellen, die die Verwendung rassistischer Äußerungen verbieten, und die erforderlichen Regelungen dafür zu treffen, dass Politikerinnen und Politiker Integration anstatt Isolierung und Entfremdung fördern
Adopt codes of conduct for politicians prohibiting the use of racist speeches, and make necessary arrangements for those to adopt approaches for supporting integration rather than isolation and alienation
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

141.25

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Im Zuge einer Verfassungsreform den Schutz aller Menschenrechte in der Verfassung zu verankern und durch Annahme und Umsetzung eines Nationalen Plans für Menschenrechte seinen Willen zur Achtung dieser Rechte unter Beweis zu stellen
Reform its Constitution to incorporate the protection of all human rights, and demonstrate its will to respect them with the approval and application of a national human rights plan
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.57

Fortschritt: Kein Fortschritt
Durch entsprechende Programme die Teilhabe von Volksgruppen am öffentlichen und politischen Leben zu erhöhen
Adopt programmes to increase the participation of ethnic minorities in public and political life
Proponent:
Jordanien

Haschemitisches Königreich Jordanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die sogenannten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: hier).

Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht.

141.58

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben, einschließlich in der Legislative und der Exekutive, zu erhöhen
Increase the representation of ethnic minorities in political and public life, including legislative and executive state bodies
Proponent:
Serbien

Republik Serbien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die sogenannten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: hier).

Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht.

141.59

Fortschritt: Kein Fortschritt
Auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben gewährleisten
Continue measures to promote gender equality and ensure the representation of ethnic minorities in the political and public life
Proponent:
Nepal

Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die sogenannten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: hier).

Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht.

141.60

Fortschritt: Kein Fortschritt
Maßnahmen zu erwägen, um den Anteil von Frauen und von Volksgruppen-Angehörigen in öffentlichen Ämtern zu erhöhen und ihre Teilhabe am politischen Leben zu fördern
Consider taking measures to promote the participation of women and ethnic minorities in public office and political life
Proponent:
Peru

Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die sogenannten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: hier).

Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht.

141.66

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Migrantinnen und Migranten mehr institutionelle Möglichkeiten zur politischen Teilhabe zu bieten, indem sie in politische Prozesse einbezogen werden, insbesondere im Integrationsbereich
Offer migrant groups more institutional opportunities for political participation, involving them in political processes especially in the field of integration
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

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Unterstützung durch:

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