Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen…
Filteroptionen
Schlagwörter…

UPR-Empfehlungen

139.83

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter durch die Entwicklung von Überprüfungsmechanismen, die der internationalen Praxis entsprechen und auf klar definierten psychiatrischen Beurteilungsstandards beruhen, zu reformieren
Reform preventive detention measures for offenders with mental illness by developing review mechanisms consistent with international practice, based on defined psychiatric assessment standards
Proponent:
Irland

Irland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Am 15.12.2022 wurde das “Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz“ vom Nationalrat beschlossen (auf der Website des Parlaments: hier). Dieses Gesetz behandelt aber erst den ersten Teil eines geplanten zweiteiligen Reformvorhabens. Geändert wurden insbesondere die Voraussetzungen für Einweisung und Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug mit dem Ziel, die Anzahl der Betroffenen in Summe einzuschränken. Diese ersten Reformschritte brachten Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Erst im zweiten Teil des geplanten Reformvorhabens soll die Betreuung im Maßnahmenvollzug und angebotene Therapien etc verbessert werden. Jedoch ist zurzeit bezüglich des zweiten Teils der Reform kein Fortschritt zu verzeichnen.

Die Zivilgesellschaft befürchtet, dass die bisherigen Schritte zu wenige praktische Veränderung bringen wird, da wichtige Themen wie die Bereitstellung und Finanzierung von Betreuung und Unterstützung vor, während und nach der Unterbringung sowie ein Angebot auf eine ausreichende medizinische Versorgung unbedacht blieben und Straftäter mit psychischen Erkrankungen weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Behandlung haben.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des LBI-GMR zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern wurde auf weitergehende Problembereiche (zB. vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie) hingewiesen. Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug (Siehe LBI-GMR Studie: hier).

139.91

Fortschritt: In Arbeit
Die Erkenntnisse aus der von Österreich im Oktober veranstalteten Konferenz „Menschenhandel im Zeichen von Corona“ im eigenen Land umzusetzen
Operationalise domestically the insights arising from its October conference on ‘Human Trafficking in Times of Corona’
Proponent:
Vereinigtes Königreich

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.124

Fortschritt: In Arbeit
Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern
Continue to increase the availability and accessibility of child and adolescent mental health service and programme
Proponent:
Timor-Leste

Demokratische Republik Timor-Leste

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.125

Fortschritt: In Arbeit
Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern
Continue to increase the availability and accessibility of child and adolescent mental health services and programs
Proponent:
Portugal

Portugiesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.126

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Zugang zu sexuellen und reproduktiven Rechten und insbesondere zum Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten
Guarantee access to sexual and reproductive rights and particularly to abortion (France)
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die gegenwärtige Situation bezüglich sexueller und reproduktiver Rechte in Österreich stellt ein Problem dar. Obwohl das Recht auf Abtreibung formal anerkannt ist, gibt es nach wie vor zahlreiche Hürden und Beschränkungen, die den Zugang zu diesem grundlegenden medizinischen Verfahren erschweren. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen wie die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und das Frauengesundheitszentrum (FGZ) haben wiederholt aufgezeigt, dass es in einigen Teilen Österreichs Einschränkungen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gibt und ein Mangel an Informationen und Beratungsdiensten besteht.

Das österreichische Gesetz erlaubt die straffreie Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate, was als "Fristenlösung" bekannt ist. Unter bestimmten Umständen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach Ablauf dieser Frist möglich. Dennoch machen restriktive Gesetze und die gesellschaftliche Stigmatisierung es Frauen schwer, einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen.

Die aktuelle Lage verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung der Gesetzgebung sowie zusätzlicher Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. § 6 Abs. 3 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes schreibt vor, dass Krankenhäuser keine Bestimmungen in ihren Regeln haben dürfen, die die Durchführung eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs oder die Mitwirkung daran verbieten. Darüber hinaus trägt das öffentliche Gesundheitssystem die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist (BGBl. I Nr. 13/2019, § 6 Abs. 3 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz: hier).

Ein Ziel des Aktionsplans Frauengesundheit 2020 ist die Förderung der reproduktiven Gesundheit, und Maßnahme 27, die darin enthalten ist, zielt darauf ab, Frauen in ihrer selbstbestimmten Sexualität zu unterstützen, beispielsweise durch einen niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln, und die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch in allen Bundesländern zu gewährleisten (Aktionsplan Frauengesundheit als PDF: hier). Fortschritte sind hier noch zu evaluieren.

Ein aktuelles Problem besteht darin, dass viele Frauen weite Reisen unternehmen müssen, um angemessene Versorgung zu erhalten, da es eine ungleiche Verteilung von Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche in verschiedenen Regionen gibt. Zusätzlich wird die Autonomie und Entscheidungsfreiheit von Frauen durch gesetzliche Vorgaben wie die Bedenkzeit und die Pflicht zur Beratung beeinträchtigt. In den vergangenen Jahren sind in einzelnen Bundesländern eher Rückschritte als Fortschritte beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verzeichnen.

139.127

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Bekämpfung von Fettleibigkeit von Kindern und zur Förderung einer gesunden Lebensweise zu verstärken, wie vom Ausschuss für die Rechte des Kindes empfohlen
Strengthen measures to address obesity in children and to promote a healthy lifestyle, as recommended by the Committee on the Rights of the Child
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.128

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den rechtlichen Rahmen dahingehend zu stärken, dass ausdrücklich alle Praktiken, durch die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne fundierte medizinische Gründe oder ohne die volle Einwilligung dieser Person verändert werden, verboten werden
Strengthen the legislative framework to expressly prohibit any practice that modifies a person's sexual characteristics without well-founded medical reasons or without the full consent of that person
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.129

Fortschritt: In Arbeit
Den freien und zeitgerechten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen, einschließlich für LGBTI+-Personen sowie für Kinder und Jugendliche, wenn diese reif genug sind, um eine Einwilligung nach Aufklärung erteilen zu können
Ensure free and timely access to appropriate health-care for all, including LGBTI+ persons, children and adolescents where the young person has sufficient maturity to provide informed consent
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

In den “Concluding Observations” zur Situation der Kinderrechte in Österreich, veröffentlicht im März 2020, hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen dazu aufgerufen, dass die Durchführung von medizinisch nicht zwingend erforderlichen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (intergeschlechtliche Kinder) zu unterbinden sei.

Diese Maßnahmen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie unbedenklich sind und bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden können, an dem die betroffenen Kinder in der Lage sind, ihre Einwilligung auf Grundlage einer informierten Entscheidung zu geben (siehe Paragraph 27, Lit a). Es liegen jedoch keine konkreten Informationen über die genauen Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen vor (Siehe Übereinkommen über die Rechte des Kindes als PDF: hier).

139.130

Fortschritt: Kein Fortschritt
Schädliche Praktiken, einschließlich zwangsweiser medizinischer Eingriffe, zu beenden, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu gewährleisten
End harmful practices, including forced and coercive medical interventions, to ensure the bodily integrity of children with intersex variations
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.131

Fortschritt: Kein Fortschritt
Alle Praktiken zu verbieten, die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne unwiderlegbare medizinische Gründe und ohne die vollständige, nach vorheriger Aufklärung erfolgte Einwilligung der betroffenen Person verändern
Prohibit any practice that modifies a person’s sex characteristics without irrefutable medical reasons and the full and informed consent of the person affected
Proponent:
Malta

Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.132

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Achtung der Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen zu gewährleisten und zu diesem Zweck ein Protokoll für medizinische Behandlungen zu erarbeiten, um die Einbeziehung der von den medizinischen Eingriffen Betroffenen in die Entscheidungsprozesse sicherzustellen
Ensure that the human rights of intersex persons are respected, by developing a medical care protocol ensuring their participation in decision-making on medical interventions that affect them
Proponent:
Argentinien

Argentinische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.164

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen neuen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu erstellen, der auch Frauen mit Behinderungen, Frauen mit prekären Aufenthaltstiteln, Asylwerberinnen und Frauen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt
Create a new National Action Plan "Protection against Violence for Women" which also considers women with disabilities, precarious residence permits and asylum seekers and women with mental illness
Proponent:
Niederlande

Königreich der Niederlande

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

140.11

Fortschritt: Kein Fortschritt
Bei der Aktualisierung seines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte auf die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen einzugehen
Address the COVID-19 pandemic-related challenges in its National Human Rights Action Plan update
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.26

Fortschritt: Kein Fortschritt
Eine erfolgreiche Politik zur Erweiterung des Zugangs von Frauen mit Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylwerbenden zu Bildung und Gesundheitsversorgung und zur Förderung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt weiter zu stärken
Continue strengthening successful policy to increase access to education, health and integration into the labour market for women with disabilities, ethnic minority groups, migrants, refugees and Asylum seekers
Proponent:
Somalia

Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: hier). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an.

Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

Hinsichtlich Personen mit ausländischer Herkunft ist die Erwerbsquote geringer als bei Personen, die in Österreich geboren sind. Besonders betroffen sind dabei Frauen aus bestimmten Herkunftsländern (zB Herkunftsland Türkei mit einer weiblichen Erwerbsquote von lediglich 44%) Und auch an den Arbeitsorten ist dann eine ausländische Herkunft immer noch ein häufiger Grund von Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz (siehe Statistik Austria, "Arbeitsmarktsituation von Migrant:innen in Österreich 2022": hier).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter