Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen…
Filteroptionen
Schlagwörter…

« Zurück 1 2 3 4 5 Weiter » 1 2 3 4 5

UPR-Empfehlungen

139.201

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherzustellen, dass die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge vollständig erfüllt werden, insbesondere das Recht auf Freiheit und persönliche Freiheiten und die Rechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Ensure that obligations of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights are fully met in regards to migrants and refugees, in particular, the rights to liberty and personal freedoms and the rights of unaccompanied refugee minors
Proponent:
Kanada

Kanada

139.202

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Politiken und Maßnahmen, die die Rechte von Migrantinnen und Migranten verletzen, zu beenden und die Rechte dieser Menschen wirksam zu schützen
Stop the implementation of policies and measures that violate the rights of migrants and effectively protect their rights
Proponent:
China

Volksrepublik China

139.203

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Programme, die sich an Asylwerbende oder Migrantinnen und Migranten richten, durch Maßnahmen zu stärken, die eine systematische und kostenlose Rechtsberatung garantieren
Strengthen policies and programs targeting asylum seekers or migrants, with measures that guarantee systematic and free legal assistance
Proponent:
Costa Rica

Republik Costa Rica

139.204

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Kapazitäten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zur Bearbeitung von Asylanträgen zu verstärken, und sicherzustellen, dass das Prinzip des Non-Refoulement stets eingehalten wird
Reinforce the capacity of the Federal Office for Immigration to process refugee claims of asylum seekers, ensuring that the principle of non-refoulement is observed at all times
Proponent:
Afghanistan

Islamische Republik Afghanistan

139.205

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin Maßnahmen zum Schutz von Asylwerbenden zu ergreifen und dazu das Asylantragsverfahren und die Neuansiedlung von Asylwerbenden in Österreich zu erleichtern
Continue applying measures to protect asylum seekers by facilitating the asylum application process and the relocation of asylum seekers to Austria
Proponent:
Zypern

Republik Zypern

139.206

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Konkrete Maßnahmen auf der Grundlage der Achtung aller Menschenrechte von Asylwerbenden und Flüchtlingen, insbesondere von Buben, Mädchen und Jugendlichen, und der strikten Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens durchzuführen
Implement concrete actions based on respect for all human rights of asylum seekers and refugees, particularly boys, girls and adolescents, and the full observance of due process
Proponent:
El Salvador

Republik El Salvador

139.207

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass alle Asylwerbenden im Kindesalter in den Genuss von Kinderschutzmaßnahmen kommen und dass die vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) empfohlenen Mindeststandards für den Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften angewandt werden
Strengthen efforts to ensure that every asylum-seeking child benefits from child protection safeguards, and that UNICEF recommended minimum standards for the protection of children in refugee accommodation centres are applied
Proponent:
Fidschi

Republik Fidschi

139.208

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin dafür zu sorgen, dass Asylwerbende eine angemessene und unabhängige Rechtsberatung erhalten
Continue to ensure adequate and independent legal assistance to asylum seekers
Proponent:
Indien

Republik Indien

139.209

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin dafür zu sorgen, dass Asylwerbende eine angemessene und unabhängige Rechtsberatung erhalten
Strengthen the capacity to process refugee applications, provide adequate legal assistance to applicants, and guarantee the principle of non-refoulement
Proponent:
Mexiko

Vereinigte Mexikanische Staaten

139.210

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seinen internationalen Verpflichtungen und Zusagen in Bezug auf den Schutz von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen durch spezifische Maßnahmen und Programme nachzukommen
Implement its international obligations and commitments related to migrant and refugees’ protection through specific policies and programmes
Proponent:
Pakistan

Islamische Republik Pakistan

139.211

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Mechanismus zur Gewährleistung einer unabhängigen und fachkundigen Rechtsberatung für Asylwerbende einzurichten
Establish a mechanism to ensure independent and competent legal counsel for asylum seekers
Proponent:
Philippinen

Republik der Philippinen

139.212

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren, um Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen auszuräumen, und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Integrationsbemühungen in der Praxis wirksam umzusetzen
Continue to raise public awareness to eliminate prejudice and stereotypes against migrants and refugees, and take further measures to translate integration efforts into effective practice on the ground
Proponent:
Südkorea

Republik Korea

139.213

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Im Kontext des erheblichen Zustroms von Migrantinnen und Migranten aus dem Nahen Osten und Nordafrika besonderes Augenmerk auf seine Menschenrechtsverpflichtungen zu legen
Pay particular attention to its human rights obligations in the context of the significant influx of migrants to the country from the Middle East and North Africa
Proponent:
Russland

Russische Föderation

140.1

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Tschechien

Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.2

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Gabun

Gabunische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.3

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.4

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Italien

Italienische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.5

Fortschritt: Kein Fortschritt
Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Consider ratifying the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Tunesien

Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.6

Fortschritt: Kein Fortschritt
Darauf hinzuarbeiten, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Work towards ratifying the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.7

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Anstrengungen zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu beschleunigen
Speed up efforts to ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Slowakei

Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.8

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Bei der Auswahl nationaler Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen in die Vertragsorgane der Vereinten Nationen ein offenes und leistungsbasiertes Verfahren anzuwenden
Adopt an open, merit-based process when selecting national candidates for UN Treaty Body elections
Proponent:
Vereinigtes Königreich

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

140.9

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Fertigstellung und anschließenden Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte neu zu beleben
Reinvigorate efforts aimed at the finalization and subsequent implementation of the National Action Plan for Human Rights
Proponent:
Georgien

Georgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.10

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte im Einklang mit den Richtlinien des OHCHR zu erstellen, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten
Develop a national human rights action plan in line with OHCHR guidelines to ensure participation of civil society
Proponent:
Kasachstan

Republik Kasachstan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.11

Fortschritt: Kein Fortschritt
Bei der Aktualisierung seines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte auf die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen einzugehen
Address the COVID-19 pandemic-related challenges in its National Human Rights Action Plan update
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.12

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den umfassenden Nationalen Aktionsplan Menschenrechte zu beschließen
Adopt the comprehensive National Human Rights Action Plan
Proponent:
Mongolei

Mongolei

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.13

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte mit konkreten und messbaren Zielen unter Gewährleistung der wesentlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft zu erstellen
Develop a national human rights action plan with concrete and measurable objectives ensuring meaningful participation of civil society
Proponent:
Norwegen

Königreich Norwegen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.14

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Aktionsplan auf dem Gebiet der Menschenrechte zu erstellen
Develop a plan of action in the area of human rights
Proponent:
Katar

Staat Katar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.15

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen umfassenden Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte fertigzustellen und zu beschließen und weiterhin die wirksame Umsetzung bestehender thematischer Nationaler Aktionspläne, einschließlich des Nationalen Aktionsplans Behinderungen und des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt, zu gewährleisten
Finalize and adopt a comprehensive national human rights action plan and continue to ensure the effective implementation of existing thematic national action plans, including the NAP on Disability and the NAP on Combating Violence against Women
Proponent:
Südkorea

Republik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Ein genereller Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte für Österreich wurde bisher weder fertig ausgearbeitet noch beschlossen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.


Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP II) wurde von der österreichischen Bundesregierung am 06.06.2022 beschlossen
(Siehe PDF: hier).


Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet.
Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: hier).

140.16

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu verstärken, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Hassrede, Rassismus, Diskriminierung, Fremden- und Islamfeindlichkeit
Strengthen measures to raise public awareness with a special focus on combating hate speech, racism, discrimination, xenophobia and islamophobia
Proponent:
Algerien

Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Bereich der Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet.

Diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv anzumerken ist auch, dass sowohl ihre Entwicklung als auch die Umsetzung unter Einbeziehung von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt.

Allerdings ist zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen keine klare Zuständigkeit auf Ebene des Bundes festgelegt. Auch Maßnahmen wurden kaum gesetzt. Es gibt keine gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten konzentrieren und Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln.

Besonders wichtig wäre ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, auf den sich Österreich bei verschiedenen Empfehlungen berufen hat. Trotz dieser Zusicherungen und entgegen den Vereinbarungen im aktuellen Regierungsprogramm wurde jedoch weder ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet, noch wurden wesentliche andere Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit umgesetzt.

Es ist zu beachten, dass der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 die Mitgliedstaaten auffordert, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen, und dieser Plan auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert ist. Dennoch ist bisher kein sichtbarer Fortschritt erkennbar. Dies wirft Fragen zur Umsetzung und Priorisierung dieser wichtigen Maßnahmen auf (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

140.17

Fortschritt: In Arbeit
Innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Regelung der Tätigkeit transnationaler Unternehmen zu erlassen und dabei einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen
Adopt a national legislation regulating the activity of transnational companies with a human rights-based approach
Proponent:
Costa Rica

Republik Costa Rica

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Am 23.02.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf „Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ (Corporate Sustainability Due Diligence, CDSDD, siehe Entwurf auf der Website der Europäischen Union: hier). Am 01.12.2022 einigte sich der Europäische Rat auf seine Position und am 01.06.2023 wiederum wird das Europäische Parlament seine Position festlegen, worauf die Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen folgen werden (Vorschlag für die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Europäischen Rats über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit und zur Änderung Richtlinie (EU) 2019/1937 als PDF: hier). Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft haben in Folge der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs der Kommission einen guten Konsultationsprozess eingeleitet. Die Regierung sollte auch bei der künftigen Umsetzung der Richtlinie in Österreich Stakeholder wieder umfassend einbeziehen.

Es ist zu begrüßen, dass die Richtlinie nach derzeitigem Stand der Verhandlungen eine zivilrechtliche Haftung und Sanktionen durch Behörden enthält. Damit die Richtlinie Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten wirksam schützen kann, braucht es jedoch eine Verbesserung des Zugangs von Betroffenen von Rechtsverletzungen zum Recht.

Eine wichtige Initiative der Zivilgesellschaft zum Thema ist “Menschenrechte brauchen Gesetze” (Kampagne, der Organisation Netzwerk Soziale Verantwortung, für ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU: hier).

140.18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Geltende Vorschriften, einschließlich des Heimaufenthaltsgesetzes und des Unterbringungsgesetzes, zu überprüfen, um sicherzustellen, dass niemandem gegen seinen Willen aufgrund einer Behinderung die Freiheit entzogen wird
Review current regulations, including the Law on Senior Citizens’ Residences and the Law on Hospitalization, to ensure that no person is deprived of his/her liberty against his/her will on account of a disability
Proponent:
Mexiko

Vereinigte Mexikanische Staaten

140.19

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verhaltenskodizes für Politikerinnen und Politiker aufzustellen, die die Verwendung rassistischer Äußerungen verbieten, und die erforderlichen Regelungen dafür zu treffen, dass Politikerinnen und Politiker Integration anstatt Isolierung und Entfremdung fördern
Adopt codes of conduct for politicians prohibiting the use of racist speeches, and make necessary arrangements for those to adopt approaches for supporting integration rather than isolation and alienation
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

140.20

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Familie als natürlicher Grundeinheit der Gesellschaft zu fördern
Promote specific policies for supporting the family as it is the basic and natural unit of society
Proponent:
Ägypten

Arabische Republik Ägypten

140.21

Fortschritt: Kein Fortschritt
Programme zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Förderung der Integration von Frauen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu evaluieren
Evaluate developing programmes to reduce the gender pay gap and promote the integration of women with disabilities, ethnic minorities and migrants into the labour market
Proponent:
Peru

Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier).. Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: hier). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an.

Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

Hinsichtlich Personen mit ausländischer Herkunft ist die Erwerbsquote geringer als bei Personen, die in Österreich geboren sind. Besonders betroffen sind dabei Frauen aus bestimmten Herkunftsländern (zB Herkunftsland Türkei mit einer weiblichen Erwerbsquote von lediglich 44%) Und auch an den Arbeitsorten ist dann eine ausländische Herkunft immer noch ein häufiger Grund von Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz (siehe Statistik Austria, "Arbeitsmarktsituation von Migrant:innen in Österreich 2022": hier).

Eine Evaluierung von Maßnahmen hat nicht stattgefunden.

140.22

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu stärken und zu diesem Zweck auch die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) zu erwägen
Strengthen policies and measures in the field of labor, including by considering ratifying the ILO Domestic Workers Convention, 2011 (No. 189)
Proponent:
Brasilien

Föderative Republik Brasilien

140.23

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
In enger Konsultation mit Interessenvertretungen die Möglichkeit der Einführung eines allgemeinen Grundeinkommens zu prüfen
Study, in close consultation with stakeholders, the possibility of a universal basic income
Proponent:
Haiti

Republik Haiti

140.24

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Förderung und den Schutz der Menschenrechte älterer Menschen zu stärken, insbesondere im aktuellen Kontext der COVID-19-Pandemie, durch die sie extrem gefährdet sind
Take all necessary measures to strengthen the promotion and protection of the human rights of older persons, particularly in the current situation of extreme vulnerability they face in the context of the COVID-19 pandemic
Proponent:
Argentinien

Argentinische Republik

140.25

Fortschritt: Kein Fortschritt
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit, weiterhin ohne Diskriminierung zu achten
Continue to respect economic, social and cultural rights including social protection without discrimination
Proponent:
Slowakei

Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Stand wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ist weiterhin prekär. Insbesondere Soziale Grundrechte sind in der Verfassung nicht verankert. Der mangelnde Umsetzungsstand in diesem Bereich wurde auch von der Österreichischen Liga für Menschenrechte im Menschenrechtsbefund 2022 bemängelt.

Nicht verfassungsrechtlich verankert ist auch der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978). Er steht unter Erfüllungsvorbehalt iSd Artikel 50 Abs 2 B-VG, sodass eine höchstgerichtliche Überprüfung von relevanten Gesetzen und Maßnahmen anhand dieses Instruments nicht möglich ist. Österreich hat auch Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren nicht ratifiziert.

Auch bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) wurden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern weitestgehend ausgespart.

Ganz im Gegenteil wurden in den letzten Jahren viele sozialstaatliche Regelungen, inklusive dem Zugang zu leistbaren Sozialwohnraum, für Migrant*innen und Flüchtlinge verschärft. Sozialschutz und soziale Teilhabe werden damit in diskriminierender Weise zugewanderten Menschen vorenthalten. Dabei ist diese Materie zum Teil Sache der Länder, sodass hier österreichweit große Unterschiede bestehen.

Eine menschenrechtskonforme Harmonisierung fehlt. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (BGBl. I 2019/41) wurde zudem im März 2023 in zentralen Punkten (u.a. qualifizierte Deutschkenntnisse als Voraussetzung des Sozialhilfebezugs) auch aufgrund Verstoßes gegen die Vorgaben des Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (CERD) durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben (siehe auf der Webseite des VfGH: hier).

Zahlreiche weitere Regelungen auf Bundes- und Länderebene enthalten aber explizite Schlechterstellungen von Asylsuchenden und Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, sowie zum Teil schon lange in Österreich legal lebende Nicht-EU-Bürger*innen (Drittstaatsangehörige). Dies betrifft auch zB das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz, das für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Flüchtlinge besondere Erschwernisse beim Zugang zu Wohnbeihilfe enthält, oder das Bundes-Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, nach dem geförderte Wohnungen an ausländische Staatsbürger*innen erst ab 5 Jahren Aufenthalt und erfolgreicher Integrationsprüfung vergeben werden dürfen (Wohnbauförderungsgesetz Oberösterreich: hier).

140.26

Fortschritt: Kein Fortschritt
Eine erfolgreiche Politik zur Erweiterung des Zugangs von Frauen mit Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylwerbenden zu Bildung und Gesundheitsversorgung und zur Förderung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt weiter zu stärken
Continue strengthening successful policy to increase access to education, health and integration into the labour market for women with disabilities, ethnic minority groups, migrants, refugees and Asylum seekers
Proponent:
Somalia

Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: hier). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an.

Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

Hinsichtlich Personen mit ausländischer Herkunft ist die Erwerbsquote geringer als bei Personen, die in Österreich geboren sind. Besonders betroffen sind dabei Frauen aus bestimmten Herkunftsländern (zB Herkunftsland Türkei mit einer weiblichen Erwerbsquote von lediglich 44%) Und auch an den Arbeitsorten ist dann eine ausländische Herkunft immer noch ein häufiger Grund von Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz (siehe Statistik Austria, "Arbeitsmarktsituation von Migrant:innen in Österreich 2022": hier).

140.27

Fortschritt: Kein Fortschritt
Bildungspolitische Maßnahmen zu stärken und zu diesem Zweck auch die Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen zu erwägen
Strengthen policies and measures in the field of education, including by considering ratifying the UNESCO Convention against Discrimination in Education
Proponent:
Brasilien

Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Bezüglich der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen gibt es keine neuen Informationen. Österreich ist nach wie vor kein Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen.

140.28

Fortschritt: Kein Fortschritt
In der Hauptstadt und in den jeweiligen Regionen finanzielle und andere Ressourcen für den zweisprachigen Unterricht von Volksgruppen zu gewährleisten
Ensure financial and other resources for bilingual education of national minorities, in capital and in relevant regions
Proponent:
Kroatien

Republik Kroatien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben
(siehe Volksgruppengesetz: hier).

140.29

Fortschritt: Kein Fortschritt
Vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe umfassenden zweisprachigen Unterricht für die slowenische Volksgruppe zu gewährleisten
Ensure comprehensive bilingual education for Slovenian national minority from nursery to secondary level included
Proponent:
Slowenien

Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die Interessenvertretungen der Volksgruppen betonen weiterhin erhebliche Mängel in den gesetzlichen Vorgaben und Bildungsangeboten im Bereich der Primärpädagogik, Kinderkrippen, Horte und Nachmittagsbetreuung.
Auch der Übergang zum Sekundarbereich weist erhebliche Defizite bei der praktischen Anwendung der Volksgruppensprache auf. Insbesondere in den Regionen Steiermark und Wien fehlen ausreichende bilingualen Bildungsmöglichkeiten, abgesehen von vereinzelten privaten Initiativen.

140.30

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Den Tatbestand der Vergewaltigung im Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass fehlende Einwilligung zum grundlegenden Tatbestandsmerkmal wird. Weiters Unterstützung und Hilfe für Vergewaltigungsopfer bereitzustellen sowie dafür zu sorgen, dass parallel zur gestiegenen Zahl angezeigter Fälle von Vergewaltigung und sexueller Gewalt auch der Anteil der Strafverfolgungen und Verurteilungen steigt
Amend the legal definition of rape in the criminal code to be based on lack of consent. Additionally, provide support and assistance to victims of rape, including bringing the rate of prosecutions and convictions of rape and sexual violence in conformity with the rise in reporting of such cases
Proponent:
Marshallinseln

Republik Marshallinseln

140.31

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Bei Kindern, die einer Straftat beschuldigt werden, verstärkt außergerichtliche Maßnahmen anzuwenden
Increase implementation of non-judicial measures for children accused of criminal offences
Proponent:
Montenegro

Montenegro

140.32

Fortschritt: In Arbeit
Ausreichende Ressourcen für Volksgruppenmedien zu sichern und den Zugang zu öffentlichen Medien zu verbessern
Secure adequate resources for minority media and improve access to public media
Proponent:
Slowenien

Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Nach fast 30 Jahren wurde im Jahr 2021 endlich eine Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen umgesetzt. Diese Erhöhung glich tatsächlich nur den durch die Inflation verursachten Verlust aus. Zusätzlich wurden mehr als 10 % der Mittel zweckgebunden für Medien in den Sprachen der verschiedenen Volksgruppen bereitgestellt.

Ein kritischer Aspekt, der jedoch nicht übersehen werden darf, ist die Tatsache, dass die Unterstützung für Volksgruppen in Österreich nicht automatisch an die Inflation angepasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es eine Regelung, die sicherstellt, dass die Mittel für politische Parteien regelmäßig angehoben werden. Dies führt dazu, dass der verfügbare Betrag für kulturelle Aktivitäten und Bildung von Jahr zu Jahr schrumpft. Die Situation verdeutlicht sich noch klarer, wenn man die offizielle Webseite des Bundeskanzleramtes konsultiert, wo die Volksgruppenförderung in Österreich näher erläutert wird (siehe Volksgruppenförderung in Österreich auf der Website des Bundeskanzleramtes: hier).

Es wäre über den aktuellen Stand hinaus notwendig, die finanzielle Absicherung der Medien in den Sprachen der Volksgruppen durch eine Anpassung der Förderung für Presse und Publizistik zu gewährleisten. Dieser Schritt würde nicht nur dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt und Identität der verschiedenen Volksgruppen zu stärken, sondern auch sicherstellen, dass sie angemessen unterstützt werden. Ebenso sollte der Anteil volksgruppensprachlicher Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stetig erhöht werden. Dies würde nicht nur die Vielfalt der Stimmen im Rundfunk fördern, sondern auch dazu beitragen, die kulturelle Identität der verschiedenen Volksgruppen zu bewahren und zu bereichern.

Insgesamt ist die Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen ein positiver Schritt, aber es bedarf weiterer Anpassungen und Veränderungen, um sicherzustellen, dass die kulturelle Vielfalt und Identität in Österreich angemessen gewürdigt und gefördert werden.

140.33

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Asylwerbenden während ihres Asylverfahrens effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten
Grant asylum seekers effective access to the labour market during their asylum proceedings in order to ensure successful integration
Proponent:
Mosambik

Republik Mosambik

140.34

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Auf eine Anpassung seiner Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren hinzuwirken, um Asylwerbenden während ihres Asylverfahrens effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen
Seek to align its legislation and administrative procedures to allow asylum seekers effective access to the labor market during their asylum procedure
Proponent:
Serbien

Republik Serbien

141.1

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sich dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzuschließen und ihn umzusetzen
Endorse and implement the United Nations Compact for Safe, Orderly and Regular Migration
Proponent:
Indonesien

Republik Indonesien

141.2

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

141.3

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Aserbaidschan

Republik Aserbaidschan

141.4

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Togo

Republik Togo

141.5

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Ruanda

Republik Ruanda

141.6

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the International Convention for the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Ägypten

Arabische Republik Ägypten

141.7

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Honduras

Republik Honduras

141.8

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren
Consider ratifying the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Bangladesch

Volksrepublik Bangladesch

141.9

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren
Consider ratifying the International Convention on the Protection of All Migrant Workers and Members of their Families
Proponent:
Indonesien

Republik Indonesien

141.10

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren
Consider ratifying the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Senegal

Republik Senegal

141.11

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu erwägen
Consider the ratification of the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Philippinen

Republik der Philippinen

141.12

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families and the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Chile

Republik Chile

141.13

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Konkrete Schritte zur Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu setzen
Undertake concrete actions towards the ratification of the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
El Salvador

Republik El Salvador

141.14

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Rechtsordnung, insbesondere durch die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern
Strengthen the national legislative framework, in particular by ratifying the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families
Proponent:
Algerien

Demokratische Volksrepublik Algerien

141.15

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen
Ratify the International Covenant on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, the Domestic Workers Convention, 2011 (No. 189) of the International Labour Organization, the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, and sign the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.16

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Honduras

Republik Honduras

141.17

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Italien

Italienische Republik

141.18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Albanien

Republik Albanien

141.19

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und die Zuständigkeit des Ausschusses hinsichtlich des Untersuchungsverfahrens und der Staatenbeschwerden zu akzeptieren
Accept the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Finnland

Republik Finnland

141.20

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Gabun

Gabunische Republik

141.21

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Consider ratifying the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
El Salvador

Republik El Salvador

141.22

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2019) zu ratifizieren
Ratify the Violence and Harassment Convention, 2019 (No. 190) of the International Labour Organization
Proponent:
Namibia

Republik Namibia

141.23

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Der Internationalen Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern beizutreten
Accede to the International Convention Against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries
Proponent:
Armenien

Republik Armenien

141.24

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, um ein wirksames Diskriminierungsverbot zu gewährleisten
Ratify the Protocol 12 to the European Convention on Human Rights, in order to ensure the effective prohibition of discrimination
Proponent:
Spanien

Königreich Spanien

141.25

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Im Zuge einer Verfassungsreform den Schutz aller Menschenrechte in der Verfassung zu verankern und durch Annahme und Umsetzung eines Nationalen Plans für Menschenrechte seinen Willen zur Achtung dieser Rechte unter Beweis zu stellen
Reform its Constitution to incorporate the protection of all human rights, and demonstrate its will to respect them with the approval and application of a national human rights plan
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.26

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Anstrengungen zur Verbesserung seines rechtlichen und institutionellen Rahmens für den Schutz vor Diskriminierung fortzusetzen und einen Mechanismus für die systematische Erhebung von Daten einzurichten, um Vorfälle von Rassismus, rassischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz zu erfassen und so sicherzustellen, dass alle Vorfälle untersucht und strafrechtlich verfolgt und die Täterinnen und Täter bestraft werden
Continue its efforts in improving its legal and institutional frameworks for protection against discrimination, and to establish a systematic data collection mechanism to record incidents of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance to ensure that all incidents are investigated, prosecuted and that the perpetrators were punished
Proponent:
Palästina

Staat Palästina

141.27

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verstärkt auf einen besseren Schutz vor Diskriminierung aus allen verbotenen Gründen hinzuwirken, insbesondere durch die Harmonisierung innerstaatlicher Rechtsvorschriften
Strengthen efforts to improve protection against discrimination on all prohibited grounds particularly by harmonizing national legislation
Proponent:
Sudan

Republik Sudan

141.28

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Durch die Harmonisierung innerstaatlicher Rechtsvorschriften einen einheitlichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung zu gewährleisten
Strengthen efforts to improve protection against discrimination on all prohibited grounds particularly by harmonizing national legislation
Proponent:
Schweden

Königreich Schweden

141.29

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, das Gleichbehandlungsgesetz und andere Gesetze gegen Diskriminierung zu ändern, mit dem Ziel, den materiellen und verfahrensbezogenen Schutz vor Diskriminierung im Hinblick auf alle verbotenen Diskriminierungsgründe sicherzustellen
Consider amending the Equal Treatment Act and other acts addressing discrimination with a view to ensuring substantive and procedural protection against discrimination with regard to all prohibited grounds of discrimination
Proponent:
Bulgarien

Republik Bulgarien

141.30

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Wirksame Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen, Roma und Angehörigen anderer Minderheiten zu treffen
Take effective legislative and administrative measures to combat discrimination against Muslims, Roma and other minority groups
Proponent:
China

Volksrepublik China

141.31

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung weiter zu harmonisieren, um Schutz vor allen Formen der Diskriminierung, einschließlich aufgrund des Alters, der Religion und der Weltanschauung sowie der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, zu gewährleisten
Continue to harmonise the national legislation against discrimination in order to ensure protection from all forms of discrimination, including on the basis of age, religion and belief, as well as sexual orientation and gender identity
Proponent:
Kroatien

Republik Kroatien

141.32

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung auf allen Ebenen zu harmonisieren, um alle Menschen ungeachtet ihres Alters, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität zu schützen
Harmonize at all levels anti-discrimination legislation to protect all persons regardless of age, religion or belief, sexual orientation and gender identity
Proponent:
Dänemark

Königreich Dänemark

141.33

Fortschritt: Kein Fortschritt
Rechtsvorschriften zu erlassen, um alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und die polizeiliche Praxis des Racial Profiling oder Ethnic Profiling zu verbieten
Adopt legislative measures to eradicate all forms of discrimination and to prohibit racial and ethnic profiling by the police
Proponent:
Ecuador

Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (Siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier).

141.34

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Antidiskriminierungsgesetze zu überarbeiten und zu harmonisieren und seine Institutionen zur Bekämpfung von Diskriminierung zu verbessern und sie effizienter und zugänglicher zu machen, um wirksamen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung, einschließlich von Menschen mit Behinderungen und von Kindern und jungen Menschen im Asylverfahren, zu gewährleisten
Revise and harmonize its anti-discrimination laws and improve its anti-discrimination institutions and their efficiency and approachability to ensure effective protection against all forms of discrimination, including against persons with disabilities and children and young persons in the asylum procedure
Proponent:
Finnland

Republik Finnland

141.35

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Bundesweit transparente und inklusive Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen gegen Diskriminierung zu erarbeiten, um die Rechte aller in Österreich lebenden Gemeinschaften zu schützen, insbesondere auch der muslimischen Gemeinschaft, deren Angehörige zunehmend diskriminiert werden und gezielter Islamfeindlichkeit ausgesetzt sind
Develop transparent nationwide and inclusive anti-discrimination legislations and administrative measures to protect the rights of all communities in Austria including in particular Muslims who are being increasingly discriminated and targeted by Islamophobia
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

141.36

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die bestehenden Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung zu konsolidieren und zu stärken, um umfassenden und gleichen Schutz vor Diskriminierung aus allen verbotenen Gründen zu gewährleisten, insbesondere beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
Consolidate and strengthen existing anti-discrimination legislation to provide comprehensive equal protection, particularly in access to goods and services, on all prohibited grounds of discrimination
Proponent:
Irland

Irland

141.37

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die laufenden Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Diskriminierung fortzusetzen, unter anderem durch die Harmonisierung der Antidiskriminierungsgesetze und die Ausweitung ihres Geltungsbereichs
Continue the ongoing efforts to prevent and fight discrimination on any ground, including by harmonizing and extending the scope of anti-discrimination laws
Proponent:
Italien

Italienische Republik

141.38

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Gesetze zur wirksamen Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung weiter zu konsolidieren
Continue consolidating the normative framework to effectively combat all forms of discrimination
Proponent:
Montenegro

Montenegro

141.39

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Gleichen Schutz vor allen Formen von Diskriminierung zu gewährleisten, unter anderem durch die Harmonisierung der Antidiskriminierungsgesetze und die Erweiterung ihres Geltungsbereichs, insbesondere im Hinblick auf Religion und Weltanschauung sowie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität
Ensure equal protection from all forms of discrimination, including by harmonizing and strengthening the scope of anti-discrimination laws in particular with respect to religion and belief and sexual orientation and gender identity
Proponent:
Niederlande

Königreich der Niederlande

141.40

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verstärkt auf die Beseitigung von Islamfeindlichkeit und gegen Musliminnen und Muslime gerichteten Vorfällen hinzuwirken und ein umfassendes Datenerhebungssystem einzurichten, das einen Überblick über solche Vorfälle, einschließlich Hassrede und Hassverbrechen, bietet
Increase efforts to eradicate Islamophobia and anti-Muslim incidents and introduce a comprehensive data collection system offering a view of cases of such incidents, including hate speech and hate crime
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

141.41

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung bestimmter Gruppen aus ideologischen oder religiösen Gründen zu vermeiden und die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze sicherzustellen
Avoid unequal treatment or discrimination of certain groups on ideological or religious grounds and ensure the constitutionality of laws
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

141.42

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Anerkennung, den Schutz und die Verteidigung der Rechte der im Land lebenden Minderheiten zu garantieren sowie Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung aufgrund der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erlassen
Guarantee the recognition, protection and defense of minorities’ rights in the country, as well as adopt legislation against discrimination on the basis of religion, age, disability, sexual orientation and gender identity
Proponent:
Costa Rica

Republik Costa Rica

141.43

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine umfassende Strategie zur Beseitigung jeder Art von Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu beschließen
Accept a comprehensive strategy to eliminate all kinds of discrimination on the basis of religion and belief, age, sexual orientation and gender identity
Proponent:
Nordkorea

Demokratische Volksrepublik Korea

141.44

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Den sich zuspitzenden Anstieg von Rassismus, Hassrede, Fremden- und Islamfeindlichkeit und rassistischer Gewalt gegen Minderheiten, Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten zu beenden
End the exacerbated increase in racism, hate speech, xenophobia, Islamophobia and racial violence against minorities, refugees and migrants
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.45

Fortschritt: Kein Fortschritt
Darauf hinzuwirken, inter- und transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen einen ungehinderten Zugang zur rechtlichen Anerkennung ihres Geschlechts auf Grundlage der Selbstidentifikation und zu allen sechs derzeit bestehenden Optionen des Geschlechtseintrags zu garantieren
Work towards guaranteeing access to legal gender recognition for intersex, transgender and non-binary people to all six current existing options of gender markers, without any barriers, based on self-identification
Proponent:
Malta

Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zivilgesellschaftliche Organisationen sind der Meinung, dass diese Empfehlung angenommen hätte werden sollen.
Auch der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Juni 2018 in der Entscheidung G 77/2018 entschieden, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister haben
(als PDF auf der Website des Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH): hier verfügbar).
Das Bundesministerium für Inneres hat jedoch in Folge einen Erlass ausgegeben, der besagt, dass intergeschlechtliche Menschen nur einen der vorgegebenen Geschlechtseinträge (inter, divers, offen, Streichung) erhalten dürfen und dies nur mittels eines ärztlichen Fachgutachtens (als PDF auf der Website des Verein Intergeschlechtliche Menschen Österreich: hier verfügbar).
Der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordert, das inter*, trans* und nicht-binäre Menschen einen ungehinderten Zugang zur rechtlichen Anerkennung ihres Geschlechts auf Grundlage der Selbstidentifikation garantiert wird und Geschlechtseinträge selbstbestimmt ohne pathologisierende Hürden gewählt werden können. Dies entspricht dem ersten Teil der vorliegenden Empfehlung.

141.46

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Spezifische Rechtsvorschriften zu von Konflikten betroffenen Gebieten zu erlassen und privaten Unternehmen konfliktspezifische Anleitung und Beratung zur Achtung der Menschenrechte bereitzustellen, um dem erhöhten Risiko ihrer Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen in von Konflikten betroffenen Gebieten, einschließlich derjenigen in Situationen ausländischer Besetzung, vorzubeugen und zu begegnen
Enact legislations specific to conflict-affected areas and to provide conflict-specific guidance and advice for business enterprises on ensuring respect for human rights to prevent and address the heightened risk of corporate involvement in gross human right violations in conflict affected areas including situations of foreign occupation
Proponent:
Palästina

Staat Palästina

141.47

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu beschließen, der den diesbezüglichen Leitprinzipien der Vereinten Nationen folgt
Adopt a national action plan on business and human rights in accordance with the UN Guiding Principles on that issue
Proponent:
Schweiz

Schweizerische Eidgenossenschaft

141.48

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu beschließen
Adopt a national action plan on business and human rights
Proponent:
Luxemburg

Großherzogtum Luxemburg

141.49

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Plan Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang mit nationalen und internationalen Menschenrechtsnormen im Unternehmenssektor zu erstellen
Develop a national plan on business and human rights, in line with national and international human rights standards in the business sector
Proponent:
Chile

Republik Chile

141.50

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten und zu beschließen
Develop and adopt a National Action Plan for Business and Human Rights
Proponent:
Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

141.51

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sich verstärkt um die Achtung der Menschenrechte im Rahmen geschäftlicher Tätigkeit zu bemühen, einschließlich der Annahme eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
Strengthen efforts towards respecting human rights in business activities, including the adoption of a National Action Plan on Business and Human Rights
Proponent:
Japan

Japan

141.52

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin auf die Annahme eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hinzuarbeiten
Continue efforts towards the adoption of a national action plan on business and human rights
Proponent:
Mosambik

Republik Mosambik

141.53

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Maßnahmen zur Annahme eines Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte zu ergreifen
Take measures to release an Action Plan on business and human rights
Proponent:
Polen

Republik Polen

« Zurück 1 2 3 4 5 Weiter » 1 2 3 4 5

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter