Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.6

Fortschritt: Erfolg
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat das fragliche Protokoll der Kinderrechtskonvention bereits im Jahr 2002 ratifiziert:
BGBl III Nr 92/2002 bzw. Ratifizierungsliste der VN.

139.19

Fortschritt: In Arbeit
Ein umfassendes Mandat der Volksanwaltschaft sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Kinderrechte
Ensure a comprehensive mandate of the Austrian Ombudsman Board, particularly with regard to children’s rights
Proponent:
Moldau

Republik Moldau

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatllichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (siehe: hier).
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoringstrukturen nach der Behindertenrechtskonvention.

139.92

Fortschritt: In Arbeit
Berichten über sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel nachzugehen, Opfer im Kindesalter zu identifizieren und sicherzustellen, dass Tatverantwortliche vor Gericht gestellt werden
Investigate reports and identify child victims of sexual exploitation and trafficking, and ensure that perpetrators are brought to justice
Proponent:
Botsuana

Republik Botsuana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.98

Fortschritt: In Arbeit
Die laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern zu stärken und sicherzustellen, dass die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt werden
Enhance ongoing measures to combat trafficking in persons and exploitation of children and ensure perpetrators are brought to justice
Proponent:
Myanmar

Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.100

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels bundesweit zu harmonisieren
Take further measures to harmonize protection standards for victims of child trafficking throughout the country
Proponent:
Moldau

Republik Moldau

139.102

Fortschritt: In Arbeit
Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels im gesamten Staatsgebiet zu harmonisieren, und die Datenerhebung zu verfeinern, um alle Formen des Kinderhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu erfassen
Take further measures to harmonize protection standards for victims of child trafficking throughout its territory, and refine its data collection to cover all forms of trafficking and sexual exploitation of children
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.122

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie für den Menschenrechtsschutz in Österreich zu untersuchen und dabei besonderes Augenmerk auf die Situation der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder zu legen
Examine the Covid-19-related long-term consequences for the state of human rights protection in Austria with a special focus on the situation of women and children affected by domestic violence
Proponent:
Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Während der COVID-19-Pandemie kam es verstärkt zu häuslicher Gewalt. Allerdings zeigt der aktuelle Stand der Dinge, dass Österreichs Maßnahmen und Ressourcen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unzureichend sind. Die steigenden Fallzahlen von Gewalt in den eigenen vier Wänden während der Pandemie wurden von Nichtregierungsorganisationen wiederholt angesprochen.

Weitere Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen insbesondere eine erhöhte Selbstmordrate auch bei Jugendlichen und ein größerer Bedarf an psyochsozialer Betreuung.

Zu einer systematischen Aufarbeitung und Ursachenforschung kommt es von Seiten des Bundes derzeit nicht. Es wäre wünschenswert hier die Forschung voranzutreiben, nicht nur um den spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegen zu treten, sondern auch um Maßnahmen in einer zukünftigen vergleichbaren Krise menschenrechtskonformer gestalten zu können.

139.124

Fortschritt: In Arbeit
Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern
Continue to increase the availability and accessibility of child and adolescent mental health service and programme
Proponent:
Timor-Leste

Demokratische Republik Timor-Leste

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.125

Fortschritt: In Arbeit
Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern
Continue to increase the availability and accessibility of child and adolescent mental health services and programs
Proponent:
Portugal

Portugiesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.127

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Bekämpfung von Fettleibigkeit von Kindern und zur Förderung einer gesunden Lebensweise zu verstärken, wie vom Ausschuss für die Rechte des Kindes empfohlen
Strengthen measures to address obesity in children and to promote a healthy lifestyle, as recommended by the Committee on the Rights of the Child
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.129

Fortschritt: In Arbeit
Den freien und zeitgerechten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen, einschließlich für LGBTI+-Personen sowie für Kinder und Jugendliche, wenn diese reif genug sind, um eine Einwilligung nach Aufklärung erteilen zu können
Ensure free and timely access to appropriate health-care for all, including LGBTI+ persons, children and adolescents where the young person has sufficient maturity to provide informed consent
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

In den “Concluding Observations” zur Situation der Kinderrechte in Österreich, veröffentlicht im März 2020, hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen dazu aufgerufen, dass die Durchführung von medizinisch nicht zwingend erforderlichen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (intergeschlechtliche Kinder) zu unterbinden sei.

Diese Maßnahmen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie unbedenklich sind und bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden können, an dem die betroffenen Kinder in der Lage sind, ihre Einwilligung auf Grundlage einer informierten Entscheidung zu geben (siehe Paragraph 27, Lit a). Es liegen jedoch keine konkreten Informationen über die genauen Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen vor (Siehe Übereinkommen über die Rechte des Kindes als PDF: hier).

139.130

Fortschritt: Kein Fortschritt
Schädliche Praktiken, einschließlich zwangsweiser medizinischer Eingriffe, zu beenden, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu gewährleisten
End harmful practices, including forced and coercive medical interventions, to ensure the bodily integrity of children with intersex variations
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.133

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Den Zugang aller Kinder unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status zu kostenloser, chancengerechter und hochwertiger Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern
Strengthen access for all children to free, equitable and quality primary and secondary education, regardless of their socioeconomic status
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

139.134

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verstärkt darauf hinzuwirken, dass alle Kinder unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status Zugang zu hochwertiger Bildung haben
Strengthen efforts to access quality education for all children, regardless of their socio-economic status
Proponent:
Malediven

Republik Malediven

139.136

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Förderung der Chancengleichheit beim Zugang zu allen Bildungsebenen für Roma-Kinder zu verstärken
Intensify efforts to promote equal opportunities in access to education for Roma children at all levels
Proponent:
Ghana

Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.137

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Förderung des gleichen Bildungszugangs für Kinder, die ethnischen Minderheiten wie den Roma angehören, fortzusetzen
Continue efforts to promote equal access to education for children from ethnic minorities, such as the Roma
Proponent:
Peru

Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.139

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Zugang aller Kinder, einschließlich der Roma-Kinder, zu einer chancengerechten, hochwertigen und kostenlosen Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern
Strengthen access for all children, including the Roma children, to equitable, quality and free primary and secondary education
Proponent:
Senegal

Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.140

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche, einschließlich nichtösterreichischer Herkunft, Chancengleichheit im Bildungs- und Freizeitbereich genießen und dass die Verfassungsbestimmung über autochthone Volksgruppen vollumfänglich angewandt wird, unter anderem durch systematische Unterstützung zweisprachiger Schulen
Ensure equal opportunities in the area of education and leisure activities for children and youth, including of non-Austrian background, as well as ensure full implementation of the Constitution provision on indigenous minorities, including through systemic support of bilingual schools
Proponent:
Tschechien

Tschechische Republik

139.141

Fortschritt: Kein Fortschritt
Sicherzustellen, dass Kinder mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund ungehinderten und gleichen Zugang zu Bildung haben
Ensure that children with migration or minority background have unhindered and equal access to education
Proponent:
Bangladesch

Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.142

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund uneingeschränkten und gleichen Zugang zu Bildung haben
Take all necessary measures to ensure that children of immigrant origin have unrestricted and equal access to education
Proponent:
Nicaragua

Republik Nicaragua

139.143

Fortschritt: Kein Fortschritt
Konkrete Schritte zur Förderung einer inklusiven Bildung für Kinder mit Behinderungen im Regelschulsystem zu setzen
Take concrete steps to promote inclusive education for children with disabilities in the mainstream school system
Proponent:
Bahamas

Commonwealth der Bahamas

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die Ausgangslage ist, dass das Thema zwar Teil des NAP Behinderung 2012 bis 2020 war, jedoch die Evaluierungsergebnisse die bisherige Umsetzung als wirkungslos zeigen (abrufbar: hier, siehe Seiten 407 ff). Auch der Nationale Bildungsbericht 2021 zeigt eine sinkende Tendenz der Integrationsquote (abrufbar: hier, siehe Seite 272). Die Zivilgesellschaft übt am im Frühjahr 2022 vorgelegten Entwurf zum NAP Behinderung 2022 bis 2030 massive Kritik und sieht einzelne vorgeschlagenen Maßnahmen sogar als rückschrittlich. Nähere Informationen finden sich auch auf der Webseite der Initiative Inklusive Bildung jetzt: https://inklusive-bildung-jetzt.at/.

In Österreich fehlt der politische Wille, ein umfassend inklusives Bildungssystem umzusetzen. Es gibt keine genauen Informationen über das Budget, das für individuelle Bedürfnisse von Kindern bereitgestellt wird, um angemessene Maßnahmen für den gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen.

Der Zweite Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP II) verspricht keine effektiven Veränderungen im Bereich der inklusiven Bildung. Keine der 31 Maßnahmen im Bildungskapitel, das die inklusive Bildung als Ziel festlegt, hat eigene Budgetmittel zur Verfügung. Inklusion wird nur erwähnt, wenn es um vorab festgelegte Lerninhalte und Bildungsziele der Schularten geht, was dem menschenrechtsbasierten Modell von Behinderung widerspricht. Dadurch bleiben Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Behinderungen weitgehend von Bildungsmöglichkeiten nach der Pflichtschulzeit ausgeschlossen (siehe auf der Website des Sozialministeriums den Nationalen Aktionsplan Behinderung: hier).

Es besteht auch weiterhin kein Rechtsanspruch auf einen inklusiven Kindergartenplatz. In Wien wurden aufgrund von Elternprotesten vorübergehend ein verpflichtendes Kindergartenjahr und ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderungen angeboten, aber mit Einschränkungen und Umverteilungen.

Die Kinder werden größtenteils umverteilt, verlieren oft ihre Nachmittagsbetreuung (und Eltern ihren Job) und müssen manchmal quer durch Wien transportiert werden, obwohl sie zuvor an ihrem Wohnort einen Platz mit Nachmittagsbetreuung hatten. Darüber hinaus werden weiterhin Freizeitpädagogen eingespart oder in Assistenzpädagogen umgewandelt, was die Qualität des Berufs und der integrativen Mehrstufenklassen gefährdet. Die Qualität des Berufs und der integrativen Mehrstufenklassen ist gefährdet.

Die Volksanwaltschaft ist informiert, es gab bereits zwei Fernsehsendungen dazu, und es wird in Kürze eine weitere Überprüfung geben (siehe Link zur Sendung “Bürgeranwalt” zur Thematik von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) auf der Website der Volksanwaltschaft: hier verfügbar).

139.144

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine laufende Kampagnenarbeit zur Menschenrechtsbildung, insbesondere über Rechte von Frauen, Kindern, älteren Menschen und Minderheiten, zu verstärken
Enhance its ongoing efforts on human rights education campaigns, especially that on the rights of women, children, the elderly and minorities
Proponent:
Turkmenistan

Republik Turkmenistan

139.152

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine umfassende Strategie zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend Frauen und ihrer Darstellung als Sexualobjekte zu beschließen und dafür zu sorgen, dass Kinder über verantwortungsvolles Sexualverhalten aufgeklärt werden
Adopt a comprehensive strategy to eliminate discriminatory stereotypes of women and their portrayal as sexual objects, and ensure that children are educated about responsible sexual behaviour
Proponent:
Marshallinseln

Republik Marshallinseln

139.156

Fortschritt: Kein Fortschritt
Allen Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen entgegenzuwirken
Counter all forms of discrimination against women and girls with disabilities
Proponent:
Jordanien

Haschemitisches Königreich Jordanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig.

Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen.

Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden.
Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

139.168

Fortschritt: In Arbeit
Notwendige Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen
Take necessary legislative and administrative measures to protect children and women against domestic violence
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.176

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zum Schutz aller Kinder zu verstärken und besseren Zugang zur Kinderfürsorge zu gewährleisten
Intensify efforts to protect all children and provide them with better access to childhood services
Proponent:
Barbados

Barbados

139.177

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich zu richten
Continue to pay special attention to combating poverty and social exclusion of children in Austria
Proponent:
Vietnam

Sozialistische Republik Vietnam

139.178

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Allen Kindern in seinem Hoheitsgebiet ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit denselben Standard an Schutz und Wohlergehen zu garantieren
Guarantee the same standards of protection and well-being to all children in its territory, regardless of their nationality
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

139.179

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine umfassende Strategie und einen Umsetzungsplan zum Schutz von Kindern vor Gewalt zu entwickeln
Develop a comprehensive strategy and an implementation plan to protect children from violence
Proponent:
Sambia

Republik Sambia

139.180

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen
Maintain efforts to further promote gender equality, combat violence against children, and eliminate poverty and social exclusion of children in Austria
Proponent:
Marokko

Königreich Marokko

139.181

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Im Einklang mit dem Kindeswohl für angemessenes Monitoring und Sicherung der Umstände asylwerbender Kinder zu sorgen, insbesondere für die wirksame Nachverfolgung ihres Aufenthaltsorts und die Wahrung ihrer Rechte auf Bildung
Ensure, in accordance with the best interests of the child, adequate monitoring and protection of the situation of asylum-seeking children, in particular their effective tracing and the safeguarding of their educational rights
Proponent:
Spanien

Königreich Spanien

139.184

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an Medien, Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie die breite Öffentlichkeit richten, um Stigmatisierung und Vorurteile zu bekämpfen, deren mögliche Opfer Kinder mit Behinderungen sind
Conduct awareness-raising campaigns aimed at the media, public officials, as well as the general public, to combat stigmatization and prejudice of which children with disabilities may be victims
Proponent:
Belgien

Königreich Belgien

139.194

Fortschritt: In Arbeit
In der internationalen Zusammenarbeit einen Twin-Track-Approach (zweigleisiges Vorgehen) für Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Erwägung zu ziehen und dabei Frauen und Kinder mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen
Consider a twin-track approach on disability inclusion in international cooperation, with special consideration on women and children with disabilities
Proponent:
Indonesien

Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Eine Empfehlung an Österreich ist es, einen Twin Track Ansatz zu verfolgen, der darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen inklusiver in die Gesellschaft einzubinden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Frauen und Kindern mit Behinderungen gelegt werden.

Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2022-2024 wurde am 16.11.2022 durch den Ministerrat zur Kenntnis genommen (Als PDF auf der Website des Parlaments verfügbar: hier ).

Das neue Dreijahresprogramm hat einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit erzielt (Informationen auf der Website des Parlaments: hier).

Die Zivilgesellschaft wird die Umsetzung dieses Programms genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Strategie tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird.

139.199

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Dafür zu sorgen, dass allen unbegleiteten Minderjährigen, die im Land ankommen, ohne Verzögerungen oder Vorbedingungen umgehend eine Obsorgeberechtigte oder ein Obsorgeberechtigter zugewiesen wird
Ensure the immediate assignment of a legal guardian to all unaccompanied minors who arrive in the country, without delays or preconditions
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

139.201

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherzustellen, dass die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge vollständig erfüllt werden, insbesondere das Recht auf Freiheit und persönliche Freiheiten und die Rechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Ensure that obligations of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights are fully met in regards to migrants and refugees, in particular, the rights to liberty and personal freedoms and the rights of unaccompanied refugee minors
Proponent:
Kanada

Kanada

139.206

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Konkrete Maßnahmen auf der Grundlage der Achtung aller Menschenrechte von Asylwerbenden und Flüchtlingen, insbesondere von Buben, Mädchen und Jugendlichen, und der strikten Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens durchzuführen
Implement concrete actions based on respect for all human rights of asylum seekers and refugees, particularly boys, girls and adolescents, and the full observance of due process
Proponent:
El Salvador

Republik El Salvador

139.207

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass alle Asylwerbenden im Kindesalter in den Genuss von Kinderschutzmaßnahmen kommen und dass die vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) empfohlenen Mindeststandards für den Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften angewandt werden
Strengthen efforts to ensure that every asylum-seeking child benefits from child protection safeguards, and that UNICEF recommended minimum standards for the protection of children in refugee accommodation centres are applied
Proponent:
Fidschi

Republik Fidschi

140.1

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Tschechien

Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.2

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Gabun

Gabunische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.3

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.4

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Italien

Italienische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.5

Fortschritt: Kein Fortschritt
Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Consider ratifying the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Tunesien

Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.6

Fortschritt: Kein Fortschritt
Darauf hinzuarbeiten, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Work towards ratifying the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.7

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Anstrengungen zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu beschleunigen
Speed up efforts to ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Slowakei

Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.31

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Bei Kindern, die einer Straftat beschuldigt werden, verstärkt außergerichtliche Maßnahmen anzuwenden
Increase implementation of non-judicial measures for children accused of criminal offences
Proponent:
Montenegro

Montenegro

141.18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Albanien

Republik Albanien

141.34

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Antidiskriminierungsgesetze zu überarbeiten und zu harmonisieren und seine Institutionen zur Bekämpfung von Diskriminierung zu verbessern und sie effizienter und zugänglicher zu machen, um wirksamen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung, einschließlich von Menschen mit Behinderungen und von Kindern und jungen Menschen im Asylverfahren, zu gewährleisten
Revise and harmonize its anti-discrimination laws and improve its anti-discrimination institutions and their efficiency and approachability to ensure effective protection against all forms of discrimination, including against persons with disabilities and children and young persons in the asylum procedure
Proponent:
Finnland

Republik Finnland

141.63

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen im Einklang mit der Empfehlung des Ausschusses für die Rechte des Kindes auf 18 Jahre anzuheben
Increase the minimum age for voluntary recruitment to 18 in line with the Committee on the Rights of the Child recommendation
Proponent:
Kroatien

Republik Kroatien

141.67

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
§ 35 Abs. 2 Asylgesetz zu prüfen und das Recht auf Familienzusammenführung ohne unangemessene Einschränkungen zu gewähren, insbesondere für unbegleitete Minderjährige
Review section 35 (2) of the asylum law, granting the right to family reunification without undue restrictions, in particular to unaccompanied minors
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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