Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine laufende Kampagnenarbeit zur Menschenrechtsbildung, insbesondere über Rechte von Frauen, Kindern, älteren Menschen und Minderheiten, zu verstärken

Proponent:

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief an die Bundesregierung von Asylkoordination Österreich fordert den Ausbau des Angebots der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation. Betroffenen Menschen in Österreich, insbesondere Jugendlichen, soll eine gleichberechtigte und barrierefreie Beteiligung an demokratischen Prozessen ermöglicht werden, um sie vor allem in Zeiten von Rassismus zu unterstützen (Offener Brief, 2022: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im offenen Brief formulierten Forderungen ernst zu nehmen und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt zu hoffen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft in Österreich zu schaffen, die die gleichberechtigte Beteiligung aller Betroffenen an demokratischen Prozessen gewährleistet. 
Kinder und Jugendliche, die Fluchterfahrungen gemacht haben, stehen vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen nicht nur mit traumatischen Erlebnissen umgehen, sondern oft auch in einem neuen, für sie fremden gesellschaftlichen Umfeld zurechtkommen. Die Asylkoordination Österreich sieht hier Handlungsbedarf, um diesen jungen Menschen eine faire Chance auf Bildung, politische Mitbestimmung und soziale Integration zu geben.  
Gleichzeitig wird betont, dass bestehende Programme zur Menschenrechtsbildung nicht ausreichen, um die Bedürfnisse dieser jungen Menschen vollständig abzudecken. Sie brauchen gezielte Unterstützung, damit sie sich nicht nur in die Gesellschaft integrieren, sondern auch selbst aktiv zu einem demokratischen Miteinander beitragen können. Der Brief hebt hervor, dass es nicht nur um die Vermittlung von Wissen geht, sondern auch um die Schaffung von echten Beteiligungsmöglichkeiten, die jungen Menschen eine Stimme geben. Obwohl es bereits Ansätze und Fortschritte gibt, wie z.B. durch das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen, zeigt sich in Österreich ein deutlicher Mangel an spezifischen Angeboten, die auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zugeschnitten sind. Daher fordert die Asylkoordination Österreich verstärkte Investitionen in Programme, die gezielt auf die Förderung von Teilhabe und politischer Bildung dieser jungen Menschen abzielen. 
Österreich sollte seine Kampagnenarbeit im Bereich der Menschenrechtsbildung intensivieren und dabei besonderes Augenmerk auf die Rechte älterer Menschen legen. 2011 wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit dem Bundesseniorenbeirat ein Seniorenplan verfasst, der 2012 von der Bundesregierung und dem Nationalrat angenommen wurde (Seniorenplan 2011, Seite 33 ff: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:9ff6832d-bef5-4acc-93ac-b4ad90033b09/Bundesseniorenplan-4.-Auflage-September-2013-0(1).pdf). Der Plan zielt darauf ab, die Lebensqualität älterer Menschen durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Förderung von sozialer Teilhabe und Sicherung der Selbstbestimmung zu verbessern. Es müssen konkrete Empfehlungen umgesetzt werden, darunter die Erhöhung des verfügbaren Einkommens, die Förderung sozialer Netzwerke und die langfristige Sicherstellung der Pflegefinanzierung. Der Bundesseniorenplan sieht vor, durch Kampagnen ein gesundes Leben zu fördern und Pflegebedürftigkeit zu enttabuisieren. Es ist unklar, ob diese Maßnahmen aktuell umgesetzt werden. 
Am 10.Dezember 2004 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung (2005-laufend) ins Leben, um die Umsetzung von Menschenrechtsbildungsprogrammen in allen Bereichen zu fördern (Infografik UN Weltprogramm 2005: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/issues/education/training/infographic-wphre.pdf). Österreich sollte weiterhin konsequent an der Stärkung der Menschenrechtsbildung arbeiten. Dies bedeutet, die Rechte aller Bevölkerungsgruppen, einschließlich Frauen, Kinder, ältere Menschen und Minderheiten, effektiv zu fördern und zu schützen. Dazu ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierung, Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen unerlässlich. Zusätzlich wurde im Rahmen des österreichischen Vorsitzes im Netzwerk Menschliche Sicherheit (2002–2003) das Handbuch „Menschenrechte verstehen“ vom ETC Graz erstellt und vom österreichischen Außenministerium unterstützt (siehe Handbuch „Menschenrechte verstehen“: https://migrant-integration.ec.europa.eu/sites/default/files/2011-01/docl_18153_933253484.pdf). Es wurde in 15 Sprachen übersetzt und umfasst Online-Trainingsmaterialien, die weltweit in Trainingsprogrammen zum Einsatz kommen. Im Jahr 2012 wurde eine erweiterte englische Auflage unter dem Titel „Understanding Human Rights” veröffentlicht. Im Jahr 2013 wurde eine Broschüre mit „Best-Practice”-Beispielen publiziert.Gleichzeitig sollten die Curricula weiterentwickelt und das Bewusstsein in der breiten Bevölkerung geschärft werden, um eine tolerante und inklusive Gesellschaft zu fördern. 

Fortschritt: In Arbeit

Eine Politik zu betreiben, die die Rechte der Frauen, insbesondere von Angehörigen von Minderheiten, Einwanderinnen und Flüchtlingen, stärker fördert und schützt

Proponent:

Barbados


Barbados

Barbados


Barbados

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe: https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten. In diesem Kontext ist das Projekt „PERSPEKTIVE ARBEIT“ des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst (siehe auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Geschlechtergleichstellung/PERSPEKTIVE-ARBEIT.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Programme zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Förderung der Integration von Frauen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu evaluieren

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine erfolgreiche Politik zur Erweiterung des Zugangs von Frauen mit Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylwerbenden zu Bildung und Gesundheitsversorgung und zur Förderung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt weiter zu stärken

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.  
 
Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
 
Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Berufliche-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen.html). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an. Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird. 
 
Hinsichtlich Personen mit ausländischer Herkunft ist die Erwerbsquote geringer als bei Personen, die in Österreich geboren sind. Besonders betroffen sind dabei Frauen aus bestimmten Herkunftsländern (zB Herkunftsland Türkei mit einer weiblichen Erwerbsquote von lediglich 44%) Und auch an den Arbeitsorten ist dann eine ausländische Herkunft immer noch ein häufiger Grund von Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz (siehe Statistik Austria, „Arbeitsmarktsituation von Migrant:innen in Österreich 2022“: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Arbeitsmarktsituation-Migrant-innen-2021.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben gewährleisten

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  
Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000614).  
 
Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht und mehr Autonomie gewinnen.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zu erwägen, um den Anteil von Frauen und von Volksgruppen-Angehörigen in öffentlichen Ämtern zu erhöhen und ihre Teilhabe am politischen Leben zu fördern

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000614).  
 
Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht und mehr Autonomie gewinnen.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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