Fortschritt: In Arbeit
Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung an Orten der Freiheitsentziehung zu beenden und sicherzustellen, dass derartige Vorwürfe unparteiisch untersucht und die Täterinnen und Täter strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden
Proponent:
Nordkorea
Demokratische Volksrepublik Korea
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.
Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung und Folter besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional.
Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (Überprüfung der Freiheitsentziehungsbedingungen durch die Volksanwaltschaft nach OPCAT: https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/opcat-umfassendes-menschenrechtsmonitoring-durch-die-volksanwaltschaft ). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe Website Volksanwaltschaft: Präventive Menschenrechtskontrolle). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn noch besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden.
Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle und Folter eingerichtet wurde (vgl Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, Änderung (2089 d.B.)), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten.
Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.
Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional.
Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (näheres Artikel: Umfassendes Menschenrechtsmonitoring durch die Volksanwaltschaft). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe Website der Volksanwaltschaft). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn noch besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden.
Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle eingerichtet wurde (vgl Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten.