Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Konkret gegen ethnisch oder rassistisch motivierte Vorfälle von Gewalt und Hass, unter anderem gegenüber Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen, vorzugehen

Proponent:

Portugal


Portugiesische Republik

Portugal


Portugiesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zu verstärken, um dem Problem der nicht gemeldeten Fälle von Femizid und häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie Hassverbrechen gegen Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen jeden Alters zu begegnen

Proponent:

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die österreichische Regierung hat die Ausfinanzierung von Gewaltschutzzentren sichergestellt und den Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen gefördert. Das Budget für Frauen- und Mädchenberatungsstellen wurde um 67 Prozent auf 13,6 Millionen Euro erhöht (siehe Maßnahmen Bericht BMI, 2023: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=754742316C7558786E42413D). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der flächendeckenden Einführung von Gewaltambulanzen, die Betroffenen kostenlose und verfahrensunabhängige Untersuchungen ermöglichen. Diese Ambulanzen sollen die Dokumentation von Verletzungen verbessern und somit die Verurteilungsquote in Fällen häuslicher Gewalt erhöhen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien und Ressorts kontinuierlich gestärkt, und es finden regelmäßige Gewaltschutzgipfel statt, um den Austausch von Best Practices und die Vernetzung von Expert:innen zu fördern. Es wurden auch Maßnahmen zur besseren Erkennung und Dokumentation von Gewalt sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrads des „Stillen Notrufs“ eingeführt. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Lücken im Gewaltschutz, insbesondere im Bereich der Verurteilungsraten und der Dunkelfeldforschung. Organisationen wie der Verein AÖF und die Allianz Gewaltfrei leben fordern daher eine weitere Aufstockung des Budgets für Gleichstellungs- und Gewaltpräventionsarbeit, um langfristig eine echte Gleichstellung und eine signifikante Reduktion der Gewalt an Frauen zu erreichen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Es gibt weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen in Österreich zur Bekämpfung von Hassverbrechen gegen Frauen mit Migrationserfahrung. Die neuesten Daten zu Frauenhassverbrechen und Hassverbrechen gegen Migrantinnen in Österreich zeigen eine alarmierende Zunahme der gemeldeten Fälle im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr. Trotz einer höheren Aufklärungsquote bleiben viele dieser Verbrechen ungelöst. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg von Straftaten, die auf Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion zurückzuführen sind. Trotzdem fehlen spezifische Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung betroffener Frauen mit Migrationserfahrung, und es gibt weiterhin Hindernisse bei der Datenerfassung und der Dunkelfeldforschung. Die Politik wird aufgefordert, effektivere Strategien und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Hassverbrechen zu entwickeln und umzusetzen. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Den sich zuspitzenden Anstieg von Rassismus, Hassrede, Fremden- und Islamfeindlichkeit und rassistischer Gewalt gegen Minderheiten, Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten zu beenden

Proponent:

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Es fehlt eine politische Strategie, insbesondere im Hinblick auf den antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu einer Vorverurteilung von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU) berichteten viele Migrant:innen von alltäglichen Erfahrungen mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Daten der Organisation ZARA- Zivilcourage und Antirassismus Arbeit dokumentierten im Jahr 2023 rund 1.300 rassistische Vorfälle, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren darstellt, jedoch immer noch ein hohes Niveau aufzeigt (siehe Zara Rassismus Bericht 2023, Daten und Analysen, Seite 10ff: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).
Besonders alarmierend war ein Anstieg der aktiven Fallmeldungen um mehr als 100% im Vergleich zu 2022, wobei besonders die Monate Mai, Oktober, November und Dezember herausstachen. Diese Anstiege korrelierten mit nationalen und globalen Entwicklungen, darunter politische Ereignisse und Medienberichterstattung über muslimische Gemeinschaften. 
Im Jahr 2022 wurden in Österreich 1.080 rechtsextreme Straftaten registriert, wobei ein signifikanter Teil dieser Taten fremdenfeindlich motiviert war. Diese Vorfälle umfassen sowohl physische Gewalt als auch Sachbeschädigungen, die speziell gegen Migrant:innen gerichtet sind (siehe Statistik zur Anzahl der rechten Tathandlungen in Österreich, 2023: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/881250/umfrage/rechte-straftaten-in-oesterreich-nach-bereichen/).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. 
Die Dokumentation antimuslimischer Übergriffe in Österreich umfasst eine Vielzahl von Tathandlungen, die von Ungleichbehandlung und Beleidigung bis hin zu physischer Gewalt und Vandalismus reichen. Dabei wurde ein besonderer Fokus auf Online-Plattformen gelegt, auf denen ein erheblicher Teil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet ist, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmacht. Die Dokumentation der Übergriffe erfolgte in verschiedenen Kategorien von Tathandlungen, darunter Ungleichbehandlung, Beleidigung, Verbreitung von Hass sowie physische Übergriffe und Vandalismus. Besondere Aufmerksamkeit erhielten auch Online-Plattformen, auf denen ein Großteil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet wurde, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmachte. 
 
Die Dokustelle Österreich arbeitete eng mit verschiedenen Organisationen zusammen, darunter die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB), den Verein ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), um diese Fälle zu dokumentieren und Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus zu unterstützen (siehe Antimuslimischer Rassismus Report 2023: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2023/Dokustelle_OEsterreich_Report_2023_-_27.05.2024.pdf). 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 
Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie “Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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