Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.25

Fortschritt: In Arbeit
Sofortige und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um das Wiederaufleben rechtsextremer und anderer von extremistischen nationalsozialistischen Ideologien und Neonazismus inspirierter Gruppen zu verhindern
Take urgent and long-term measures to prevent the resurgence of far-right-wing and other groups inspired by extremist national socialist ideologies and neo-Nazism
Proponent:
Belarus

Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Bereich der Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet.

Diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv anzumerken ist auch, dass sowohl ihre Entwicklung als auch die Umsetzung unter Einbeziehung von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt.

Allerdings ist zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen keine klare Zuständigkeit auf Ebene des Bundes festgelegt. Auch Maßnahmen wurden kaum gesetzt. Es gibt keine gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten konzentrieren und Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln.

Besonders wichtig wäre ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, auf den sich Österreich bei verschiedenen Empfehlungen berufen hat. Trotz dieser Zusicherungen und entgegen den Vereinbarungen im aktuellen Regierungsprogramm wurde jedoch weder ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet, noch wurden wesentliche andere Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit umgesetzt.

Es ist zu beachten, dass der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 die Mitgliedstaaten auffordert, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen, und dieser Plan auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert ist. Dennoch ist bisher kein sichtbarer Fortschritt erkennbar. Dies wirft Fragen zur Umsetzung und Priorisierung dieser wichtigen Maßnahmen auf (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

139.27

Fortschritt: In Arbeit
Die Bemühungen gegen extremistische und diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen durch präventive und repressive Maßnahmen weiter zu verstärken
Intensify further efforts to address extremist and discriminatory attitudes and behaviours through preventive and repressive measures
Proponent:
Kambodscha

Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Bereich der Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet.

Diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv anzumerken ist auch, dass sowohl ihre Entwicklung als auch die Umsetzung unter Einbeziehung von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt.

Allerdings ist zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen keine klare Zuständigkeit auf Ebene des Bundes festgelegt. Auch Maßnahmen wurden kaum gesetzt. Es gibt keine gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten konzentrieren und Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln.

Besonders wichtig wäre ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, auf den sich Österreich bei verschiedenen Empfehlungen berufen hat. Trotz dieser Zusicherungen und entgegen den Vereinbarungen im aktuellen Regierungsprogramm wurde jedoch weder ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet, noch wurden wesentliche andere Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit umgesetzt.

Es ist zu beachten, dass der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 die Mitgliedstaaten auffordert, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen, und dieser Plan auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert ist. Dennoch ist bisher kein sichtbarer Fortschritt erkennbar. Dies wirft Fragen zur Umsetzung und Priorisierung dieser wichtigen Maßnahmen auf (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

139.35

Fortschritt: Kein Fortschritt
Eine Strategie gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus, die die Sichtweisen der Zivilgesellschaft berücksichtigt und die durch die notwendigen Rechtsvorschriften und Budgetmittel untermauert ist, vorrangig zu entwickeln
Prioritise developing a strategy against racism, xenophobia, radicalisation and violent extremism, taking into account the views of civil society and underpinned by necessary legislation and budgetary resource
Proponent:
Vereinigtes Königreich

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert. (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit.

Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im aktuellen Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemismus implementiert.

139.37

Fortschritt: In Arbeit
Rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen oder den Aufruf zu solchen Handlungen verstärkt zu bekämpfen, unter anderem indem die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus und das Wiederaufleben von Neonazismus beschlossen wird
Strengthen its efforts to combat acts or advocacy of racial or religious hatred, including by bringing those responsible to justice and adopting of a national action plan against racism and resurgence of neo-Nazism
Proponent:
Nordkorea

Demokratische Volksrepublik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert. (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit.

Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im aktuellen Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemismus implementiert.

Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: hier). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.

Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).

Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: hier). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.

2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.

Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: hier).

Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: hier).

139.78

Fortschritt: Teilerfolg
Terrorismus und gewalttätigen Extremismus weiter zu bekämpfen
Continue combating terrorism and violent extremism
Proponent:
Libanon

Libanesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: hier). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen.

Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen ( Siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: hier). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: hier).

Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Webseite BMJ: hier).

Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: hier).

Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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