Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.1

Fortschritt: Kein Fortschritt
Österreich wird empfohlen wirksame Maßnahmen zur Erhöhung seiner öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit zu ergreifen, um das international vereinbarte Ziel von 0,7 % seines Bruttonationaleinkommen zu erreichen, sodass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verwirklicht werden können
Take effective measures to increase its official development assistance to achieve the internationally agreed target of 0.7% of its GDP, in order to realize economic, social and cultural rights
Proponent:
Bangladesch

Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: hier).

Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert ( Siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: hier).

Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen.

139.21

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung von Toleranz, interkulturellem Dialog und Achtung gesellschaftlicher Vielfalt zu ergreifen
Take all appropriate measures to promote tolerance, intercultural dialogue and respect for diversity in the society
Proponent:
Turkmenistan

Republik Turkmenistan

139.23

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weitere Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Achtung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen, um bestehende Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen und Migranten und Fremden zu beseitigen
Take further measures to promote tolerance and respect for cultural diversity in order to eradicate existing prejudices and stereotypes against migrants and foreigners
Proponent:
Bahrain

Königreich Bahrain

139.135

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Toleranz im Bildungssystem zu stärken
Increase awareness of cultural diversity, non-discrimination and tolerance in education system
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

140.25

Fortschritt: Kein Fortschritt
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit, weiterhin ohne Diskriminierung zu achten
Continue to respect economic, social and cultural rights including social protection without discrimination
Proponent:
Slowakei

Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Stand wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ist weiterhin prekär. Insbesondere Soziale Grundrechte sind in der Verfassung nicht verankert. Der mangelnde Umsetzungsstand in diesem Bereich wurde auch von der Österreichischen Liga für Menschenrechte im Menschenrechtsbefund 2022 bemängelt.

Nicht verfassungsrechtlich verankert ist auch der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978). Er steht unter Erfüllungsvorbehalt iSd Artikel 50 Abs 2 B-VG, sodass eine höchstgerichtliche Überprüfung von relevanten Gesetzen und Maßnahmen anhand dieses Instruments nicht möglich ist. Österreich hat auch Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren nicht ratifiziert.

Auch bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) wurden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern weitestgehend ausgespart.

Ganz im Gegenteil wurden in den letzten Jahren viele sozialstaatliche Regelungen, inklusive dem Zugang zu leistbaren Sozialwohnraum, für Migrant*innen und Flüchtlinge verschärft. Sozialschutz und soziale Teilhabe werden damit in diskriminierender Weise zugewanderten Menschen vorenthalten. Dabei ist diese Materie zum Teil Sache der Länder, sodass hier österreichweit große Unterschiede bestehen.

Eine menschenrechtskonforme Harmonisierung fehlt. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (BGBl. I 2019/41) wurde zudem im März 2023 in zentralen Punkten (u.a. qualifizierte Deutschkenntnisse als Voraussetzung des Sozialhilfebezugs) auch aufgrund Verstoßes gegen die Vorgaben des Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (CERD) durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben (siehe auf der Webseite des VfGH: hier).

Zahlreiche weitere Regelungen auf Bundes- und Länderebene enthalten aber explizite Schlechterstellungen von Asylsuchenden und Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, sowie zum Teil schon lange in Österreich legal lebende Nicht-EU-Bürger*innen (Drittstaatsangehörige). Dies betrifft auch zB das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz, das für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Flüchtlinge besondere Erschwernisse beim Zugang zu Wohnbeihilfe enthält, oder das Bundes-Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, nach dem geförderte Wohnungen an ausländische Staatsbürger*innen erst ab 5 Jahren Aufenthalt und erfolgreicher Integrationsprüfung vergeben werden dürfen (Wohnbauförderungsgesetz Oberösterreich: hier).

141.12

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families and the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Chile

Republik Chile

141.15

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen
Ratify the International Covenant on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, the Domestic Workers Convention, 2011 (No. 189) of the International Labour Organization, the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, and sign the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.16

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Honduras

Republik Honduras

141.17

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Italien

Italienische Republik

141.18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Albanien

Republik Albanien

141.19

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und die Zuständigkeit des Ausschusses hinsichtlich des Untersuchungsverfahrens und der Staatenbeschwerden zu akzeptieren
Accept the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Finnland

Republik Finnland

141.20

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Gabun

Gabunische Republik

141.21

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Consider ratifying the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
El Salvador

Republik El Salvador

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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