Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.79

Fortschritt: In Arbeit
Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung an Orten der Freiheitsentziehung zu beenden und sicherzustellen, dass derartige Vorwürfe unparteiisch untersucht und die Täterinnen und Täter strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden
Cease torture and inhuman or degrading treatment in places of detention and ensure that those allegations are investigated impartially and perpetrators are prosecuted and convicted
Proponent:
Nordkorea

Demokratische Volksrepublik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.

Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional.

Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (näheres hier). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe hier). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn noch besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden.

Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle eingerichtet wurde (vgl hier), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten.

139.80

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der inhaftierten Personen zu ergreifen und sicherzustellen, dass Haftanstalten mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet sind, um ihren Zweck der Rehabilitierung und Resozialisierung zu erfüllen
Take measures aimed at reducing the number of detainees and ensure that prisons were provided with adequate financial resources to fulfil their aim of rehabilitation and social reintegration
Proponent:
Sambia

Republik Sambia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Als Antwort Kritik am Maßnahmenvollzug in Österreich wurde vom Parlament im Dezember 2022 das „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ beschlossen (siehe hier). Damit soll insbesondere die Anzahl der Personen im Maßnahmenvollzug verringert werden. Weiters wurden Baumaßnahmen eingeleitet, um forensisch therapeutische Zentren nach und nach um bis zu 300 Plätze zu erweitern, wobei aber zur Erreichung der vollen Kapazität zusätzlich geeignetes Betreuungspersonal zu finden sein wird.


Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Die Haftanstalten haben begrenzte Ressourcen und sind häufig überlastet, um den Zweck der Resozialisierung zu erfüllen
(vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: hier). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zur einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug
(Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern: hier).

139.81

Fortschritt: In Arbeit
Zusätzliche Maßnahmen zur Behebung des Problems der Überbelegung von Orten der Freiheitsentziehung zu ergreifen und die Resozialisierung von Verurteilten zu gewährleisten
Take additional measures to address the problem of overcrowding in places of detention and ensure the social reintegration of convicts
Proponent:
Belarus

Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Als Antwort Kritik am Maßnahmenvollzug in Österreich wurde vom Parlament im Dezember 2022 das „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ beschlossen (siehe hier). Damit soll insbesondere die Anzahl der Personen im Maßnahmenvollzug verringert werden. Weiters wurden Baumaßnahmen eingeleitet, um forensisch therapeutische Zentren nach und nach um bis zu 300 Plätze zu erweitern, wobei aber zur Erreichung der vollen Kapazität zusätzlich geeignetes Betreuungspersonal zu finden sein wird.


Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Die Haftanstalten haben begrenzte Ressourcen und sind häufig überlastet, um den Zweck der Resozialisierung zu erfüllen
(vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: hier). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zur einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug
(Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern: hier).

139.82

Fortschritt: In Arbeit
Verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Überbelegung von Haftanstalten zu verhindern, insbesondere während der gegenwärtigen Pandemie
Strengthen efforts in preventing prison overcrowding, especially in this time of pandemic
Proponent:
Indonesien

Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Als Antwort Kritik am Maßnahmenvollzug in Österreich wurde vom Parlament im Dezember 2022 das „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ beschlossen (siehe hier). Damit soll insbesondere die Anzahl der Personen im Maßnahmenvollzug verringert werden. Weiters wurden Baumaßnahmen eingeleitet, um forensisch therapeutische Zentren nach und nach um bis zu 300 Plätze zu erweitern, wobei aber zur Erreichung der vollen Kapazität zusätzlich geeignetes Betreuungspersonal zu finden sein wird.


Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Die Haftanstalten haben begrenzte Ressourcen und sind häufig überlastet, um den Zweck der Resozialisierung zu erfüllen
(vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: hier). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zur einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug
(Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern: hier).

139.83

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter durch die Entwicklung von Überprüfungsmechanismen, die der internationalen Praxis entsprechen und auf klar definierten psychiatrischen Beurteilungsstandards beruhen, zu reformieren
Reform preventive detention measures for offenders with mental illness by developing review mechanisms consistent with international practice, based on defined psychiatric assessment standards
Proponent:
Irland

Irland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Am 15.12.2022 wurde das “Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz“ vom Nationalrat beschlossen (auf der Website des Parlaments: hier). Dieses Gesetz behandelt aber erst den ersten Teil eines geplanten zweiteiligen Reformvorhabens. Geändert wurden insbesondere die Voraussetzungen für Einweisung und Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug mit dem Ziel, die Anzahl der Betroffenen in Summe einzuschränken. Diese ersten Reformschritte brachten Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Erst im zweiten Teil des geplanten Reformvorhabens soll die Betreuung im Maßnahmenvollzug und angebotene Therapien etc verbessert werden. Jedoch ist zurzeit bezüglich des zweiten Teils der Reform kein Fortschritt zu verzeichnen.

Die Zivilgesellschaft befürchtet, dass die bisherigen Schritte zu wenige praktische Veränderung bringen wird, da wichtige Themen wie die Bereitstellung und Finanzierung von Betreuung und Unterstützung vor, während und nach der Unterbringung sowie ein Angebot auf eine ausreichende medizinische Versorgung unbedacht blieben und Straftäter mit psychischen Erkrankungen weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Behandlung haben.


In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des LBI-GMR zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern wurde auf weitergehende Problembereiche (zB. vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie) hingewiesen. Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug (Siehe LBI-GMR Studie: hier).

139.84

Fortschritt: In Arbeit
Für eine angemessene Personalsituation im Strafvollzug zu sorgen
Ensure an adequate staffing situation within the penitentiary system
Proponent:
Norwegen

Königreich Norwegen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich wurden in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Personalsituation im Strafvollzug zu verbessern. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Anzahl der Justizwache-Bediensteten erhöht. Allerdings bleibt die Personalsituation weiterhin angespannt.

Ein wichtiges Problem ist dabei die hohe psychische Belastung des bestehenden Personals. Überfüllte Gefängnisse und eine wachsende Anzahl von Inhaftierten pro Mitarbeiter erhöhen die Arbeitsbelastung und den Druck. Dies wirkt sich auf die Qualität der Betreuung und die Sicherheit der inhaftierten Personen aus.

139.85

Fortschritt: In Arbeit
Weiter sicherzustellen, dass alle inhaftierten Personen sowohl nach dem Gesetz als auch in der Praxis von Beginn ihrer Freiheitsentziehung an vollumfänglichen grundlegenden Rechtsschutz erhalten
Further ensure that all detainees, both legally and in practice, receive all basic legal protection from the outset of their deprivation of liberty
Proponent:
Serbien

Republik Serbien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.

Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional.

Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (näheres hier). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe hier). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden.

Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle eingerichtet wurde (vgl hier), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten.

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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