Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.101

Fortschritt: In Arbeit
Weiter auf die Stärkung der gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Stärkung der Überwachungsmechanismen in diesem Bereich hinzuwirken
Continue efforts to strengthen legislative measures to combat human trafficking and to reinforcing monitoring mechanisms in this field
Proponent:
Tunesien

Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.102

Fortschritt: In Arbeit
Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels im gesamten Staatsgebiet zu harmonisieren, und die Datenerhebung zu verfeinern, um alle Formen des Kinderhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu erfassen
Take further measures to harmonize protection standards for victims of child trafficking throughout its territory, and refine its data collection to cover all forms of trafficking and sexual exploitation of children
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.103

Fortschritt: Kein Fortschritt
Seine Anstrengungen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, zu verstärken und zu diesem Zweck die wirksame Vollziehung des Behinderteneinstellungsgesetzes zu gewährleisten
Redouble its efforts to facilitate access of persons with disabilities to the labour market by ensuring effective implementation of the Employment of People with Disabilities Act
Proponent:
Thailand

Königreich Thailand

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich gibt es eine Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Menschen. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand medizinischer Kriterien, oft schon direkt nach der Schule. Für nicht arbeitsfähige Personen sind die Bundesländer zuständig, während der Bund für arbeitsfähige Personen zuständig ist. In Bezug auf die Gruppe der nicht arbeitsfähigen Personen wurden kaum Maßnahmen ergriffen. Diese Personen sind weiterhin in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig, erhalten jedoch keinen Lohn und haben keine eigenständige Sozialversicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung). Dies führt zu verstärkter Altersarmut, und es gibt keine Daten über den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.

Es gibt keine landesweiten einheitlichen Maßnahmen, um dies zu ermöglichen, und die geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2022-2030 wurden bisher nicht umgesetzt (Siehe Nationaler Aktionsplan Behinderung auf der Website des Sozialministeriums: hier verfügbar). Unterstützungsleistungen für arbeitsfähige Personen sind größtenteils an einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) gebunden, wodurch Personen, die keinen vom Staat festgestellten Grades der Behinderung (GdB) haben, von entsprechenden Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich. Dies führt dazu, dass arbeitslose Menschen mit Behinderungen seltener an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen als Arbeitslose ohne Behinderung.

Es gibt nur wenige Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Beschäftigungsungleichgewichten und Lohngefällen, abgesehen von einer höheren Lohnkostenförderung für Frauen mit Behinderungen im Rahmen der “Inklusionsförderung Plus” (Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus: hier). Es gibt keine spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Lohnförderungen: Website des Sozialministeriumservice: hier ).

139.104

Fortschritt: Kein Fortschritt
Menschen mit Behinderungen angemessene Arbeitsmöglichkeiten zu bieten
Provide appropriate job opportunities for persons with disabilities
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich gibt es eine Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Menschen. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand medizinischer Kriterien, oft schon direkt nach der Schule. Für nicht arbeitsfähige Personen sind die Bundesländer zuständig, während der Bund für arbeitsfähige Personen zuständig ist. In Bezug auf die Gruppe der nicht arbeitsfähigen Personen wurden kaum Maßnahmen ergriffen. Diese Personen sind weiterhin in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig, erhalten jedoch keinen Lohn und haben keine eigenständige Sozialversicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung). Dies führt zu verstärkter Altersarmut, und es gibt keine Daten über den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.

Es gibt keine landesweiten einheitlichen Maßnahmen, um dies zu ermöglichen, und die geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2022-2030 wurden bisher nicht umgesetzt (Siehe Nationaler Aktionsplan Behinderung auf der Website des Sozialministeriums: hier verfügbar). Unterstützungsleistungen für arbeitsfähige Personen sind größtenteils an einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) gebunden, wodurch Personen, die keinen vom Staat festgestellten Grades der Behinderung (GdB) haben, von entsprechenden Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich. Dies führt dazu, dass arbeitslose Menschen mit Behinderungen seltener an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen als Arbeitslose ohne Behinderung.

Es gibt nur wenige Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Beschäftigungsungleichgewichten und Lohngefällen, abgesehen von einer höheren Lohnkostenförderung für Frauen mit Behinderungen im Rahmen der “Inklusionsförderung Plus” (Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus: hier). Es gibt keine spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Lohnförderungen: Website des Sozialministeriumservice: hier ).

139.105

Fortschritt: Kein Fortschritt
Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen in Sektoren mit Vollzeitbeschäftigung zu verstärken
Strengthen measures to increase job opportunities for women in full-time employment sectors
Proponent:
Myanmar

Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier).. Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Ein weiterer Faktor liegt in der Tatsache, dass Frauen häufig in Berufen arbeiten, die traditionell als "Frauenberufe" angesehen werden und geringer entlohnt sind. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) setzt sich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter anderem für einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag, die Einführung des ÖGB-AK-Familienarbeitszeitmodells, die flächendeckende Erweiterung von Pflege- und Betreuungsdiensten, wie mobile Dienste, Tageseinrichtungen, stationäre Angebote und alternative Betreuungsmodelle, die Verkürzung der Normalarbeitszeit gemäß dem Arbeitszeitrecht sowie eine Reduzierung der höchstzulässigen Tages-, Wochen- und Jahresarbeitszeit, die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten und verstärkte Qualifizierungsprogramme für Frauen ein (siehe weitere Informationen auf der Website des Österreichischen Gewerkschaftsbund: hier).

Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung sind ausständig.

139.106

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Einhaltung der Menschenrechte durch privatwirtschaftliche Akteure wirksamer durchzusetzen, mit dem Ziel, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und die beruflichen Möglichkeiten für alle zu diversifizieren
Better enforce human rights compliance by private economic actors with a view to reducing the gender pay gap and diversifying career options for all
Proponent:
Vietnam

Sozialistische Republik Vietnam

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier).. Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.107

Fortschritt: Kein Fortschritt
Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern
Take appropriate measures to eliminate discrimination of women in the labour market and reduce the gender pay gap
Proponent:
Uganda

Republik Uganda

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier).. Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.108

Fortschritt: Kein Fortschritt
Kampagnen und Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen durchzuführen
Implement campaigns and measures to reduce the pay gap between men and women
Proponent:
Belgien

Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.109

Fortschritt: Kein Fortschritt
Maßnahmen zugunsten der wirtschaftlichen und sozialen Stärkung von Frauen weiter voranzutreiben, vor allem durch den Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles
Further promote measures that ensure the economic and social empowerment of women, mainly through reducing gender pay gap
Proponent:
Äthiopien

Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.110

Fortschritt: Kein Fortschritt
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter zu verstärken, insbesondere in Bezug auf gleiches Entgelt und die Partizipation von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen
Further strengthen measures to promote equality between women and men, in particular regarding equal pay and the participation of women on the boards and in the chief executive offices of companies
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Zudem sind Frauen weiterhin nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden unterdurchschnittlich vertreten.

139.111

Fortschritt: Kein Fortschritt
Weiter Anstrengungen zu unternehmen das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und gleiche Chancen für Frauen am Arbeitsmarkt sicherzustellen.
Further pursue its efforts to narrow the gender pay gap and to ensure equal opportunities for women on the labour market
Proponent:
Griechenland

Hellenische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.112

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu verringern
Reducing the wages gap between women and men in work
Proponent:
Irak

Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.113

Fortschritt: Kein Fortschritt
Konkrete Maßnahmen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles umzusetzen
Implement concrete measures to reduce the gender pay gap
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.114

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ zu fördern und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu minimieren
Promote the principle of equal pay for work of equal value and minimize the gender pay gap
Proponent:
Malediven

Republik Malediven

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.115

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Anstrengungen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu verstärken
Redouble efforts in addressing the gender pay gap
Proponent:
Mosambik

Republik Mosambik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.116

Fortschritt: Kein Fortschritt
Weiter darauf hinzuwirken, das bei gleichwertiger Arbeit bestehende geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und schließlich zu beseitigen
Continue efforts to narrow down and eventually eliminate gender pay gap for equal work with men
Proponent:
Myanmar

Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.117

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Verringerung des hohen Lohngefälles zu verstärken, indem der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter durchgesetzt wird
Enhance efforts to reduce the high wage gap by enforcing the principle of gender equality
Proponent:
Slowenien

Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.118

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu beseitigen
Eliminate gender pay gap
Proponent:
Somalia

Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.119

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des nationalen Entwicklungsprogramms zugunsten von Armutsbekämpfung, Sicherung von Frieden und Umweltschutz zu unternehmen
Continue efforts to implement the national development programme to combat poverty, preserve peace and protect the environment
Proponent:
Libyen

Staat Libyen

139.120

Fortschritt: In Arbeit
Unter Verfolgung eines Menschenrechtsansatzes zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gesellschaftsgruppen Fortschritte bei der Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft zu erzielen
Make progress towards an economic and social recovery with a human rights approach to face the effects of the COVID-19 pandemic, taking into account the special needs of vulnerable groups of society
Proponent:
Chile

Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die COVID-19 Pandemie hat auch in Österreich zu weitreichenden Beeinträchtigungen grundlegender Menschen- bzw. Kinderrechte geführt (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Bildung, Gesundheit etc.). Eine Aufarbeitung der Erfahrungen fehlt allerdings bislang; von der Bundesregierung wurde im Mai 2023 ein Analyseprozess unter Führung der Akademie der Wissenschaften angekündigt; unklar bleibt allerdings die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess.

Seitens des Netzwerks Kinderrechte Österreich wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums im März 2023 ein „Corona-Sonderbericht“ veröffentlicht, der sich ausführlich mit den vielfach nachteiligen Folgen der Pandemiebekämpfung für Kinder auseinandersetzt (in den Bereichen Freiheitsrechte, Information und Partizipation, Bildung, Lehre, Freizeit, psychische Gesundheit, Armut, Gewaltschutz und Kinderrechte-Monitoring) ( Sonderbericht “Kinderrechte und Corona”: hier).

Das LBI-GMR führt 2023 zwei Projekte zum Kontext Krisenbewältigung und Kinderrechte durch, einschließlich einer Serie von Workshops mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Erkenntnissen aus der Pandemie (Auf der Website ersichtlich: hier).

139.121

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine Nationale Strategie zur Vermeidung und Verringerung der Armut umzusetzen, die den schwächsten Gruppen Vorrang einräumt und Maßnahmen zur Bewältigung der kurz-, mittel- und langfristigen sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umfasst
Implement a national strategy for the prevention and reduction of poverty, which gives priority to the most vulnerable sectors and incorporates the response to the socio-economic impact of COVID-19 in the short, medium and long term
Proponent:
Kuba

Republik Kuba

139.122

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie für den Menschenrechtsschutz in Österreich zu untersuchen und dabei besonderes Augenmerk auf die Situation der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder zu legen
Examine the Covid-19-related long-term consequences for the state of human rights protection in Austria with a special focus on the situation of women and children affected by domestic violence
Proponent:
Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Während der COVID-19-Pandemie kam es verstärkt zu häuslicher Gewalt. Allerdings zeigt der aktuelle Stand der Dinge, dass Österreichs Maßnahmen und Ressourcen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unzureichend sind. Die steigenden Fallzahlen von Gewalt in den eigenen vier Wänden während der Pandemie wurden von Nichtregierungsorganisationen wiederholt angesprochen.

Weitere Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen insbesondere eine erhöhte Selbstmordrate auch bei Jugendlichen und ein größerer Bedarf an psyochsozialer Betreuung.

Zu einer systematischen Aufarbeitung und Ursachenforschung kommt es von Seiten des Bundes derzeit nicht. Es wäre wünschenswert hier die Forschung voranzutreiben, nicht nur um den spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegen zu treten, sondern auch um Maßnahmen in einer zukünftigen vergleichbaren Krise menschenrechtskonformer gestalten zu können.

139.123

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Armut unter älteren Menschen, insbesondere älteren Frauen und älteren Migrantinnen und Migranten, zu treffen
Take further measures to reduce poverty among older persons, particularly older women and older migrants
Proponent:
Malaysia

Malaysia

139.124

Fortschritt: In Arbeit
Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern
Continue to increase the availability and accessibility of child and adolescent mental health service and programme
Proponent:
Timor-Leste

Demokratische Republik Timor-Leste

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.125

Fortschritt: In Arbeit
Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern
Continue to increase the availability and accessibility of child and adolescent mental health services and programs
Proponent:
Portugal

Portugiesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.126

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Zugang zu sexuellen und reproduktiven Rechten und insbesondere zum Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten
Guarantee access to sexual and reproductive rights and particularly to abortion (France)
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die gegenwärtige Situation bezüglich sexueller und reproduktiver Rechte in Österreich stellt ein Problem dar. Obwohl das Recht auf Abtreibung formal anerkannt ist, gibt es nach wie vor zahlreiche Hürden und Beschränkungen, die den Zugang zu diesem grundlegenden medizinischen Verfahren erschweren. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen wie die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und das Frauengesundheitszentrum (FGZ) haben wiederholt aufgezeigt, dass es in einigen Teilen Österreichs Einschränkungen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gibt und ein Mangel an Informationen und Beratungsdiensten besteht.

Das österreichische Gesetz erlaubt die straffreie Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate, was als "Fristenlösung" bekannt ist. Unter bestimmten Umständen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach Ablauf dieser Frist möglich. Dennoch machen restriktive Gesetze und die gesellschaftliche Stigmatisierung es Frauen schwer, einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen.

Die aktuelle Lage verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung der Gesetzgebung sowie zusätzlicher Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. § 6 Abs. 3 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes schreibt vor, dass Krankenhäuser keine Bestimmungen in ihren Regeln haben dürfen, die die Durchführung eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs oder die Mitwirkung daran verbieten. Darüber hinaus trägt das öffentliche Gesundheitssystem die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist (BGBl. I Nr. 13/2019, § 6 Abs. 3 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz: hier).

Ein Ziel des Aktionsplans Frauengesundheit 2020 ist die Förderung der reproduktiven Gesundheit, und Maßnahme 27, die darin enthalten ist, zielt darauf ab, Frauen in ihrer selbstbestimmten Sexualität zu unterstützen, beispielsweise durch einen niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln, und die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch in allen Bundesländern zu gewährleisten (Aktionsplan Frauengesundheit als PDF: hier). Fortschritte sind hier noch zu evaluieren.

Ein aktuelles Problem besteht darin, dass viele Frauen weite Reisen unternehmen müssen, um angemessene Versorgung zu erhalten, da es eine ungleiche Verteilung von Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche in verschiedenen Regionen gibt. Zusätzlich wird die Autonomie und Entscheidungsfreiheit von Frauen durch gesetzliche Vorgaben wie die Bedenkzeit und die Pflicht zur Beratung beeinträchtigt. In den vergangenen Jahren sind in einzelnen Bundesländern eher Rückschritte als Fortschritte beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verzeichnen.

139.127

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Bekämpfung von Fettleibigkeit von Kindern und zur Förderung einer gesunden Lebensweise zu verstärken, wie vom Ausschuss für die Rechte des Kindes empfohlen
Strengthen measures to address obesity in children and to promote a healthy lifestyle, as recommended by the Committee on the Rights of the Child
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

139.128

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den rechtlichen Rahmen dahingehend zu stärken, dass ausdrücklich alle Praktiken, durch die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne fundierte medizinische Gründe oder ohne die volle Einwilligung dieser Person verändert werden, verboten werden
Strengthen the legislative framework to expressly prohibit any practice that modifies a person's sexual characteristics without well-founded medical reasons or without the full consent of that person
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.129

Fortschritt: In Arbeit
Den freien und zeitgerechten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen, einschließlich für LGBTI+-Personen sowie für Kinder und Jugendliche, wenn diese reif genug sind, um eine Einwilligung nach Aufklärung erteilen zu können
Ensure free and timely access to appropriate health-care for all, including LGBTI+ persons, children and adolescents where the young person has sufficient maturity to provide informed consent
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen “Gesund aus der Krise" wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde.

Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig.

In den “Concluding Observations” zur Situation der Kinderrechte in Österreich, veröffentlicht im März 2020, hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen dazu aufgerufen, dass die Durchführung von medizinisch nicht zwingend erforderlichen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (intergeschlechtliche Kinder) zu unterbinden sei.

Diese Maßnahmen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie unbedenklich sind und bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden können, an dem die betroffenen Kinder in der Lage sind, ihre Einwilligung auf Grundlage einer informierten Entscheidung zu geben (siehe Paragraph 27, Lit a). Es liegen jedoch keine konkreten Informationen über die genauen Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen vor (Siehe Übereinkommen über die Rechte des Kindes als PDF: hier).

139.130

Fortschritt: Kein Fortschritt
Schädliche Praktiken, einschließlich zwangsweiser medizinischer Eingriffe, zu beenden, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu gewährleisten
End harmful practices, including forced and coercive medical interventions, to ensure the bodily integrity of children with intersex variations
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.131

Fortschritt: Kein Fortschritt
Alle Praktiken zu verbieten, die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne unwiderlegbare medizinische Gründe und ohne die vollständige, nach vorheriger Aufklärung erfolgte Einwilligung der betroffenen Person verändern
Prohibit any practice that modifies a person’s sex characteristics without irrefutable medical reasons and the full and informed consent of the person affected
Proponent:
Malta

Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.132

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Achtung der Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen zu gewährleisten und zu diesem Zweck ein Protokoll für medizinische Behandlungen zu erarbeiten, um die Einbeziehung der von den medizinischen Eingriffen Betroffenen in die Entscheidungsprozesse sicherzustellen
Ensure that the human rights of intersex persons are respected, by developing a medical care protocol ensuring their participation in decision-making on medical interventions that affect them
Proponent:
Argentinien

Argentinische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlament: hier ).

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut*innen und Mediziner*innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig.

Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: hier).

Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: hier).

139.133

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Den Zugang aller Kinder unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status zu kostenloser, chancengerechter und hochwertiger Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern
Strengthen access for all children to free, equitable and quality primary and secondary education, regardless of their socioeconomic status
Proponent:
Sri Lanka

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

139.134

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verstärkt darauf hinzuwirken, dass alle Kinder unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status Zugang zu hochwertiger Bildung haben
Strengthen efforts to access quality education for all children, regardless of their socio-economic status
Proponent:
Malediven

Republik Malediven

139.135

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Toleranz im Bildungssystem zu stärken
Increase awareness of cultural diversity, non-discrimination and tolerance in education system
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

139.136

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Förderung der Chancengleichheit beim Zugang zu allen Bildungsebenen für Roma-Kinder zu verstärken
Intensify efforts to promote equal opportunities in access to education for Roma children at all levels
Proponent:
Ghana

Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.137

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Förderung des gleichen Bildungszugangs für Kinder, die ethnischen Minderheiten wie den Roma angehören, fortzusetzen
Continue efforts to promote equal access to education for children from ethnic minorities, such as the Roma
Proponent:
Peru

Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.138

Fortschritt: Kein Fortschritt
Chancengleichheit und gleichgestellten Zugang zu allen Bildungsebenen für Angehörige der Minderheit der Roma zu gewährleisten
Provide equal opportunities and access to education for Roma minorities at all levels
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.139

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Zugang aller Kinder, einschließlich der Roma-Kinder, zu einer chancengerechten, hochwertigen und kostenlosen Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern
Strengthen access for all children, including the Roma children, to equitable, quality and free primary and secondary education
Proponent:
Senegal

Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.140

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche, einschließlich nichtösterreichischer Herkunft, Chancengleichheit im Bildungs- und Freizeitbereich genießen und dass die Verfassungsbestimmung über autochthone Volksgruppen vollumfänglich angewandt wird, unter anderem durch systematische Unterstützung zweisprachiger Schulen
Ensure equal opportunities in the area of education and leisure activities for children and youth, including of non-Austrian background, as well as ensure full implementation of the Constitution provision on indigenous minorities, including through systemic support of bilingual schools
Proponent:
Tschechien

Tschechische Republik

139.141

Fortschritt: Kein Fortschritt
Sicherzustellen, dass Kinder mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund ungehinderten und gleichen Zugang zu Bildung haben
Ensure that children with migration or minority background have unhindered and equal access to education
Proponent:
Bangladesch

Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.142

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund uneingeschränkten und gleichen Zugang zu Bildung haben
Take all necessary measures to ensure that children of immigrant origin have unrestricted and equal access to education
Proponent:
Nicaragua

Republik Nicaragua

139.143

Fortschritt: Kein Fortschritt
Konkrete Schritte zur Förderung einer inklusiven Bildung für Kinder mit Behinderungen im Regelschulsystem zu setzen
Take concrete steps to promote inclusive education for children with disabilities in the mainstream school system
Proponent:
Bahamas

Commonwealth der Bahamas

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die Ausgangslage ist, dass das Thema zwar Teil des NAP Behinderung 2012 bis 2020 war, jedoch die Evaluierungsergebnisse die bisherige Umsetzung als wirkungslos zeigen (abrufbar: hier, siehe Seiten 407 ff). Auch der Nationale Bildungsbericht 2021 zeigt eine sinkende Tendenz der Integrationsquote (abrufbar: hier, siehe Seite 272). Die Zivilgesellschaft übt am im Frühjahr 2022 vorgelegten Entwurf zum NAP Behinderung 2022 bis 2030 massive Kritik und sieht einzelne vorgeschlagenen Maßnahmen sogar als rückschrittlich. Nähere Informationen finden sich auch auf der Webseite der Initiative Inklusive Bildung jetzt: https://inklusive-bildung-jetzt.at/.

In Österreich fehlt der politische Wille, ein umfassend inklusives Bildungssystem umzusetzen. Es gibt keine genauen Informationen über das Budget, das für individuelle Bedürfnisse von Kindern bereitgestellt wird, um angemessene Maßnahmen für den gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen.

Der Zweite Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP II) verspricht keine effektiven Veränderungen im Bereich der inklusiven Bildung. Keine der 31 Maßnahmen im Bildungskapitel, das die inklusive Bildung als Ziel festlegt, hat eigene Budgetmittel zur Verfügung. Inklusion wird nur erwähnt, wenn es um vorab festgelegte Lerninhalte und Bildungsziele der Schularten geht, was dem menschenrechtsbasierten Modell von Behinderung widerspricht. Dadurch bleiben Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Behinderungen weitgehend von Bildungsmöglichkeiten nach der Pflichtschulzeit ausgeschlossen (siehe auf der Website des Sozialministeriums den Nationalen Aktionsplan Behinderung: hier).

Es besteht auch weiterhin kein Rechtsanspruch auf einen inklusiven Kindergartenplatz. In Wien wurden aufgrund von Elternprotesten vorübergehend ein verpflichtendes Kindergartenjahr und ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderungen angeboten, aber mit Einschränkungen und Umverteilungen.

Die Kinder werden größtenteils umverteilt, verlieren oft ihre Nachmittagsbetreuung (und Eltern ihren Job) und müssen manchmal quer durch Wien transportiert werden, obwohl sie zuvor an ihrem Wohnort einen Platz mit Nachmittagsbetreuung hatten. Darüber hinaus werden weiterhin Freizeitpädagogen eingespart oder in Assistenzpädagogen umgewandelt, was die Qualität des Berufs und der integrativen Mehrstufenklassen gefährdet. Die Qualität des Berufs und der integrativen Mehrstufenklassen ist gefährdet.

Die Volksanwaltschaft ist informiert, es gab bereits zwei Fernsehsendungen dazu, und es wird in Kürze eine weitere Überprüfung geben (siehe Link zur Sendung “Bürgeranwalt” zur Thematik von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) auf der Website der Volksanwaltschaft: hier verfügbar).

139.144

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine laufende Kampagnenarbeit zur Menschenrechtsbildung, insbesondere über Rechte von Frauen, Kindern, älteren Menschen und Minderheiten, zu verstärken
Enhance its ongoing efforts on human rights education campaigns, especially that on the rights of women, children, the elderly and minorities
Proponent:
Turkmenistan

Republik Turkmenistan

139.145

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Menschenrechtsbildung, Bewusstseinsbildung und Förderung von Dialog und Toleranz weiterhin zu unterstützen
Continue to promote human rights education, awareness-raising and promoting dialogue and tolerance
Proponent:
Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina

139.146

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Menschenrechte zu verstärken
Strengthen training efforts in human rights
Proponent:
Luxemburg

Großherzogtum Luxemburg

139.147

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Anstrengungen auf internationaler Ebene zur Förderung der Menschenrechte durch Bildungsprojekte fortzusetzen
Continue its efforts at the international level towards promotion of human rights through education projects
Proponent:
Mongolei

Mongolei

139.148

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Erhöhung der politischen Partizipation der Frauen und zur Beseitigung des Lohngefälles zu stärken
Strengthen policies to promote gender equality, increase women’s participation in the political sphere, and eliminate the wage gap
Proponent:
Ecuador

Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als pdf Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: hier abrufbar). Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.

Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt “LEA - Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt “Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: hier. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus.

139.149

Fortschritt: In Arbeit
Den Frauenanteil in politischen Entscheidungspositionen, insbesondere auf Ebene der Bundesländer und Gemeinden, zu erhöhen
Expand representation of women in political decision-making positions, especially at the level of states and municipalities
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als pdf Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: hier abrufbar). Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.

Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt “LEA - Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt “Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: hier. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus.

139.150

Fortschritt: In Arbeit
Stärkere Anstrengungen zur Erhöhung des Frauenanteils in politischen Entscheidungspositionen zu unternehmen
Strengthen the efforts to increase the participation of women in political decision-making positions
Proponent:
Rumänien

Rumänien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als pdf Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: hier abrufbar). Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.

Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt “LEA - Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt “Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: hier. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus.

139.151

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine umfassende Strategie zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in Familie und Gesellschaft zu beschließen
Adopt a comprehensive strategy to eliminate discriminatory stereotypes regarding the roles and responsibilities of women and men in the family and in society
Proponent:
Bahamas

Commonwealth der Bahamas

139.152

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine umfassende Strategie zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend Frauen und ihrer Darstellung als Sexualobjekte zu beschließen und dafür zu sorgen, dass Kinder über verantwortungsvolles Sexualverhalten aufgeklärt werden
Adopt a comprehensive strategy to eliminate discriminatory stereotypes of women and their portrayal as sexual objects, and ensure that children are educated about responsible sexual behaviour
Proponent:
Marshallinseln

Republik Marshallinseln

139.153

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Anstrengungen zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in Familie und Gesellschaft zu verstärken
Strengthen its efforts to eliminate discriminatory stereotypes regarding the roles and the responsibilities of women and men in the family and in society
Proponent:
Timor-Leste

Demokratische Republik Timor-Leste

139.154

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Diskriminierung von Frauen aktiv zu bekämpfen und die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen zu verbessern
Work to combat discrimination against women and improve access for persons with disabilities in the workplace
Proponent:
USA

Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: hier). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an.

Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

139.155

Fortschritt: In Arbeit
Eine Politik zu betreiben, die die Rechte der Frauen, insbesondere von Angehörigen von Minderheiten, Einwanderinnen und Flüchtlingen, stärker fördert und schützt
Pursue policies to strengthen the promotion and protection of the rights of women, notably those who are minorities, immigrants and refugees
Proponent:
Barbados

Barbados

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Trotz einiger Fortschritte gibt es nach wie vor erhebliche Probleme in Bezug auf das Lohngefälle und in Bezug auf die Anzahl der Frauen, die in Entscheidungspositionen sitzen.

Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern ist weiterhin hoch. Nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten.

139.156

Fortschritt: Kein Fortschritt
Allen Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen entgegenzuwirken
Counter all forms of discrimination against women and girls with disabilities
Proponent:
Jordanien

Haschemitisches Königreich Jordanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig.

Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen.

Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden.
Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird.

139.157

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen auf Bundesebene abgestimmten, einheitlichen, amtlichen statistischen Rahmen zu schaffen, mit dem sich Femizid und andere Gewaltverbrechen an Frauen genauer erfassen lassen
Adopt a common official statistical framework, coordinated at the federal level, to record more accurately the crimes of femicide and other crimes of violence against women
Proponent:
Spanien

Königreich Spanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die Datenlage im Gewalt- und Opferschutz für Frauen zur Überprüfung von Erfolgen politischer Maßnahmen und zur weiteren Planung bleibt schlecht. Die verfügbaren Daten allein reichen nicht aus, um Ursachen, Tathergänge und präventive Maßnahmen zu verstehen. Ergänzend zur polizeiliche Kriminalstatistik fehlen justizspezifische Daten zur Gewalt gegen Frauen und Dunkelfeldforschungen zu privater Gewalt. Die Kriminalstatistik in Österreich registriert auch momentan nur Verbrechen nach Geschlecht und Mordversuche, jedoch nicht, ob ein geschlechtsspezifisches, frauenfeindliches Motiv vorhanden ist oder in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander standen (siehe zB einen Entschließungsantrag im Parlament zu einer einheitlichen Definition von Femiziden hier: hier).

Aufgrund fehlender Daten ist eine realistische Darstellung der Ausgaben von Bund und Ländern für Gewalt- und Opferschutz nicht möglich. Fortschritt in diesem Bereich und vor allem auf nationaler Ebene ist nicht zu sehen, die Anzahl der Femizide und Hassverbrechen steigt weiterhin.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.158

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen zu beschließen, der unter anderem eine verbesserte Datenerhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Femizid enthält
Adopt a new national action plan to prevent gender-based violence against women that includes improved data collection on gender-based violence and femicide
Proponent:
Schweden

Königreich Schweden

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.159

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu erstellen und für seine Umsetzung ausreichende Mittel bereitzustellen
Establish a new National Action Plan to address violence against women and ensure that it is supported with adequate resources
Proponent:
Kanada

Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.160

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt umzusetzen und zu aktualisieren
Implement and update the National Action Plan on Combating Violence against Women
Proponent:
Israel

Staat Israel

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.161

Fortschritt: In Arbeit
Umfassende Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen der Gewalt gegen Frauen zu beschließen
Adopt comprehensive measures aimed at preventing, combating and punishing all forms of gender-based violence against women
Proponent:
Togo

Republik Togo

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.162

Fortschritt: In Arbeit
Umfassende Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen der Gewalt gegen Frauen zu beschließen
Adopt comprehensive measures to prevent, combat and punish all forms of gender-based violence against women
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.163

Fortschritt: In Arbeit
Die notwendigen Maßnahmen zu beschließen, um sicherzustellen, dass Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch uneingeschränkten Zugang zu geeigneten Schutzunterkünften (Frauenhäusern) und Beratungsstellen haben
Adopt necessary measures to ensure that victims of violence and sexual abuse have full access to adequate shelters and counselling centres
Proponent:
Belgien

Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: hier).

Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich.

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier).

139.164

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen neuen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu erstellen, der auch Frauen mit Behinderungen, Frauen mit prekären Aufenthaltstiteln, Asylwerberinnen und Frauen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt
Create a new National Action Plan "Protection against Violence for Women" which also considers women with disabilities, precarious residence permits and asylum seekers and women with mental illness
Proponent:
Niederlande

Königreich der Niederlande

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

139.165

Fortschritt: In Arbeit
Anstrengungen zur Beseitigung aller Arten von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen ungeachtet ihres Migrationsstatus zu verstärken
Redouble efforts to eliminate all kinds of violence and discrimination against women and girls, regardless of their migratory status
Proponent:
Brasilien

Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.166

Fortschritt: In Arbeit
Weitere konkrete Schritte zu setzen, um Zugang zu Schutzunterkünften (Frauenhäusern) und Unterstützung für die Opfer sexueller und häuslicher Gewalt zu verbessern
Take further concrete steps to increase accessibility to shelters and support services for the victims of sexual and domestic violence
Proponent:
Kroatien

Republik Kroatien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: hier).

Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich.

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier).

139.167

Fortschritt: In Arbeit
Sicherzustellen, dass Überlebende sexueller und häuslicher Gewalt uneingeschränkten Zugang zu Schutzunterkünften haben, und ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für Unterstützungsleistungen für Betroffene, einschließlich für einen wirksamen Opferschutz, bereitzustellen
Ensure that survivors of sexual and domestic violence have unrestricted access to shelters and provide adequate financial and human resources to survivors’ support services, including for effective victim protection
Proponent:
Island

Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: hier).

Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich.

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier).

139.168

Fortschritt: In Arbeit
Notwendige Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen
Take necessary legislative and administrative measures to protect children and women against domestic violence
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.169

Fortschritt: In Arbeit
Seine Anstrengungen zur Beseitigung aller Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt fortzusetzen, unter anderem mit umfassenden Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen sowie durch die Verstärkung des Schutzes und der Unterstützung für die Opfer derartiger Gewalt, und den Überlebenden zu Gerechtigkeit zu verhelfen
Continue its efforts to eliminate all forms of sexual and gender-based violence, including by adopting comprehensive measures to prevent, combat and punish all forms of gender-based violence against women as well as by reinforcing the protection and assistance provided to victims of such violence, and to provide justice to survivors
Proponent:
Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.170

Fortschritt: In Arbeit
Umfassende Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen von Gewalt gegen Frauen zu beschließen, die Schutz- und Unterstützungsangebote für die Opfer derartiger Gewalt zu stärken und alle Verbrechen an Frauen und Mädchen, einschließlich an Flüchtlingen und Asylwerberinnen, strafrechtlich zu verfolgen
Adopt comprehensive measures to prevent, combat and punish all forms of violence against women, strengthen the protection and assistance offered to victims of such violence, and prosecute all crimes aimed at women and girls, including refugee and asylum-seeking women and girls
Proponent:
Luxemburg

Großherzogtum Luxemburg

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.171

Fortschritt: In Arbeit
Sicherzustellen, dass Überlebende sexueller und häuslicher Gewalt uneingeschränkten Zugang zu Schutzunterkünften haben, und Unterstützungsdienste für die Betroffenen mit ausreichenden Ressourcen auszustatten
Ensure survivors of sexual and domestic violence have unrestricted access to shelters and provide adequate resources to survivors’ support services
Proponent:
Malta

Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.172

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zu verstärken, um dem Problem der nicht gemeldeten Fälle von Femizid und häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie Hassverbrechen gegen Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen jeden Alters zu begegnen
Strengthen measures to address unreported cases of femicides and domestic violence against women, hate crimes against migrants, refugees and asylum-seeking women and girls
Proponent:
Myanmar

Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.173

Fortschritt: In Arbeit
Zusätzliche politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizids und Fällen von häuslicher Gewalt, zu ergreifen
Undertake further policy, legal and financial measures for combating all forms of violence against women, including femicides and cases of domestic violence
Proponent:
Nordmazedonien

Republik Nordmazedonien --

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.174

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen in den Bereichen Verhütung, Schutz und Strafverfolgung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt weiter umzusetzen und auf alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auszuweiten
Continue the implementation of policies in the fields of prevention, protection and prosecution in relation to domestic violence and extend it to all forms of gender based violence
Proponent:
Rumänien

Rumänien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.175

Fortschritt: In Arbeit
Seine Anstrengungen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich im familiären Umfeld, fortzusetzen
Continue its work aimed at preventing violence against women, including within the family settings
Proponent:
Russland

Russische Föderation

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

139.176

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zum Schutz aller Kinder zu verstärken und besseren Zugang zur Kinderfürsorge zu gewährleisten
Intensify efforts to protect all children and provide them with better access to childhood services
Proponent:
Barbados

Barbados

139.177

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich zu richten
Continue to pay special attention to combating poverty and social exclusion of children in Austria
Proponent:
Vietnam

Sozialistische Republik Vietnam

139.178

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Allen Kindern in seinem Hoheitsgebiet ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit denselben Standard an Schutz und Wohlergehen zu garantieren
Guarantee the same standards of protection and well-being to all children in its territory, regardless of their nationality
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

139.179

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine umfassende Strategie und einen Umsetzungsplan zum Schutz von Kindern vor Gewalt zu entwickeln
Develop a comprehensive strategy and an implementation plan to protect children from violence
Proponent:
Sambia

Republik Sambia

139.180

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen
Maintain efforts to further promote gender equality, combat violence against children, and eliminate poverty and social exclusion of children in Austria
Proponent:
Marokko

Königreich Marokko

139.181

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Im Einklang mit dem Kindeswohl für angemessenes Monitoring und Sicherung der Umstände asylwerbender Kinder zu sorgen, insbesondere für die wirksame Nachverfolgung ihres Aufenthaltsorts und die Wahrung ihrer Rechte auf Bildung
Ensure, in accordance with the best interests of the child, adequate monitoring and protection of the situation of asylum-seeking children, in particular their effective tracing and the safeguarding of their educational rights
Proponent:
Spanien

Königreich Spanien

139.182

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sich weiter gegen Körperstrafen einzusetzen und zu diesem Zweck alle Teile der Bevölkerung auf das gesetzliche Verbot solcher Praktiken aufmerksam zu machen
Continue to advocate against corporal punishment by making all parts of the population aware of the legal abolition of such practices
Proponent:
Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

139.183

Fortschritt: Kein Fortschritt
Weitere Schritte zur Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Beschäftigung für Roma zu setzen
Take further steps to promote equal opportunities for the Roma community in education and employment
Proponent:
Indien

Republik Indien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.184

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an Medien, Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie die breite Öffentlichkeit richten, um Stigmatisierung und Vorurteile zu bekämpfen, deren mögliche Opfer Kinder mit Behinderungen sind
Conduct awareness-raising campaigns aimed at the media, public officials, as well as the general public, to combat stigmatization and prejudice of which children with disabilities may be victims
Proponent:
Belgien

Königreich Belgien

139.185

Fortschritt: In Arbeit
Den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 in einem partizipativen Prozess zu erarbeiten und eine kohärente Strategie für die Deinstitutionalisierung mit einem klaren Zeitrahmen und einem Mechanismus für deren wirksame Umsetzung und Monitoring zu formulieren
Develop the National Action Plan on Disability 2021-2030 in a participatory way and formulate a coherent strategy for the deinstitutionalization with a clear time frame and a mechanism for its effective implementation and monitoring
Proponent:
Bulgarien

Republik Bulgarien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet.
Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier).

Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich.

Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

139.186

Fortschritt: In Arbeit
Mit Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen stärker zusammenzuarbeiten, insbesondere bei der Annahme des Nationalen Aktionsplans Behinderung
Redouble its liaison with stakeholders representing persons with disabilities, particularly in the adoption of the National Action Plan on Disability
Proponent:
Äthiopien

Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet.
Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier).

Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich.

Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

139.187

Fortschritt: Teilerfolg
Den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2021 in Konsultation mit Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen weiter umzusetzen
Continue to implement the National Action Plan on Disabilities 2012-2021 through consultations with persons with disabilities and the organisations that represent them
Proponent:
Israel

Staat Israel

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP I) ist mittlerweile ausgelaufen und wurde durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ersetzt (NAP II, Information auf der Webseite des Sozialministeriums: hier). Eine umfangreiche Evaluierung des Erfolgs des NAP I durch das Sozialministerium ist erfolgt und auf deren Webseite als PDF hierverfügbar. Im NAP I blieb großes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen. Gründe hierfür sind ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen. Zudem ist die politische Mitsprache in Österreich stark formalisiert und hat historische Wurzeln. Dadurch haben gut etablierte und politisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen einen Vorteil. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes “Capacity Building gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.

Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: hier). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt.

139.188

Fortschritt: Teilerfolg
Unverzüglich den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030, der die wirksame soziale Integration von Menschen mit Behinderungen angemessen fördert, zu beschließen
Adopt promptly the National Action Plan on the Protection of Persons with Disabilities 2022 - 2030, which adequately favours their effective social integration
Proponent:
Spanien

Königreich Spanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP II) wurde von der österreichischen Bundesregierung am 6.Juli 2022 beschlossen und ist als PDF hier) verfügbar. Der NAP II ist dabei auch das zentrale nationale Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Auch diese zielt auf die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Inklusion in die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen ab.

Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist im NAP II dieses Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umgesetzt. Der NAP II besteht formal, ist aber aus dieser Sicht nicht als voller Erfolg zu werten.

139.189

Fortschritt: In Arbeit
Weitere Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen, wie im verlängerten Nationalen Aktionsplan Behinderung dargelegt
Take further measures to promote the rights of persons with disabilities, as outlined in the extended National Action Plan on Disability
Proponent:
Japan

Japan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP I) ist mittlerweile ausgelaufen und wurde durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ersetzt (NAP II, Information auf der Webseite des Sozialministeriums: hier). Eine umfangreiche Evaluierung des Erfolgs des NAP I durch das Sozialministerium ist erfolgt und auf deren Webseite als PDF hierverfügbar. Im NAP I blieb großes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen. Gründe hierfür sind ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen. Zudem ist die politische Mitsprache in Österreich stark formalisiert und hat historische Wurzeln. Dadurch haben gut etablierte und politisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen einen Vorteil. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes “Capacity Building gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.

Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: hier). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt.

139.190

Fortschritt: In Arbeit
Den Nationalen Aktionsplan Behinderung weiter umzusetzen
Continue the implementation of the national plan on persons with disabilities
Proponent:
Libanon

Libanesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP I) ist mittlerweile ausgelaufen und wurde durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ersetzt (NAP II, Information auf der Webseite des Sozialministeriums: hier). Eine umfangreiche Evaluierung des Erfolgs des NAP I durch das Sozialministerium ist erfolgt und auf deren Webseite als PDF hierverfügbar. Im NAP I blieb großes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen. Gründe hierfür sind ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen. Zudem ist die politische Mitsprache in Österreich stark formalisiert und hat historische Wurzeln. Dadurch haben gut etablierte und politisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen einen Vorteil. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes “Capacity Building gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.

Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: hier). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt.

139.191

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Erfüllung des Nationalen Aktionsplans Behinderung zu ergreifen, darunter eingehendere Konsultationen mit Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten
Undertake actions ensuring the fulfillment of the National Action Plan on Disability, including more thorough consultations with organizations representing persons with disabilities
Proponent:
Polen

Republik Polen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet. Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier). Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich. Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

139.192

Fortschritt: In Arbeit
Die im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen in den laufenden Prozess der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 einzubeziehen
Involve the civil society organisations working in the area of the rights of persons with disabilities in the current process of the implementation of the national action plan on disability for 2022-2030
Proponent:
Katar

Staat Katar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF hier) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte.

Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet. Diese Gruppe besteht aus Vertreter*innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.

In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essentiellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Länder war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier). Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.

Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich. Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.

Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern.

139.193

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Sicherstellung ihres Zugangs zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen fortzusetzen
Continue efforts in supporting persons with disabilities, by ensuring their accessibility to the labour market and social welfare benefits
Proponent:
Zypern

Republik Zypern

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich gibt es eine Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Menschen. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand medizinischer Kriterien, oft schon direkt nach der Schule. Für nicht arbeitsfähige Personen sind die Bundesländer zuständig, während der Bund für arbeitsfähige Personen zuständig ist. In Bezug auf die Gruppe der nicht arbeitsfähigen Personen wurden kaum Maßnahmen ergriffen. Diese Personen sind weiterhin in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig, erhalten jedoch keinen Lohn und haben keine eigenständige Sozialversicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung). Dies führt zu verstärkter Altersarmut, und es gibt keine Daten über den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.

Es gibt keine landesweiten einheitlichen Maßnahmen, um dies zu ermöglichen, und die geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2022-2030 wurden bisher nicht umgesetzt (Siehe Nationaler Aktionsplan Behinderung auf der Website des Sozialministeriums: hier verfügbar). Unterstützungsleistungen für arbeitsfähige Personen sind größtenteils an einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) gebunden, wodurch Personen, die keinen vom Staat festgestellten Grades der Behinderung (GdB) haben, von entsprechenden Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich. Dies führt dazu, dass arbeitslose Menschen mit Behinderungen seltener an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen als Arbeitslose ohne Behinderung.

Es gibt nur wenige Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Beschäftigungsungleichgewichten und Lohngefällen, abgesehen von einer höheren Lohnkostenförderung für Frauen mit Behinderungen im Rahmen der “Inklusionsförderung Plus” (Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus: hier). Es gibt keine spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Lohnförderungen: Website des Sozialministeriumservice: hier ).

139.194

Fortschritt: In Arbeit
In der internationalen Zusammenarbeit einen Twin-Track-Approach (zweigleisiges Vorgehen) für Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Erwägung zu ziehen und dabei Frauen und Kinder mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen
Consider a twin-track approach on disability inclusion in international cooperation, with special consideration on women and children with disabilities
Proponent:
Indonesien

Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Eine Empfehlung an Österreich ist es, einen Twin Track Ansatz zu verfolgen, der darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen inklusiver in die Gesellschaft einzubinden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Frauen und Kindern mit Behinderungen gelegt werden.

Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2022-2024 wurde am 16.11.2022 durch den Ministerrat zur Kenntnis genommen (Als PDF auf der Website des Parlaments verfügbar: hier ).

Das neue Dreijahresprogramm hat einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit erzielt (Informationen auf der Website des Parlaments: hier).

Die Zivilgesellschaft wird die Umsetzung dieses Programms genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Strategie tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird.

139.195

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherzustellen, dass im Rahmen der neuen Verfahren, die mit der Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) eingeführt wurden, ein wirksamer Rechtsbehelf und unabhängige Rechtsberatung für Asylwerbende garantiert werden
Ensure that effective legal remedy and independent legal counsel for asylum seekers be guaranteed under the new procedures introduced with the establishment of the Federal Agency for Provision of Care and Support/BBU
Proponent:
Schweden

Königreich Schweden

139.196

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Keine polarisierenden populistischen Kampagnen gegen Gemeinschaften mit Migrationshintergrund zu führen und gegen rassistische Äußerungen öffentlich klar Stellung zu beziehen
Refrain from polarizing populist campaigns against migrant communities and take a firm public stance against racist speeches
Proponent:
Türkei

Republik Türkei

139.197

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zur Verbesserung des Schutzes der Rechte von Migrantinnen und Migranten und Asylwerbenden zu unternehmen
Make efforts to improve the protection of the rights of migrants and asylum seekers
Proponent:
Uganda

Republik Uganda

139.198

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zum Schutz von Asylwerbenden und Migrantinnen und Migranten weiter zu verstärken
Further increase efforts aimed at protection of asylum seekers and migrants
Proponent:
Ukraine

Ukraine

139.199

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Dafür zu sorgen, dass allen unbegleiteten Minderjährigen, die im Land ankommen, ohne Verzögerungen oder Vorbedingungen umgehend eine Obsorgeberechtigte oder ein Obsorgeberechtigter zugewiesen wird
Ensure the immediate assignment of a legal guardian to all unaccompanied minors who arrive in the country, without delays or preconditions
Proponent:
Uruguay

Republik Östlich des Uruguay

139.200

Fortschritt: In Arbeit
Alle gegen Migrantinnen und Migranten gerichteten Hassverbrechen und Übergriffe strafrechtlich zu verfolgen
Prosecute all hate crimes and assaults against migrants
Proponent:
Burkina Faso

Burkina Faso

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).

Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie “Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte “Motiv” mit dem Titel "Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen" eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist*innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator*innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger*innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu “Hate Crime” in Österreich 2021: hier).

Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes.

Österreich hat bisher allerdings einige der Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus deren Bericht "General Policy Recommendations No. 15 on Combating Hate Speech (2015)" noch nicht umgesetzt (siehe: ECRI General Policy Recommendations No.15 on Combating Hate Speech,2015: hier). Dazu gehört die noch ausstehende Ratifizierung des "Additional Protocol to the Convention on Cybercrime" sowie des "Protocol No. 12 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms". Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker*innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.

Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: hier).

Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter*innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: hier abrufbar).

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Unterstützung durch:

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Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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