Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen und Minderheiten zu schützen

Proponent:

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  

Fortschritt: In Arbeit

Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der von rassistischer Zuschreibung betroffenen Minderheitengruppen zu erhöhen

Proponent:

Angola


Republik Angola

Angola


Republik Angola

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, um rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen, die sich insbesondere gegen Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Asylwerbende und Flüchtlinge richten, sowie die Rechtfertigung solchen Hasses zu bekämpfen

Proponent:

Ecuador


Republik Ecuador

Ecuador


Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 

Fortschritt: In Arbeit

Die Anstrengungen im Rahmen der Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber Fremden, Minderheiten, Einwanderinnen und Einwanderern fortzusetzen

Proponent:

Tunesien


Tunesische Republik

Tunesien


Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Der strafrechtlichen Verfolgung von Hassverbrechen und der Verhütung von Diskriminierung, unter anderem gegenüber Musliminnen und Muslimen, Roma, Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten sowie Personen afrikanischer Herkunft, zusätzliche Ressourcen zu widmen

Proponent:

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Es ist anzumerken, dass in Österreich sowohl die Entwicklung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Allerdings muss angemerkt werden, dass der öffentliche Diskurs häufig den sogenannten „zugewanderten Antisemitismus“ in den Mittelpunkt stellt und dadurch insbesondere Menschen mit Migrationserfahrung aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Es fehlt jedoch an einer klaren Zuständigkeit auf Bundesebene zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Bisher wurden nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen. Es mangelt an gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten adressieren sowie Aspekte der Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. 
Das Bundesministerium für Inneres hat den Lagebericht „Hate Crime 2022“ veröffentlicht (siehe Hate-Crime 2022 Bericht: Die Kernergebnisse, S.10: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3042.pdf).Er zeigt einen Anstieg vorurteilsmotivierter Straftaten, mit 5.865 angezeigten Fällen. Diese Straftaten betreffen vor allem Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion. Ein Drittel der Anzeigen resultiert aus Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Innenminister Karner betonte die Bedeutung der Prävention, besonders bei Jugendlichen, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung der Polizei wurden verstärkt. Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: hier).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker:innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.  
 
Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: http://scan-project.eu/).  
 
Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter:innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: https://standup-project.eu/wp-content/uploads/2023/01/A4_policy_brief_standUP_DE.pdf abrufbar). 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Antimuslimischer Rassismus ist in Österreich ein besorgniserregendes und wachsendes Phänomen. Laut dem Antimuslimischen Rassismus Report 2023 der Dokustelle Österreich wurden insgesamt 1522 Fälle gemeldet, ein Höchststand seit Beginn der Erfassung. Zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich online, während der Rest aus der realen Welt stammt, darunter Diskriminierungen im öffentlichen Raum, wie verbale Beleidigungen und physische Übergriffe. Frauen, insbesondere jene mit Kopftuch, sind dabei besonders betroffen.
Im Bildungssektor wurden Vorfälle wie beleidigende Kommentare von Mitschülern oder Drohungen durch Schulleitungen gegenüber betenden muslimischen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Besonders problematisch ist die Verbreitung von Hass online, die fast 90 Prozent der gemeldeten Online-Vorfälle ausmacht. Expertinnen warnen, dass diese Vorfälle die gesellschaftliche Spaltung vertiefen und den sozialen Zusammenhalt bedrohen (siehe Dokustelle Report 2023: https://dokustelle.at/reports/dokustelle-report-2023). In einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs fordert die Zivilgesellschaft auf die Einführung des Straftatbestands „Politischer Islam“ zu verzichten. Die Begründung liegt in der mangelnden wissenschaftlichen Einheitlichkeit der Definition dieses Begriffs, der eine undifferenzierte Verwendung ermöglichen könnte. Die Sorge besteht darin, dass dies zu Generalverdächtigungen und exekutiven Maßnahmen gegenüber Muslim:innen führen könnte. Weiterhin appelliert die Organisation an den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit, indem staatliche Behörden sicherstellen sollen, dass die Religionsausübung aller Gemeinschaften frei und gleichberechtigt erfolgen kann. Zudem wird betont, dass Strategien zur Deradikalisierung und Terrorismusbekämpfung die Rechte der Musliminnen auf Schutz vor Diskriminierung und freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Abschließend wird gefordert, religiöse Praktiken und Bekleidung nicht als Radikalisierungsindikatoren zu verwenden sowie die Überwachung nicht aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam oder zu muslimischen Organisationen zu praktizieren, um eine pauschale Kriminalisierung zu vermeiden.  
 
Im Jahr 2023 dokumentierte die Dokustelle Österreich insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim
und als muslimisch wahrgenommene Personen. Diese Zahl setzt sich aus Fällen zusammen, die offline gemeldet wurden sowie aus Fällen, die im Rahmen eines intensivierten Online-Monitorings erfasst wurden. Die Organisation betont jedoch, dass die tatsächliche Anzahl der Übergriffe höher liegen dürfte. 
{Hassverbrechen-Migrant:innen} In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 
In Österreich sind Rom:nja und Sinti:zze nach wie vor stark von Diskriminierung betroffen, besonders in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnraum. Die nationale Strategie zur Inklusion von Roma wurde 2021 aktualisiert, jedoch zeigt eine Studie weiterhin Vorurteile und strukturelle Benachteiligungen auf. Ein Problem ist das „Underreporting“, da viele Betroffene aus Angst oder schlechten Erfahrungen Diskriminierung nicht melden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft versucht, durch Rechtsberatung und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen dagegen anzugehen (siehe Studie zur Evaluierung der nationalen Strategie zur Inklusion der Rom:nja in Österreich (Sensiro): https://sensiroprojekt.univie.ac.at/wp-content/uploads/2022/10/SENSIRO_Endbericht.pdf).  
{Diskriminierung-Afrikanischer Herkunft}

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Hassverbrechen zu verstärken, die sich gegen Musliminnen und Muslime und andere Minderheiten, einschließlich Migrantinnen und Migranten, richten

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Antimuslimischer Rassismus ist in Österreich ein besorgniserregendes und wachsendes Phänomen. Laut dem Antimuslimischen Rassismus Report 2023 der Dokustelle Österreich wurden insgesamt 1522 Fälle gemeldet, ein Höchststand seit Beginn der Erfassung. Zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich online, während der Rest aus der realen Welt stammt, darunter Diskriminierungen im öffentlichen Raum, wie verbale Beleidigungen und physische Übergriffe. Frauen, insbesondere jene mit Kopftuch, sind dabei besonders betroffen.
Im Bildungssektor wurden Vorfälle wie beleidigende Kommentare von Mitschülern oder Drohungen durch Schulleitungen gegenüber betenden muslimischen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Besonders problematisch ist die Verbreitung von Hass online, die fast 90 Prozent der gemeldeten Online-Vorfälle ausmacht. Expertinnen warnen, dass diese Vorfälle die gesellschaftliche Spaltung vertiefen und den sozialen Zusammenhalt bedrohen (siehe Dokustelle Report 2023: https://dokustelle.at/reports/dokustelle-report-2023). In einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs fordert die Zivilgesellschaft auf die Einführung des Straftatbestands „Politischer Islam“ zu verzichten. Die Begründung liegt in der mangelnden wissenschaftlichen Einheitlichkeit der Definition dieses Begriffs, der eine undifferenzierte Verwendung ermöglichen könnte. Die Sorge besteht darin, dass dies zu Generalverdächtigungen und exekutiven Maßnahmen gegenüber Muslim:innen führen könnte. Weiterhin appelliert die Organisation an den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit, indem staatliche Behörden sicherstellen sollen, dass die Religionsausübung aller Gemeinschaften frei und gleichberechtigt erfolgen kann. Zudem wird betont, dass Strategien zur Deradikalisierung und Terrorismusbekämpfung die Rechte der Musliminnen auf Schutz vor Diskriminierung und freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Abschließend wird gefordert, religiöse Praktiken und Bekleidung nicht als Radikalisierungsindikatoren zu verwenden sowie die Überwachung nicht aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam oder zu muslimischen Organisationen zu praktizieren, um eine pauschale Kriminalisierung zu vermeiden.  
 
Im Jahr 2023 dokumentierte die Dokustelle Österreich insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim
und als muslimisch wahrgenommene Personen. Diese Zahl setzt sich aus Fällen zusammen, die offline gemeldet wurden sowie aus Fällen, die im Rahmen eines intensivierten Online-Monitorings erfasst wurden. Die Organisation betont jedoch, dass die tatsächliche Anzahl der Übergriffe höher liegen dürfte. 

Es fehlt eine politische Strategie, insbesondere im Hinblick auf den antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu einer Vorverurteilung von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU) berichteten viele Migrant:innen von alltäglichen Erfahrungen mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Daten der Organisation ZARA- Zivilcourage und Antirassismus Arbeit dokumentierten im Jahr 2023 rund 1.300 rassistische Vorfälle, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren darstellt, jedoch immer noch ein hohes Niveau aufzeigt (siehe Zara Rassismus Bericht 2023, Daten und Analysen, Seite 10ff: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).
Besonders alarmierend war ein Anstieg der aktiven Fallmeldungen um mehr als 100% im Vergleich zu 2022, wobei besonders die Monate Mai, Oktober, November und Dezember herausstachen. Diese Anstiege korrelierten mit nationalen und globalen Entwicklungen, darunter politische Ereignisse und Medienberichterstattung über muslimische Gemeinschaften. 

Im Jahr 2022 wurden in Österreich 1.080 rechtsextreme Straftaten registriert, wobei ein signifikanter Teil dieser Taten fremdenfeindlich motiviert war. Diese Vorfälle umfassen sowohl physische Gewalt als auch Sachbeschädigungen, die speziell gegen Migrant:innen gerichtet sind (siehe Statistik zur Anzahl der rechten Tathandlungen in Österreich, 2023: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/881250/umfrage/rechte-straftaten-in-oesterreich-nach-bereichen/).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. 
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
{Minderheiten-Disrkiminierung}

Fortschritt: In Arbeit

Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Hassrede, insbesondere wenn sie sich gegen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten richtet, zu verstärken

Proponent:

Irak


Republik Irak

Irak


Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Die Dokumentation antimuslimischer Übergriffe in Österreich umfasst eine Vielzahl von Tathandlungen, die von Ungleichbehandlung und Beleidigung bis hin zu physischer Gewalt und Vandalismus reichen. Dabei wurde ein besonderer Fokus auf Online-Plattformen gelegt, auf denen ein erheblicher Teil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet ist, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmacht. Die Dokumentation der Übergriffe erfolgte in verschiedenen Kategorien von Tathandlungen, darunter Ungleichbehandlung, Beleidigung, Verbreitung von Hass sowie physische Übergriffe und Vandalismus. Besondere Aufmerksamkeit erhielten auch Online-Plattformen, auf denen ein Großteil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet wurde, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmachte. 
 
Die Dokustelle Österreich arbeitete eng mit verschiedenen Organisationen zusammen, darunter die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB), den Verein ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), um diese Fälle zu dokumentieren und Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus zu unterstützen (siehe Antimuslimischer Rassismus Report 2023: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2023/Dokustelle_OEsterreich_Report_2023_-_27.05.2024.pdf). 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur Förderung der Chancengleichheit beim Zugang zu allen Bildungsebenen für Roma-Kinder zu verstärken

Proponent:

Ghana


Republik Ghana

Ghana


Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur Förderung des gleichen Bildungszugangs für Kinder, die ethnischen Minderheiten wie den Roma angehören, fortzusetzen

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Chancengleichheit und gleichgestellten Zugang zu allen Bildungsebenen für Angehörige der Minderheit der Roma zu gewährleisten

Proponent:

Iran


Islamische Republik Iran

Iran


Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Den Zugang aller Kinder, einschließlich der Roma-Kinder, zu einer chancengerechten, hochwertigen und kostenlosen Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern

Proponent:

Senegal


Republik Senegal

Senegal


Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.  
 
Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren, da es vielerorts an einem entsprechenden und qualitativen zweisprachigen Bildungsangebot fehlt.  
 
Außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – sind Volksgruppen gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramtes: hier). Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben 
Ebendies wurde auch vom Ministerkomitee des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN (2023)14 vom 13. Dezember 2023 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich als Sofortmaßnahme gefordert (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}).  
Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche, einschließlich nichtösterreichischer Herkunft, Chancengleichheit im Bildungs- und Freizeitbereich genießen und dass die Verfassungsbestimmung über autochthone Volksgruppen vollumfänglich angewandt wird, unter anderem durch systematische Unterstützung zweisprachiger Schulen

Proponent:

Tschechien


Tschechische Republik

Tschechien


Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert, um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html)>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html). Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden. Zusätzlich bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet. Im Übrigen möchten wir auf aktuelle Stellungnahmen hinweisen, die von Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte verfasst wurden. Diese betreffen verschiedene Entwicklungen, darunter die Flucht- und Asylkoordination, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat und den Gewaltschutz in Zusammenarbeit mit dem Verband der Kinderschutzzentren und „Die Möwe.“ Zusätzlich wurde von Seiten des Netzwerk Kinderrechte ein ergänzendes Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Absatz 1b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes übermittelt.   Im vorliegenden Bericht werden folgende Forderungen im Namen des Netzwerks Kinderrechte präsentiert: Die Einführung verpflichtender Kindergartenjahre, eine Erweiterung der Bildungsangebote für Kinder unter drei Jahren, die gezielte Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf, einschließlich bezahlbarer Sprachförderung, die Überführung der Elementarbildung in die Bundeskompetenz und eine verbesserte Ausbildung für PädagogInnen und eine umfassende Integration von Kinder- und Menschenrechten in die frühkindliche Bildung und eine entsprechende Weiterbildung für PädagogInnen (siehe Bericht: https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2022/12/Bericht_DT.pdf). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Obwohl Fortschritte erzielt wurden, kritisiert der UN-Kinderrechtsausschuss die mangelnde Umsetzung eines strukturierten Programms zur Verbesserung der Kinderrechte in Österreich. Es fehlen konkrete und umfassende Maßnahmenpläne, wie z.B. der seit langem geforderte Aktionsplan im Rahmen der EU-Kindergarantie (siehe Netzwerk Kinderrechte Österreich, Umsetzung und Monitoring in Österreich: https://www.kinderhabenrechte.at/umsetzung-und-monitoring-in-oesterreich/). Die Bundesjugendvertretung (BJV) und andere Organisationen setzen sich intensiv dafür ein, die Situation zu verbessern. Die BJV hat 2024 als „Jahr der Kinderrechte“ ausgerufen, um mehr Aufmerksamkeit auf die Rechte der Kinder zu lenken und fordert unter anderem mehr Investitionen in psychische Gesundheitsdienste und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut (siehe Bundes Jugend Vertretung, mehr Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention: https://bjv.at/kinder-jugend/kinderrechte/). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherzustellen, dass Kinder mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund ungehinderten und gleichen Zugang zu Bildung haben

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert , um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html).
Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden.  
 
Zusätzlich bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet. 
Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.  
 
Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren, da es vielerorts an einem entsprechenden und qualitativen zweisprachigen Bildungsangebot fehlt.  
 
Außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – sind Volksgruppen gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramtes: hier). Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben 
Ebendies wurde auch vom Ministerkomitee des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN (2023)14 vom 13. Dezember 2023 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich als Sofortmaßnahme gefordert (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine laufende Kampagnenarbeit zur Menschenrechtsbildung, insbesondere über Rechte von Frauen, Kindern, älteren Menschen und Minderheiten, zu verstärken

Proponent:

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief an die Bundesregierung von Asylkoordination Österreich fordert den Ausbau des Angebots der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation. Betroffenen Menschen in Österreich, insbesondere Jugendlichen, soll eine gleichberechtigte und barrierefreie Beteiligung an demokratischen Prozessen ermöglicht werden, um sie vor allem in Zeiten von Rassismus zu unterstützen (Offener Brief, 2022: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im offenen Brief formulierten Forderungen ernst zu nehmen und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt zu hoffen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft in Österreich zu schaffen, die die gleichberechtigte Beteiligung aller Betroffenen an demokratischen Prozessen gewährleistet. 
Kinder und Jugendliche, die Fluchterfahrungen gemacht haben, stehen vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen nicht nur mit traumatischen Erlebnissen umgehen, sondern oft auch in einem neuen, für sie fremden gesellschaftlichen Umfeld zurechtkommen. Die Asylkoordination Österreich sieht hier Handlungsbedarf, um diesen jungen Menschen eine faire Chance auf Bildung, politische Mitbestimmung und soziale Integration zu geben.  
Gleichzeitig wird betont, dass bestehende Programme zur Menschenrechtsbildung nicht ausreichen, um die Bedürfnisse dieser jungen Menschen vollständig abzudecken. Sie brauchen gezielte Unterstützung, damit sie sich nicht nur in die Gesellschaft integrieren, sondern auch selbst aktiv zu einem demokratischen Miteinander beitragen können. Der Brief hebt hervor, dass es nicht nur um die Vermittlung von Wissen geht, sondern auch um die Schaffung von echten Beteiligungsmöglichkeiten, die jungen Menschen eine Stimme geben. Obwohl es bereits Ansätze und Fortschritte gibt, wie z.B. durch das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen, zeigt sich in Österreich ein deutlicher Mangel an spezifischen Angeboten, die auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zugeschnitten sind. Daher fordert die Asylkoordination Österreich verstärkte Investitionen in Programme, die gezielt auf die Förderung von Teilhabe und politischer Bildung dieser jungen Menschen abzielen. 
Österreich sollte seine Kampagnenarbeit im Bereich der Menschenrechtsbildung intensivieren und dabei besonderes Augenmerk auf die Rechte älterer Menschen legen. 2011 wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit dem Bundesseniorenbeirat ein Seniorenplan verfasst, der 2012 von der Bundesregierung und dem Nationalrat angenommen wurde (Seniorenplan 2011, Seite 33 ff: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:9ff6832d-bef5-4acc-93ac-b4ad90033b09/Bundesseniorenplan-4.-Auflage-September-2013-0(1).pdf). Der Plan zielt darauf ab, die Lebensqualität älterer Menschen durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Förderung von sozialer Teilhabe und Sicherung der Selbstbestimmung zu verbessern. Es müssen konkrete Empfehlungen umgesetzt werden, darunter die Erhöhung des verfügbaren Einkommens, die Förderung sozialer Netzwerke und die langfristige Sicherstellung der Pflegefinanzierung. Der Bundesseniorenplan sieht vor, durch Kampagnen ein gesundes Leben zu fördern und Pflegebedürftigkeit zu enttabuisieren. Es ist unklar, ob diese Maßnahmen aktuell umgesetzt werden. 
Am 10.Dezember 2004 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung (2005-laufend) ins Leben, um die Umsetzung von Menschenrechtsbildungsprogrammen in allen Bereichen zu fördern (Infografik UN Weltprogramm 2005: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/issues/education/training/infographic-wphre.pdf). Österreich sollte weiterhin konsequent an der Stärkung der Menschenrechtsbildung arbeiten. Dies bedeutet, die Rechte aller Bevölkerungsgruppen, einschließlich Frauen, Kinder, ältere Menschen und Minderheiten, effektiv zu fördern und zu schützen. Dazu ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierung, Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen unerlässlich. Zusätzlich wurde im Rahmen des österreichischen Vorsitzes im Netzwerk Menschliche Sicherheit (2002–2003) das Handbuch „Menschenrechte verstehen“ vom ETC Graz erstellt und vom österreichischen Außenministerium unterstützt (siehe Handbuch „Menschenrechte verstehen“: https://migrant-integration.ec.europa.eu/sites/default/files/2011-01/docl_18153_933253484.pdf). Es wurde in 15 Sprachen übersetzt und umfasst Online-Trainingsmaterialien, die weltweit in Trainingsprogrammen zum Einsatz kommen. Im Jahr 2012 wurde eine erweiterte englische Auflage unter dem Titel „Understanding Human Rights” veröffentlicht. Im Jahr 2013 wurde eine Broschüre mit „Best-Practice”-Beispielen publiziert.Gleichzeitig sollten die Curricula weiterentwickelt und das Bewusstsein in der breiten Bevölkerung geschärft werden, um eine tolerante und inklusive Gesellschaft zu fördern. 

Fortschritt: In Arbeit

Eine Politik zu betreiben, die die Rechte der Frauen, insbesondere von Angehörigen von Minderheiten, Einwanderinnen und Flüchtlingen, stärker fördert und schützt

Proponent:

Barbados


Barbados

Barbados


Barbados

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe: https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten. In diesem Kontext ist das Projekt „PERSPEKTIVE ARBEIT“ des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst (siehe auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Geschlechtergleichstellung/PERSPEKTIVE-ARBEIT.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Schritte zur Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Beschäftigung für Roma zu setzen

Proponent:

Indien


Republik Indien

Indien


Republik Indien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Programme zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Förderung der Integration von Frauen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu evaluieren

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine erfolgreiche Politik zur Erweiterung des Zugangs von Frauen mit Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylwerbenden zu Bildung und Gesundheitsversorgung und zur Förderung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt weiter zu stärken

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.  
 
Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
 
Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Berufliche-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen.html). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an. Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird. 
 
Hinsichtlich Personen mit ausländischer Herkunft ist die Erwerbsquote geringer als bei Personen, die in Österreich geboren sind. Besonders betroffen sind dabei Frauen aus bestimmten Herkunftsländern (zB Herkunftsland Türkei mit einer weiblichen Erwerbsquote von lediglich 44%) Und auch an den Arbeitsorten ist dann eine ausländische Herkunft immer noch ein häufiger Grund von Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz (siehe Statistik Austria, „Arbeitsmarktsituation von Migrant:innen in Österreich 2022“: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Arbeitsmarktsituation-Migrant-innen-2021.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

In der Hauptstadt und in den jeweiligen Regionen finanzielle und andere Ressourcen für den zweisprachigen Unterricht von Volksgruppen zu gewährleisten

Proponent:

Kroatien


Republik Kroatien

Kroatien


Republik Kroatien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.  
 
Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren, da es vielerorts an einem entsprechenden und qualitativen zweisprachigen Bildungsangebot fehlt.  
 
Außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – sind Volksgruppen gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramtes: hier). Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben 
Ebendies wurde auch vom Ministerkomitee des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN (2023)14 vom 13. Dezember 2023 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich als Sofortmaßnahme gefordert (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe umfassenden zweisprachigen Unterricht für die slowenische Volksgruppe zu gewährleisten

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.  
 
Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren, da es vielerorts an einem entsprechenden und qualitativen zweisprachigen Bildungsangebot fehlt.  
 
Außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – sind Volksgruppen gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramtes: hier). Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben 
Ebendies wurde auch vom Ministerkomitee des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN (2023)14 vom 13. Dezember 2023 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich als Sofortmaßnahme gefordert (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}).  
In Österreich, insbesondere in Kärnten, gibt es spezielle Bildungsangebote für die slowenische Volksgruppe. Der zweisprachige Unterricht wird vor allem in den Gebieten angeboten, in denen eine signifikante Anzahl von Slowenen lebt. Jedoch gibt es Herausforderungen: In einigen Regionen bestehen weiterhin Engpässe bei der Bereitstellung von qualifizierten Lehrkräften und geeigneten Lernmaterialien. Zudem gibt es immer wieder Diskussionen über die angemessene Förderung und Integration der slowenischen Sprache im Bildungssystem. 

Fortschritt: In Arbeit

Ausreichende Ressourcen für Volksgruppenmedien zu sichern und den Zugang zu öffentlichen Medien zu verbessern

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Nach fast 30 Jahren wurde im Jahr 2021 endlich eine Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen umgesetzt. Diese Erhöhung glich tatsächlich nur den durch die Inflation verursachten Verlust aus. Zusätzlich wurden mehr als 10 % der Mittel zweckgebunden für Medien in den Sprachen der verschiedenen Volksgruppen bereitgestellt.  
 
Ein kritischer Aspekt, der jedoch nicht übersehen werden darf, ist die Tatsache, dass die Unterstützung für Volksgruppen in Österreich nicht automatisch an die Inflation angepasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es eine Regelung, die sicherstellt, dass die Mittel für politische Parteien regelmäßig angehoben werden. Dies führt dazu, dass der verfügbare Betrag für kulturelle Aktivitäten und Bildung von Jahr zu Jahr schrumpft. Die Situation verdeutlicht sich noch klarer, wenn man die offizielle Webseite des Bundeskanzleramtes konsultiert, wo die Volksgruppenförderung in Österreich näher erläutert wird (siehe Volksgruppenförderung in Österreich auf der Website des Bundeskanzleramtes: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/volksgruppen-foerderung.html).  
 
Es wäre über den aktuellen Stand hinaus notwendig, die finanzielle Absicherung der Medien in den Sprachen der Volksgruppen durch eine gesetzliche Anpassung der Förderung zu gewährleisten. Dieser Schritt würde nicht nur dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt und Identität der verschiedenen Volksgruppen zu stärken, sondern auch sicherstellen, dass sie angemessen unterstützt werden. Ebenso sollte der Anteil volksgruppensprachlicher Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stetig erhöht werden. Dies würde nicht nur die Vielfalt der Stimmen im Rundfunk fördern, sondern auch dazu beitragen, die kulturelle Identität der verschiedenen Volksgruppen zu bewahren und zu bereichern. Insgesamt ist die Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen ein positiver Schritt, aber es bedarf weiterer Anpassungen und Veränderungen, um sicherzustellen, dass die kulturelle Vielfalt und Identität in Österreich angemessen gewürdigt und gefördert werden.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Wirksame Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen, Roma und Angehörigen anderer Minderheiten zu treffen

Proponent:

China


Volksrepublik China

China


Volksrepublik China

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich regeln etliche unterschiedliche Gesetze den Schutz vor Diskriminierung auf Eben der Bundesländer und des Bundes. Das gestaltet die Rechtsdurchsetzung teilweise komplex, zudem ist der Schutz nicht einheitlich und es bestehen – entgegen zahlreicher Aufforderung im UPR-Prozess und in zahlreichen anderen Monitoringprozessen zu menschenrechtlichen Konventionen – wesentliche Schutzlücken: 1. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen der Privatwirtschaft besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Dieser Umstand wird von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gleichstellungsakteur:innen seit Jahren als fehlendes “Levelling Up” kritisiert.
2. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung.
3. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes.
Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Beweislastumkehr, die es der/dem Betroffenen erleichtern, Diskriminierung nachzuweisen, sowie Regelungen für mögliche Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche (siehe Gleichbehandlungsgesetz, GIBG BGBl. I Nr. 66/2004: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395&FassungVom=2022-02-10). Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) bietet eine rechtliche Grundlage für den Umgang mit rassistischer Einlassverweigerung in Österreich. Gemäß diesem Gesetz können sowohl Betroffene als auch Zeugen rassistischer Diskriminierung solche Vorfälle anzeigen. Polizeibeamte sind verpflichtet, diese Anzeigen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. Das Verfahren nach dem EGVG ist für die anzeigende Person kostenlos. Die anzeigende Person oder Organisation, wie etwa ZARA oder der Klagsverband, werden nicht über den Ausgang des Verfahrens informiert und haben keine direkte Parteistellung. Zudem sieht das EGVG keine Entschädigung für die diskriminierte Person vor. Stattdessen können Täter mit Geldstrafen von bis zu 1.090 Euro belegt werden, dieser Betrag wurde seit Jahren nicht evaluiert. Bei wiederholten Verstößen gegen das EGVG kann die Gewerbebehörde theoretisch die Gewerbeberechtigung entziehen. ZARA unterstützt Betroffene von Diskriminierung durch verschiedene Maßnahmen, darunter Interventionsschreiben an die betroffenen Lokale, rechtliche Beratung sowie die Vermittlung zu weiteren rechtlichen Instanzen wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder dem Klagsverband. Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden oder rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern einzuleiten. Diese gesetzlichen und unterstützenden Maßnahmen sind entscheidend, um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung in Österreich zu stärken und Diskriminierungsfälle angemessen zu behandeln (siehe Rassismus Report 2022: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA-Rassismus_Report_2022.pdf). 
Antimuslimischer Rassismus ist in Österreich ein besorgniserregendes und wachsendes Phänomen. Laut dem Antimuslimischen Rassismus Report 2023 der Dokustelle Österreich wurden insgesamt 1522 Fälle gemeldet, ein Höchststand seit Beginn der Erfassung. Zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich online, während der Rest aus der realen Welt stammt, darunter Diskriminierungen im öffentlichen Raum, wie verbale Beleidigungen und physische Übergriffe. Frauen, insbesondere jene mit Kopftuch, sind dabei besonders betroffen.
Im Bildungssektor wurden Vorfälle wie beleidigende Kommentare von Mitschülern oder Drohungen durch Schulleitungen gegenüber betenden muslimischen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Besonders problematisch ist die Verbreitung von Hass online, die fast 90 Prozent der gemeldeten Online-Vorfälle ausmacht. Expertinnen warnen, dass diese Vorfälle die gesellschaftliche Spaltung vertiefen und den sozialen Zusammenhalt bedrohen (siehe Dokustelle Report 2023: https://dokustelle.at/reports/dokustelle-report-2023). In einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs fordert die Zivilgesellschaft auf die Einführung des Straftatbestands „Politischer Islam“ zu verzichten. Die Begründung liegt in der mangelnden wissenschaftlichen Einheitlichkeit der Definition dieses Begriffs, der eine undifferenzierte Verwendung ermöglichen könnte. Die Sorge besteht darin, dass dies zu Generalverdächtigungen und exekutiven Maßnahmen gegenüber Muslim:innen führen könnte. Weiterhin appelliert die Organisation an den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit, indem staatliche Behörden sicherstellen sollen, dass die Religionsausübung aller Gemeinschaften frei und gleichberechtigt erfolgen kann. Zudem wird betont, dass Strategien zur Deradikalisierung und Terrorismusbekämpfung die Rechte der Musliminnen auf Schutz vor Diskriminierung und freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Abschließend wird gefordert, religiöse Praktiken und Bekleidung nicht als Radikalisierungsindikatoren zu verwenden sowie die Überwachung nicht aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam oder zu muslimischen Organisationen zu praktizieren, um eine pauschale Kriminalisierung zu vermeiden.  
 
Im Jahr 2023 dokumentierte die Dokustelle Österreich insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim
und als muslimisch wahrgenommene Personen. Diese Zahl setzt sich aus Fällen zusammen, die offline gemeldet wurden sowie aus Fällen, die im Rahmen eines intensivierten Online-Monitorings erfasst wurden. Die Organisation betont jedoch, dass die tatsächliche Anzahl der Übergriffe höher liegen dürfte. 
In Österreich sind Rom:nja und Sinti:zze nach wie vor stark von Diskriminierung betroffen, besonders in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnraum. Die nationale Strategie zur Inklusion von Roma wurde 2021 aktualisiert, jedoch zeigt eine Studie weiterhin Vorurteile und strukturelle Benachteiligungen auf. Ein Problem ist das „Underreporting“, da viele Betroffene aus Angst oder schlechten Erfahrungen Diskriminierung nicht melden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft versucht, durch Rechtsberatung und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen dagegen anzugehen (siehe Studie zur Evaluierung der nationalen Strategie zur Inklusion der Rom:nja in Österreich (Sensiro): https://sensiroprojekt.univie.ac.at/wp-content/uploads/2022/10/SENSIRO_Endbericht.pdf).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Anerkennung, den Schutz und die Verteidigung der Rechte der im Land lebenden Minderheiten zu garantieren sowie Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung aufgrund der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erlassen

Proponent:

Costa Rica


Republik Costa Rica

Costa Rica


Republik Costa Rica

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Nach wie vor wurde in Österreich kein einheitlicher und umfassender rechtlicher Schutz vor Diskriminierung implementiert. Das österreichische Gleichstellungsrecht ist nach wie vor von einer diskriminierenden Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe gekennzeichnet. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes.    Ein ausdrücklicher gesetzlicher Schutz vor intersektionaler Diskriminierung und vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität, -ausdruck oder -merkmale fehlt. Die Antidiskriminierungsgesetze sowie die jeweiligen Gleichbehandlungsstellen auf Bundes- und Länderebene sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, was den Rechtszugang erschwert.
Diskriminierungsbetroffene müssen in der Regel individuell klagen. Die in der Praxis zugesprochenen Schadenersatzbeträge sind gering, es fehlt an einem effektiven gesetzlichen Mindestschadenersatz und Unterlassungsansprüchen. Eine Verbandsklage als kollektives Rechtsschutzinstrument gibt es nur bei Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung.
Das aktuelle Regierungsprogramm 2025-2029 sieht keine Behebung dieser Ungleichbehandlungen im Diskriminierungsschutz vor https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Nach wie vor wurde in Österreich kein einheitlicher und umfassender rechtlicher Schutz vor Diskriminierung implementiert. Das österreichische Gleichstellungsrecht ist nach wie vor von einer diskriminierenden Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe gekennzeichnet.   Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes.    Im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 findet sich kein Hinweis, dass diese diskriminierende Ungleichbehandlung beseitigt werden soll und es gibt aktuell auch keine politischen Mehrheiten, diese Lücken im Diskriminierungsschutz zu beseitigen (siehe Regierungsprogramm 2020-2024 als PDF auf der Website des Bundeskanzleramt: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf verfügbar).   In Zusammenfassung appelliert die Zivilgesellschaft an die Bundesregierung, eine Politik zu verfolgen, die die Förderung statt die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten im Fokus hat. Die Einbindung der Fachkenntnisse der Zivilgesellschaft wird als unerlässlich betrachtet (siehe Offener Brief: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).Im Juli 2021 wurde das „Anti-Terror-Paket“ in Österreich verabschiedet, was jedoch Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen und UN-Experten hervorrief. Insbesondere wurde befürchtet, dass der Paragraf über „religiös motivierte extremistische Verbindungen“ Muslime stigmatisieren könnte (siehe Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG (849 d.B.): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/849).  
 
Trotz Bedenken setzten Strafverfolgungsbehörden Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, was potenzielle Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie Beeinträchtigungen der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit mit sich brachte. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und wirksame Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken fehlten (vgl. Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft, um die Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern. Der aktuelle Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt. Trotz einer erheblichen Erhöhung der Volksgruppenförderung auf fast 8 Millionen Euro im Jahr 2021 und der Verabschiedung neuer Gesetze zur Bekämpfung von Hassrede und gewalttätigen Hassverbrechen bleiben Herausforderungen bestehen, insbesondere im Minderheitensprachenunterricht und im Bereich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs.  
 
Im Gegensatz dazu gibt es auf Bundesebene keine klare Zuständigkeit zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Es wurden kaum Maßnahmen ergriffen, insbesondere im Hinblick auf Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten sowie zur Förderung von Selbstermächtigung und Menschenrechten. 
{Minderhieten-Diskriminierung}

Fortschritt: Kein Fortschritt

Den sich zuspitzenden Anstieg von Rassismus, Hassrede, Fremden- und Islamfeindlichkeit und rassistischer Gewalt gegen Minderheiten, Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten zu beenden

Proponent:

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Es fehlt eine politische Strategie, insbesondere im Hinblick auf den antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu einer Vorverurteilung von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU) berichteten viele Migrant:innen von alltäglichen Erfahrungen mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Daten der Organisation ZARA- Zivilcourage und Antirassismus Arbeit dokumentierten im Jahr 2023 rund 1.300 rassistische Vorfälle, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren darstellt, jedoch immer noch ein hohes Niveau aufzeigt (siehe Zara Rassismus Bericht 2023, Daten und Analysen, Seite 10ff: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).
Besonders alarmierend war ein Anstieg der aktiven Fallmeldungen um mehr als 100% im Vergleich zu 2022, wobei besonders die Monate Mai, Oktober, November und Dezember herausstachen. Diese Anstiege korrelierten mit nationalen und globalen Entwicklungen, darunter politische Ereignisse und Medienberichterstattung über muslimische Gemeinschaften. 
Im Jahr 2022 wurden in Österreich 1.080 rechtsextreme Straftaten registriert, wobei ein signifikanter Teil dieser Taten fremdenfeindlich motiviert war. Diese Vorfälle umfassen sowohl physische Gewalt als auch Sachbeschädigungen, die speziell gegen Migrant:innen gerichtet sind (siehe Statistik zur Anzahl der rechten Tathandlungen in Österreich, 2023: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/881250/umfrage/rechte-straftaten-in-oesterreich-nach-bereichen/).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. 
Die Dokumentation antimuslimischer Übergriffe in Österreich umfasst eine Vielzahl von Tathandlungen, die von Ungleichbehandlung und Beleidigung bis hin zu physischer Gewalt und Vandalismus reichen. Dabei wurde ein besonderer Fokus auf Online-Plattformen gelegt, auf denen ein erheblicher Teil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet ist, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmacht. Die Dokumentation der Übergriffe erfolgte in verschiedenen Kategorien von Tathandlungen, darunter Ungleichbehandlung, Beleidigung, Verbreitung von Hass sowie physische Übergriffe und Vandalismus. Besondere Aufmerksamkeit erhielten auch Online-Plattformen, auf denen ein Großteil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet wurde, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmachte. 
 
Die Dokustelle Österreich arbeitete eng mit verschiedenen Organisationen zusammen, darunter die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB), den Verein ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), um diese Fälle zu dokumentieren und Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus zu unterstützen (siehe Antimuslimischer Rassismus Report 2023: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2023/Dokustelle_OEsterreich_Report_2023_-_27.05.2024.pdf). 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 
Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie “Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Durch entsprechende Programme die Teilhabe von Volksgruppen am öffentlichen und politischen Leben zu erhöhen

Proponent:

Jordanien


Haschemitisches Königreich Jordanien

Jordanien


Haschemitisches Königreich Jordanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben, einschließlich in der Legislative und der Exekutive, zu erhöhen

Proponent:

Serbien


Republik Serbien

Serbien


Republik Serbien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben gewährleisten

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  
Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000614).  
 
Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht und mehr Autonomie gewinnen.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zu erwägen, um den Anteil von Frauen und von Volksgruppen-Angehörigen in öffentlichen Ämtern zu erhöhen und ihre Teilhabe am politischen Leben zu fördern

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000614).  
 
Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht und mehr Autonomie gewinnen.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Durchführung seiner Programme zum Schutz von Minderheiten zu stärken und die auf diesem Gebiet erforderlichen Gesetzesreformen durchzuführen

Proponent:

Malaysia


Malaysia

Malaysia


Malaysia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Modernisierung der Regelungen zum Schutz der Volksgruppen in enger Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Volksgruppen fortzusetzen und ausreichende Finanzmittel dafür bereitzustellen

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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