Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Sicherstellung ihres Zugangs zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen fortzusetzen

Proponent:

Zypern


Republik Zypern

Zypern


Republik Zypern

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich gibt es eine Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Menschen. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit erfolgt ausschließlich anhand medizinischer Kriterien, oft schon direkt nach der Schule. Für nicht arbeitsfähige Personen sind die Bundesländer zuständig, während der Bund für arbeitsfähige Personen zuständig ist. In Bezug auf die Gruppe, der nicht arbeitsfähigen Personen wurden, kaum Maßnahmen ergriffen. Diese Personen sind weiterhin in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig, erhalten jedoch keinen Lohn und haben keine eigenständige Sozialversicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung). Dies führt zu verstärkter Altersarmut, und es gibt keine Daten über den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt.  
 
Es gibt keine landesweiten einheitlichen Maßnahmen, um dies zu ermöglichen, und die geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2022-2030 wurden bisher nicht umgesetzt (Siehe Nationaler Aktionsplan Behinderung auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html verfügbar). Unterstützungsleistungen für arbeitsfähige Personen sind größtenteils an einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) gebunden, wodurch Personen, die keinen vom Staat festgestellten Grades der Behinderung (GdB) haben, von entsprechenden Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich. Dies führt dazu, dass arbeitslose Menschen mit Behinderungen seltener an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen als Arbeitslose ohne Behinderung.  
 
Es gibt nur wenige Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Beschäftigungsungleichgewichten und Lohngefällen, abgesehen von einer höheren Lohnkostenförderung für Frauen mit Behinderungen im Rahmen der „Inklusionsförderung Plus” (Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/inklusionsfoerderung-inklusionsfoerderungplus.html). Es gibt keine spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Lohnförderungen: Website des Sozialministeriumservice: https://www.sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Foerderungen/Lohnfoerderungen/Lohnfoerderungen.de.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

In enger Konsultation mit Interessenvertretungen die Möglichkeit der Einführung eines allgemeinen Grundeinkommens zu prüfen

Proponent:

Haiti


Republik Haiti

Haiti


Republik Haiti

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Mai 2022 wurde ein Volksbegehren für die Umsetzung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in Österreich vorgestellt. Es sieht vor, dass alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich eine monatliche, staatliche Zahlung erhalten, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Dies soll ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Trotz einer Unterstützung von 168.981 Personen und einem abschließenden Hearing im Nationalrat, zeigen sich Parteien wie ÖVP, FPÖ, SPÖ und Neos skeptisch gegenüber der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens (siehe Parlamentskorrespondenz Nr.99 vom 01.02.2023: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0099#XXVII_I_01628).  
 
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist eine finanzielle Zuwendung, die bedingungslos und regelmäßig an jede*n Bürger*in ausgezahlt wird. Der Betrag soll hoch genug sein, um eine angemessene Lebensführung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Entgegen der Annahme, dass das bedingungslose Grundeinkommen den Sozialstaat abschaffen würde, wird argumentiert, dass es diesen vielmehr weiterentwickeln soll. Die Befürworter*innen sehen im bedingungslosen Grundeinkommen eine Möglichkeit, den Menschen den nötigen Freiraum zu geben, um flexibel auf aktuelle und zukünftige ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen zu reagieren.  
 
In verschiedenen Sozialstaaten, einschließlich Österreich, wird regelmäßig darüber debattiert, inwieweit es sinnvoll wäre, bestehende Sozialleistungen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen zu ersetzen. Die Befürworter*innen argumentieren, dass dies soziale Ungleichheit und Armut verringern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Lebensfreude und Arbeitsmotivation steigern sowie Existenzängste abbauen könnte. Kritiker befürchten jedoch eine mangelnde Treffsicherheit, die Gefahr einer passiven Mentalität und die Rückkehr zu traditionellen Geschlechterrollen. Die Finanzierbarkeit wird ebenfalls angezweifelt.  
 
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) äußert Bedenken bezüglich der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Ihrer Meinung nach würde es nur diejenigen befreien, die nicht arbeiten wollen, während die anderen von einer übermäßigen Steuerlast betroffen wären. Die Gefahr eines Staatsbankrotts wird als mögliche Konsequenz genannt. Die geringe Unterstützung durch die Bevölkerung, wie bei einem Volksbegehren, wird als Anzeichen für die Ablehnung eines solchen Vorhabens gesehen (siehe WKÖ Stellungnahme: https://www.wko.at/oe/news/bedingungsloses-grundeinkommen).  
 
Die Zukunft äußert sich differenziert zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens. Eine mögliche Implementierung wird als sinnvoll erachtet, solange sie nicht zu einer Zerstörung oder Liberalisierung des Sozial- und Wohlfahrtsstaates führt. Hierbei betont man die potenzielle Schaffung einer sozialen Demokratie, die unmittelbar in den Geldbeuteln der Bürger spürbar wäre (siehe Beitrag: https://diezukunft.at/editorial-zukunft-11-2023-bedingungsloses-grundeinkommen-von-alessandro-barberi-und-roland-pagani/).  
 
Verschiedene Organisationen wie die Initiative Zivilgesellschaft, der Verein BGE, die Friedensakademie, KSOE, Aktive Arbeitslose und die Gemeinwohl Ökonomie argumentieren für das Bedingungslose Grundeinkommen aus verschiedenen Perspektiven. Sie betonen die Sicherheit, Freiheit, das Ende der Armut und die Bedingungslosigkeit des BGE als Bürgerrecht, das die Lebensgestaltung ohne würdelose Sozialbürokratie ermöglicht (siehe Forderungen: https://www.volksbegehren-grundeinkommen.at/). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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