Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen…
Filteroptionen
Schlagwörter…

UPR-Empfehlungen

139.1

Fortschritt: Kein Fortschritt
Österreich wird empfohlen wirksame Maßnahmen zur Erhöhung seiner öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit zu ergreifen, um das international vereinbarte Ziel von 0,7 % seines Bruttonationaleinkommen zu erreichen, sodass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verwirklicht werden können
Take effective measures to increase its official development assistance to achieve the internationally agreed target of 0.7% of its GDP, in order to realize economic, social and cultural rights
Proponent:
Bangladesch

Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: hier).

Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert ( Siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: hier).

Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen.

139.4

Fortschritt: Kein Fortschritt
In seine öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Nothilfepakete aufzunehmen, die speziell auf die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ausgerichtet sind
Include in its ODA emergency aid packages specifically targeted to address the social and economic impacts of Covid-19
Proponent:
Bhutan

Königreich Bhutan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: hier).

Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert ( Siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: hier).

Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen.

139.93

Fortschritt: In Arbeit
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Inklusion der Opfer von Menschenhandel zu ergreifen und ihnen zu diesem Zweck Berufsausbildungsmöglichkeiten, Sprachkurse und Stellenvermittlung anzubieten
Take further measures to strengthen economic and social inclusion of victims of trafficking through provision of vocational training, language courses and job placement
Proponent:
Kambodscha

Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.106

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Einhaltung der Menschenrechte durch privatwirtschaftliche Akteure wirksamer durchzusetzen, mit dem Ziel, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und die beruflichen Möglichkeiten für alle zu diversifizieren
Better enforce human rights compliance by private economic actors with a view to reducing the gender pay gap and diversifying career options for all
Proponent:
Vietnam

Sozialistische Republik Vietnam

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier).. Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

139.110

Fortschritt: Kein Fortschritt
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter zu verstärken, insbesondere in Bezug auf gleiches Entgelt und die Partizipation von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen
Further strengthen measures to promote equality between women and men, in particular regarding equal pay and the participation of women on the boards and in the chief executive offices of companies
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: hier). Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.

Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: hier).

Zudem sind Frauen weiterhin nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden unterdurchschnittlich vertreten.

139.120

Fortschritt: In Arbeit
Unter Verfolgung eines Menschenrechtsansatzes zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gesellschaftsgruppen Fortschritte bei der Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft zu erzielen
Make progress towards an economic and social recovery with a human rights approach to face the effects of the COVID-19 pandemic, taking into account the special needs of vulnerable groups of society
Proponent:
Chile

Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die COVID-19 Pandemie hat auch in Österreich zu weitreichenden Beeinträchtigungen grundlegender Menschen- bzw. Kinderrechte geführt (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Bildung, Gesundheit etc.). Eine Aufarbeitung der Erfahrungen fehlt allerdings bislang; von der Bundesregierung wurde im Mai 2023 ein Analyseprozess unter Führung der Akademie der Wissenschaften angekündigt; unklar bleibt allerdings die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess.

Seitens des Netzwerks Kinderrechte Österreich wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums im März 2023 ein „Corona-Sonderbericht“ veröffentlicht, der sich ausführlich mit den vielfach nachteiligen Folgen der Pandemiebekämpfung für Kinder auseinandersetzt (in den Bereichen Freiheitsrechte, Information und Partizipation, Bildung, Lehre, Freizeit, psychische Gesundheit, Armut, Gewaltschutz und Kinderrechte-Monitoring) ( Sonderbericht “Kinderrechte und Corona”: hier).

Das LBI-GMR führt 2023 zwei Projekte zum Kontext Krisenbewältigung und Kinderrechte durch, einschließlich einer Serie von Workshops mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Erkenntnissen aus der Pandemie (Auf der Website ersichtlich: hier).

139.121

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine Nationale Strategie zur Vermeidung und Verringerung der Armut umzusetzen, die den schwächsten Gruppen Vorrang einräumt und Maßnahmen zur Bewältigung der kurz-, mittel- und langfristigen sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umfasst
Implement a national strategy for the prevention and reduction of poverty, which gives priority to the most vulnerable sectors and incorporates the response to the socio-economic impact of COVID-19 in the short, medium and long term
Proponent:
Kuba

Republik Kuba

140.17

Fortschritt: In Arbeit
Innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Regelung der Tätigkeit transnationaler Unternehmen zu erlassen und dabei einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen
Adopt a national legislation regulating the activity of transnational companies with a human rights-based approach
Proponent:
Costa Rica

Republik Costa Rica

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Am 23.02.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf „Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ (Corporate Sustainability Due Diligence, CDSDD, siehe Entwurf auf der Website der Europäischen Union: hier). Am 01.12.2022 einigte sich der Europäische Rat auf seine Position und am 01.06.2023 wiederum wird das Europäische Parlament seine Position festlegen, worauf die Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen folgen werden (Vorschlag für die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Europäischen Rats über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit und zur Änderung Richtlinie (EU) 2019/1937 als PDF: hier). Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft haben in Folge der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs der Kommission einen guten Konsultationsprozess eingeleitet. Die Regierung sollte auch bei der künftigen Umsetzung der Richtlinie in Österreich Stakeholder wieder umfassend einbeziehen.

Es ist zu begrüßen, dass die Richtlinie nach derzeitigem Stand der Verhandlungen eine zivilrechtliche Haftung und Sanktionen durch Behörden enthält. Damit die Richtlinie Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten wirksam schützen kann, braucht es jedoch eine Verbesserung des Zugangs von Betroffenen von Rechtsverletzungen zum Recht.

Eine wichtige Initiative der Zivilgesellschaft zum Thema ist “Menschenrechte brauchen Gesetze” (Kampagne, der Organisation Netzwerk Soziale Verantwortung, für ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU: hier).

140.25

Fortschritt: Kein Fortschritt
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit, weiterhin ohne Diskriminierung zu achten
Continue to respect economic, social and cultural rights including social protection without discrimination
Proponent:
Slowakei

Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Stand wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ist weiterhin prekär. Insbesondere Soziale Grundrechte sind in der Verfassung nicht verankert. Der mangelnde Umsetzungsstand in diesem Bereich wurde auch von der Österreichischen Liga für Menschenrechte im Menschenrechtsbefund 2022 bemängelt.

Nicht verfassungsrechtlich verankert ist auch der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978). Er steht unter Erfüllungsvorbehalt iSd Artikel 50 Abs 2 B-VG, sodass eine höchstgerichtliche Überprüfung von relevanten Gesetzen und Maßnahmen anhand dieses Instruments nicht möglich ist. Österreich hat auch Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren nicht ratifiziert.

Auch bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) wurden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern weitestgehend ausgespart.

Ganz im Gegenteil wurden in den letzten Jahren viele sozialstaatliche Regelungen, inklusive dem Zugang zu leistbaren Sozialwohnraum, für Migrant*innen und Flüchtlinge verschärft. Sozialschutz und soziale Teilhabe werden damit in diskriminierender Weise zugewanderten Menschen vorenthalten. Dabei ist diese Materie zum Teil Sache der Länder, sodass hier österreichweit große Unterschiede bestehen.

Eine menschenrechtskonforme Harmonisierung fehlt. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (BGBl. I 2019/41) wurde zudem im März 2023 in zentralen Punkten (u.a. qualifizierte Deutschkenntnisse als Voraussetzung des Sozialhilfebezugs) auch aufgrund Verstoßes gegen die Vorgaben des Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (CERD) durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben (siehe auf der Webseite des VfGH: hier).

Zahlreiche weitere Regelungen auf Bundes- und Länderebene enthalten aber explizite Schlechterstellungen von Asylsuchenden und Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, sowie zum Teil schon lange in Österreich legal lebende Nicht-EU-Bürger*innen (Drittstaatsangehörige). Dies betrifft auch zB das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz, das für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Flüchtlinge besondere Erschwernisse beim Zugang zu Wohnbeihilfe enthält, oder das Bundes-Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, nach dem geförderte Wohnungen an ausländische Staatsbürger*innen erst ab 5 Jahren Aufenthalt und erfolgreicher Integrationsprüfung vergeben werden dürfen (Wohnbauförderungsgesetz Oberösterreich: hier).

141.12

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families and the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Chile

Republik Chile

141.15

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen
Ratify the International Covenant on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, the Domestic Workers Convention, 2011 (No. 189) of the International Labour Organization, the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, and sign the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.16

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Honduras

Republik Honduras

141.17

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Italien

Italienische Republik

141.18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Albanien

Republik Albanien

141.19

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und die Zuständigkeit des Ausschusses hinsichtlich des Untersuchungsverfahrens und der Staatenbeschwerden zu akzeptieren
Accept the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Finnland

Republik Finnland

141.20

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Gabun

Gabunische Republik

141.21

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Consider ratifying the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
El Salvador

Republik El Salvador

141.36

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die bestehenden Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung zu konsolidieren und zu stärken, um umfassenden und gleichen Schutz vor Diskriminierung aus allen verbotenen Gründen zu gewährleisten, insbesondere beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
Consolidate and strengthen existing anti-discrimination legislation to provide comprehensive equal protection, particularly in access to goods and services, on all prohibited grounds of discrimination
Proponent:
Irland

Irland

141.46

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Spezifische Rechtsvorschriften zu von Konflikten betroffenen Gebieten zu erlassen und privaten Unternehmen konfliktspezifische Anleitung und Beratung zur Achtung der Menschenrechte bereitzustellen, um dem erhöhten Risiko ihrer Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen in von Konflikten betroffenen Gebieten, einschließlich derjenigen in Situationen ausländischer Besetzung, vorzubeugen und zu begegnen
Enact legislations specific to conflict-affected areas and to provide conflict-specific guidance and advice for business enterprises on ensuring respect for human rights to prevent and address the heightened risk of corporate involvement in gross human right violations in conflict affected areas including situations of foreign occupation
Proponent:
Palästina

Staat Palästina

141.47

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu beschließen, der den diesbezüglichen Leitprinzipien der Vereinten Nationen folgt
Adopt a national action plan on business and human rights in accordance with the UN Guiding Principles on that issue
Proponent:
Schweiz

Schweizerische Eidgenossenschaft

141.48

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu beschließen
Adopt a national action plan on business and human rights
Proponent:
Luxemburg

Großherzogtum Luxemburg

141.49

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Plan Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang mit nationalen und internationalen Menschenrechtsnormen im Unternehmenssektor zu erstellen
Develop a national plan on business and human rights, in line with national and international human rights standards in the business sector
Proponent:
Chile

Republik Chile

141.50

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten und zu beschließen
Develop and adopt a National Action Plan for Business and Human Rights
Proponent:
Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

141.51

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sich verstärkt um die Achtung der Menschenrechte im Rahmen geschäftlicher Tätigkeit zu bemühen, einschließlich der Annahme eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
Strengthen efforts towards respecting human rights in business activities, including the adoption of a National Action Plan on Business and Human Rights
Proponent:
Japan

Japan

141.52

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin auf die Annahme eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hinzuarbeiten
Continue efforts towards the adoption of a national action plan on business and human rights
Proponent:
Mosambik

Republik Mosambik

141.53

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Maßnahmen zur Annahme eines Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte zu ergreifen
Take measures to release an Action Plan on business and human rights
Proponent:
Polen

Republik Polen

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter