Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.79

Fortschritt: In Arbeit
Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung an Orten der Freiheitsentziehung zu beenden und sicherzustellen, dass derartige Vorwürfe unparteiisch untersucht und die Täterinnen und Täter strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden
Cease torture and inhuman or degrading treatment in places of detention and ensure that those allegations are investigated impartially and perpetrators are prosecuted and convicted
Proponent:
Nordkorea

Demokratische Volksrepublik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.

Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional.

Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (näheres hier). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe hier). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn noch besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden.

Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle eingerichtet wurde (vgl hier), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten.

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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