Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.22

Fortschritt: In Arbeit
Anstrengungen zur Bekämpfung von Antisemitismus zu verstärken und religiöse Toleranz durch Fortsetzung der Arbeit im Bildungs- und Polizeibereich zu fördern
Strengthen efforts to combat anti-Semitism and promote religious tolerance by continuing its work in education and policing
Proponent:
USA

Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: hier). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.

Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).

Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: hier). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.

2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.

Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: hier).

139.50

Fortschritt: In Arbeit
Alle Formen von Rassismus und Hassverbrechen unverzüglich und im Einklang mit dem Gesetz zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei über ausreichende Instrumente und Kenntnisse verfügen
Promptly investigate, prosecute and sanction all forms of racism and hate crimes in accordance with the law, including by ensuring that the prosecution and the police have adequate tools and skills
Proponent:
Sambia

Republik Sambia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).

Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie “Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte “Motiv” mit dem Titel "Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen" eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist*innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator*innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger*innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu “Hate Crime” in Österreich 2021: hier).

Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes.

Österreich hat bisher allerdings einige der Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus deren Bericht "General Policy Recommendations No. 15 on Combating Hate Speech (2015)" noch nicht umgesetzt (siehe: ECRI General Policy Recommendations No.15 on Combating Hate Speech,2015: hier). Dazu gehört die noch ausstehende Ratifizierung des "Additional Protocol to the Convention on Cybercrime" sowie des "Protocol No. 12 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms". Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker*innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.

Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: hier).

Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter*innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: hier abrufbar).

139.58

Fortschritt: In Arbeit
Alle Formen von Rassismus und Hassverbrechen systematisch zu untersuchen und die Verantwortlichen im Einklang mit dem Recht strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen
Systematically investigate all forms of racism and hate crimes, prosecute and punish those responsible according to the law
Proponent:
Luxemburg

Großherzogtum Luxemburg

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).

Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie “Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte “Motiv” mit dem Titel "Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen" eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist*innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator*innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger*innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu “Hate Crime” in Österreich 2021: hier).

Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes.

Österreich hat bisher allerdings einige der Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus deren Bericht "General Policy Recommendations No. 15 on Combating Hate Speech (2015)" noch nicht umgesetzt (siehe: ECRI General Policy Recommendations No.15 on Combating Hate Speech,2015: hier). Dazu gehört die noch ausstehende Ratifizierung des "Additional Protocol to the Convention on Cybercrime" sowie des "Protocol No. 12 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms". Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker*innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.

Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: hier).

Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter*innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: hier abrufbar).

139.62

Fortschritt: In Arbeit
Weiter Maßnahmen zu ergreifen, um rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen oder den Aufruf zu solchen Handlungen zu bekämpfen, unter anderem indem die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus ins Auge gefasst wird
Continue in its endeavour of combating acts or advocacy of racial or religious hatred, including by bringing those responsible to justice and envisaging the adoption of a national action plan against racism
Proponent:
Rumänien

Rumänien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert. (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit.

Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im aktuellen Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemismus implementiert.

Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: hier). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.

Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).

Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: hier). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.

2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.

Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: hier).

Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: hier).

139.65

Fortschritt: In Arbeit
Einen unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Fällen von Misshandlung und übermäßiger Gewaltanwendung durch Exekutivbedienstete einzurichten
Establish an independent mechanism to investigate cases of ill-treatment and excessive use of force by law enforcement officials
Proponent:
Bahamas

Commonwealth der Bahamas

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.66

Fortschritt: In Arbeit
Der übermäßigen Gewaltanwendung, Folter und Misshandlung durch Exekutivbedienstete ein Ende zu setzen
End excessive use of force, torture, ill-treatment by law enforcement agents
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.67

Fortschritt: In Arbeit
Weitere Maßnahmen gegen Polizeigewalt zu ergreifen
Take further action against the use of force by the police
Proponent:
Bahrain

Königreich Bahrain

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.68

Fortschritt: In Arbeit
Die Untersuchung von Fällen von Folter, Misshandlung und sonstigem polizeilichem Fehlverhalten zu verbessern
Improve law enforcement practice to investigate cases of torture, ill-treatment and other police misconduct
Proponent:
Belarus

Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.69

Fortschritt: In Arbeit
Einen unabhängigen und wirksamen Mechanismus zur Untersuchung von Vorwürfen von Fehlverhalten und übermäßiger Gewaltanwendung durch Exekutivbedienstete einzurichten
Establish an independent and effective mechanism to address allegations of misconduct and excess use of force by law enforcement officers
Proponent:
Kanada

Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.70

Fortschritt: In Arbeit
Die Pläne für die Einrichtung einer starken, unabhängigen polizeiexternen Beschwerdestelle rasch voranzutreiben
Swiftly move forward with plans for the establishment of a strong independent police complaints authority
Proponent:
Dänemark

Königreich Dänemark

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.71

Fortschritt: In Arbeit
Vorwürfen von übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung durch die Polizei nachzugehen und zu diesem Zweck einen unabhängigen und wirksamen Untersuchungs- und Beschwerdemechanismus einzurichten
Take measures to address allegations of excessive use of force and ill-treatment by police through the establishment of an independent and effective investigations and complaints mechanism
Proponent:
Ghana

Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.72

Fortschritt: In Arbeit
Einen unabhängigen und wirksamen Untersuchungsmechanismus einzurichten, der Vorwürfen von Folter, Misshandlung und sonstigem Missbrauch durch die Polizei und andere nachgehen soll
Establish an independent and effective investigation mechanism to address allegations of torture, ill treatment and other forms of abuse by police forces and others
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.73

Fortschritt: In Arbeit
Seine Anstrengungen in Bezug auf die staatliche Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens und zur Aufnahme von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung fortzusetzen
Continue its efforts on the national investigation and complaints body for cases of alleged police misconduct, and to integrate human rights and anti-discrimination norms into police training courses
Proponent:
Australien

Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.74

Fortschritt: In Arbeit
Seine Arbeit an dem Programm zur Einrichtung einer staatlichen Stelle zur Untersuchung und Prüfung von Beschwerden im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen der Polizei fortzusetzen
Continue working on the program to establish a national body to investigate and examine complaints related to unlawful acts of the police
Proponent:
Russland

Russische Föderation

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

139.75

Fortschritt: Kein Fortschritt
Seine Anstrengungen zur Verhinderung von Racial Profiling durch die Polizei fortzusetzen und alle Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte weiter durch entsprechende Schulungen für Rassismus zu sensibilisieren
Keep up its efforts to prevent racial profiling by the police and continue to provide all law enforcement personnel with racial sensitivity training
Proponent:
Griechenland

Hellenische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (Siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier).

139.76

Fortschritt: Kein Fortschritt
Auf ein Verbot des Racial Profiling durch die Polizei hinzuwirken und alle Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte weiter durch entsprechende Schulungen für Rassismus zu sensibilisieren
Make efforts to prohibit racial profiling by the police and continue to provide racism awareness training to all law enforcement officials
Proponent:
Angola

Republik Angola

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (Siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier).

139.77

Fortschritt: Kein Fortschritt
Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme für das Personal der Strafverfolgungsbehörden zur Menschenrechtsbildung, insbesondere zur Sensibilisierung für Rassismus, auszubauen
Enhance sensitization and training programmes for law enforcement officials on human rights education, particularly on racial sensitivity
Proponent:
Pakistan

Islamische Republik Pakistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (Siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier).

139.79

Fortschritt: In Arbeit
Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung an Orten der Freiheitsentziehung zu beenden und sicherzustellen, dass derartige Vorwürfe unparteiisch untersucht und die Täterinnen und Täter strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden
Cease torture and inhuman or degrading treatment in places of detention and ensure that those allegations are investigated impartially and perpetrators are prosecuted and convicted
Proponent:
Nordkorea

Demokratische Volksrepublik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.

Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional.

Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (näheres hier). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe hier). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn noch besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden.

Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle eingerichtet wurde (vgl hier), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten.

139.87

Fortschritt: Kein Fortschritt
Diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken
Hold those accountable who commit, aid or abet racial discrimination and profiling
Proponent:
Pakistan

Islamische Republik Pakistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (Siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier).

139.94

Fortschritt: In Arbeit
Die gründliche Untersuchung von Fällen des Menschenhandels und die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter sicherzustellen
Ensure the thorough investigation of human trafficking cases and the prosecution of perpetrators to justice
Proponent:
Zypern

Republik Zypern

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.96

Fortschritt: In Arbeit
Sicherzustellen, dass Fälle von Menschenhandel weiter untersucht, die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt und die Opfer angemessen entschädigt werden
Ensure that cases of human trafficking continue to be investigated, perpetrators are brought to justice, and the victims are adequately compensated
Proponent:
Griechenland

Hellenische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.97

Fortschritt: In Arbeit
Verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um alle Fälle von Menschenhandel gründlich zu untersuchen und den Zugang der Opfer zum Recht und zu Abhilfe sicherzustellen
Strengthen efforts to thoroughly investigate all cases of human trafficking and ensure victim’s access to justice and remedies
Proponent:
Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.98

Fortschritt: In Arbeit
Die laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern zu stärken und sicherzustellen, dass die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt werden
Enhance ongoing measures to combat trafficking in persons and exploitation of children and ensure perpetrators are brought to justice
Proponent:
Myanmar

Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.200

Fortschritt: In Arbeit
Alle gegen Migrantinnen und Migranten gerichteten Hassverbrechen und Übergriffe strafrechtlich zu verfolgen
Prosecute all hate crimes and assaults against migrants
Proponent:
Burkina Faso

Burkina Faso

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).

Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie “Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte “Motiv” mit dem Titel "Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen" eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist*innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator*innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger*innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu “Hate Crime” in Österreich 2021: hier).

Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes.

Österreich hat bisher allerdings einige der Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus deren Bericht "General Policy Recommendations No. 15 on Combating Hate Speech (2015)" noch nicht umgesetzt (siehe: ECRI General Policy Recommendations No.15 on Combating Hate Speech,2015: hier). Dazu gehört die noch ausstehende Ratifizierung des "Additional Protocol to the Convention on Cybercrime" sowie des "Protocol No. 12 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms". Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker*innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.

Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: hier).

Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter*innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: hier abrufbar).

140.30

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Den Tatbestand der Vergewaltigung im Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass fehlende Einwilligung zum grundlegenden Tatbestandsmerkmal wird. Weiters Unterstützung und Hilfe für Vergewaltigungsopfer bereitzustellen sowie dafür zu sorgen, dass parallel zur gestiegenen Zahl angezeigter Fälle von Vergewaltigung und sexueller Gewalt auch der Anteil der Strafverfolgungen und Verurteilungen steigt
Amend the legal definition of rape in the criminal code to be based on lack of consent. Additionally, provide support and assistance to victims of rape, including bringing the rate of prosecutions and convictions of rape and sexual violence in conformity with the rise in reporting of such cases
Proponent:
Marshallinseln

Republik Marshallinseln

140.31

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Bei Kindern, die einer Straftat beschuldigt werden, verstärkt außergerichtliche Maßnahmen anzuwenden
Increase implementation of non-judicial measures for children accused of criminal offences
Proponent:
Montenegro

Montenegro

141.26

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Anstrengungen zur Verbesserung seines rechtlichen und institutionellen Rahmens für den Schutz vor Diskriminierung fortzusetzen und einen Mechanismus für die systematische Erhebung von Daten einzurichten, um Vorfälle von Rassismus, rassischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz zu erfassen und so sicherzustellen, dass alle Vorfälle untersucht und strafrechtlich verfolgt und die Täterinnen und Täter bestraft werden
Continue its efforts in improving its legal and institutional frameworks for protection against discrimination, and to establish a systematic data collection mechanism to record incidents of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance to ensure that all incidents are investigated, prosecuted and that the perpetrators were punished
Proponent:
Palästina

Staat Palästina

141.29

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, das Gleichbehandlungsgesetz und andere Gesetze gegen Diskriminierung zu ändern, mit dem Ziel, den materiellen und verfahrensbezogenen Schutz vor Diskriminierung im Hinblick auf alle verbotenen Diskriminierungsgründe sicherzustellen
Consider amending the Equal Treatment Act and other acts addressing discrimination with a view to ensuring substantive and procedural protection against discrimination with regard to all prohibited grounds of discrimination
Proponent:
Bulgarien

Republik Bulgarien

141.33

Fortschritt: Kein Fortschritt
Rechtsvorschriften zu erlassen, um alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und die polizeiliche Praxis des Racial Profiling oder Ethnic Profiling zu verbieten
Adopt legislative measures to eradicate all forms of discrimination and to prohibit racial and ethnic profiling by the police
Proponent:
Ecuador

Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (Siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier).

Liga-Points of Action

5

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Ratifikation Budapest Convention on Cybercrime vom 23.11.2001 samt Zusatzprotokoll vom 23.11.2001
Ratification The Budapest Convention on Cybercrime dated 23.11.2001 and its additional protocol of 23.11.2001
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

49

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Unabhängige Untersuchungseinrichtung für Fälle von Polizeimissbrauch und adäquate Aufarbeitung von Misshandlungsfällen
Ensure an independent investigative body for cases of police abuse and adequate treatment of cases of abuse
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

50

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Effektiver Schutz vor sekundärer Viktimisierung im Beschwerdeverfahren und Ausgleich des strukturellen Machtvorteils der Polizei gegenüber Beschwerdeführer*innen
Offer effective protection against secondary victimisation in the complaints procedure and balance the structural power advantage of the police over complainants
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

51

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verstärkte Anstrengungen, um Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit („ethnic profiling“) transparent zu machen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln
Set up efforts to make ethnic profiling transparent and develop countermeasures
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

60

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anhebung des Pauschalbeitrags für die Kosten der Verteidigung im Falle eines Freispruches im Strafverfahren
Increase the flat-rate contribution to the costs of the defence in the event of an acquittal in criminal proceedings
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

61

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verbesserung der Verständlichkeit der Rechtsbelehrungen insbesondere von Beschuldigten im Strafverfahren
Improve the comprehensibility of legal instructions, especially for defendants in criminal proceedings
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien

http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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