Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.1

Fortschritt: Kein Fortschritt
Österreich wird empfohlen wirksame Maßnahmen zur Erhöhung seiner öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit zu ergreifen, um das international vereinbarte Ziel von 0,7 % seines Bruttonationaleinkommen zu erreichen, sodass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verwirklicht werden können
Take effective measures to increase its official development assistance to achieve the internationally agreed target of 0.7% of its GDP, in order to realize economic, social and cultural rights
Proponent:
Bangladesch

Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: hier).

Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert ( Siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: hier).

Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen.

139.4

Fortschritt: Kein Fortschritt
In seine öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Nothilfepakete aufzunehmen, die speziell auf die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ausgerichtet sind
Include in its ODA emergency aid packages specifically targeted to address the social and economic impacts of Covid-19
Proponent:
Bhutan

Königreich Bhutan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: hier).

Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert ( Siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: hier).

Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen.

139.21

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung von Toleranz, interkulturellem Dialog und Achtung gesellschaftlicher Vielfalt zu ergreifen
Take all appropriate measures to promote tolerance, intercultural dialogue and respect for diversity in the society
Proponent:
Turkmenistan

Republik Turkmenistan

139.25

Fortschritt: In Arbeit
Sofortige und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um das Wiederaufleben rechtsextremer und anderer von extremistischen nationalsozialistischen Ideologien und Neonazismus inspirierter Gruppen zu verhindern
Take urgent and long-term measures to prevent the resurgence of far-right-wing and other groups inspired by extremist national socialist ideologies and neo-Nazism
Proponent:
Belarus

Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Bereich der Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet.

Diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv anzumerken ist auch, dass sowohl ihre Entwicklung als auch die Umsetzung unter Einbeziehung von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt.

Allerdings ist zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen keine klare Zuständigkeit auf Ebene des Bundes festgelegt. Auch Maßnahmen wurden kaum gesetzt. Es gibt keine gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten konzentrieren und Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln.

Besonders wichtig wäre ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, auf den sich Österreich bei verschiedenen Empfehlungen berufen hat. Trotz dieser Zusicherungen und entgegen den Vereinbarungen im aktuellen Regierungsprogramm wurde jedoch weder ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet, noch wurden wesentliche andere Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit umgesetzt.

Es ist zu beachten, dass der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 die Mitgliedstaaten auffordert, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen, und dieser Plan auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert ist. Dennoch ist bisher kein sichtbarer Fortschritt erkennbar. Dies wirft Fragen zur Umsetzung und Priorisierung dieser wichtigen Maßnahmen auf (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

139.93

Fortschritt: In Arbeit
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Inklusion der Opfer von Menschenhandel zu ergreifen und ihnen zu diesem Zweck Berufsausbildungsmöglichkeiten, Sprachkurse und Stellenvermittlung anzubieten
Take further measures to strengthen economic and social inclusion of victims of trafficking through provision of vocational training, language courses and job placement
Proponent:
Kambodscha

Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.

Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Siehe: hier).

Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel.

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen.

Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: hier verfügbar).

139.120

Fortschritt: In Arbeit
Unter Verfolgung eines Menschenrechtsansatzes zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gesellschaftsgruppen Fortschritte bei der Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft zu erzielen
Make progress towards an economic and social recovery with a human rights approach to face the effects of the COVID-19 pandemic, taking into account the special needs of vulnerable groups of society
Proponent:
Chile

Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Die COVID-19 Pandemie hat auch in Österreich zu weitreichenden Beeinträchtigungen grundlegender Menschen- bzw. Kinderrechte geführt (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Bildung, Gesundheit etc.). Eine Aufarbeitung der Erfahrungen fehlt allerdings bislang; von der Bundesregierung wurde im Mai 2023 ein Analyseprozess unter Führung der Akademie der Wissenschaften angekündigt; unklar bleibt allerdings die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess.

Seitens des Netzwerks Kinderrechte Österreich wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums im März 2023 ein „Corona-Sonderbericht“ veröffentlicht, der sich ausführlich mit den vielfach nachteiligen Folgen der Pandemiebekämpfung für Kinder auseinandersetzt (in den Bereichen Freiheitsrechte, Information und Partizipation, Bildung, Lehre, Freizeit, psychische Gesundheit, Armut, Gewaltschutz und Kinderrechte-Monitoring) ( Sonderbericht “Kinderrechte und Corona”: hier).

Das LBI-GMR führt 2023 zwei Projekte zum Kontext Krisenbewältigung und Kinderrechte durch, einschließlich einer Serie von Workshops mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Erkenntnissen aus der Pandemie (Auf der Website ersichtlich: hier).

139.121

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine Nationale Strategie zur Vermeidung und Verringerung der Armut umzusetzen, die den schwächsten Gruppen Vorrang einräumt und Maßnahmen zur Bewältigung der kurz-, mittel- und langfristigen sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umfasst
Implement a national strategy for the prevention and reduction of poverty, which gives priority to the most vulnerable sectors and incorporates the response to the socio-economic impact of COVID-19 in the short, medium and long term
Proponent:
Kuba

Republik Kuba

139.151

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Eine umfassende Strategie zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in Familie und Gesellschaft zu beschließen
Adopt a comprehensive strategy to eliminate discriminatory stereotypes regarding the roles and responsibilities of women and men in the family and in society
Proponent:
Bahamas

Commonwealth der Bahamas

139.153

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Seine Anstrengungen zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in Familie und Gesellschaft zu verstärken
Strengthen its efforts to eliminate discriminatory stereotypes regarding the roles and the responsibilities of women and men in the family and in society
Proponent:
Timor-Leste

Demokratische Republik Timor-Leste

139.177

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Weiterhin besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich zu richten
Continue to pay special attention to combating poverty and social exclusion of children in Austria
Proponent:
Vietnam

Sozialistische Republik Vietnam

139.180

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen
Maintain efforts to further promote gender equality, combat violence against children, and eliminate poverty and social exclusion of children in Austria
Proponent:
Marokko

Königreich Marokko

139.182

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sich weiter gegen Körperstrafen einzusetzen und zu diesem Zweck alle Teile der Bevölkerung auf das gesetzliche Verbot solcher Praktiken aufmerksam zu machen
Continue to advocate against corporal punishment by making all parts of the population aware of the legal abolition of such practices
Proponent:
Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

139.184

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an Medien, Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie die breite Öffentlichkeit richten, um Stigmatisierung und Vorurteile zu bekämpfen, deren mögliche Opfer Kinder mit Behinderungen sind
Conduct awareness-raising campaigns aimed at the media, public officials, as well as the general public, to combat stigmatization and prejudice of which children with disabilities may be victims
Proponent:
Belgien

Königreich Belgien

139.212

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren, um Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen auszuräumen, und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Integrationsbemühungen in der Praxis wirksam umzusetzen
Continue to raise public awareness to eliminate prejudice and stereotypes against migrants and refugees, and take further measures to translate integration efforts into effective practice on the ground
Proponent:
Südkorea

Republik Korea

140.9

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Fertigstellung und anschließenden Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte neu zu beleben
Reinvigorate efforts aimed at the finalization and subsequent implementation of the National Action Plan for Human Rights
Proponent:
Georgien

Georgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.10

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte im Einklang mit den Richtlinien des OHCHR zu erstellen, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten
Develop a national human rights action plan in line with OHCHR guidelines to ensure participation of civil society
Proponent:
Kasachstan

Republik Kasachstan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.11

Fortschritt: Kein Fortschritt
Bei der Aktualisierung seines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte auf die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen einzugehen
Address the COVID-19 pandemic-related challenges in its National Human Rights Action Plan update
Proponent:
Litauen

Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.12

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den umfassenden Nationalen Aktionsplan Menschenrechte zu beschließen
Adopt the comprehensive National Human Rights Action Plan
Proponent:
Mongolei

Mongolei

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.13

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte mit konkreten und messbaren Zielen unter Gewährleistung der wesentlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft zu erstellen
Develop a national human rights action plan with concrete and measurable objectives ensuring meaningful participation of civil society
Proponent:
Norwegen

Königreich Norwegen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.14

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen Aktionsplan auf dem Gebiet der Menschenrechte zu erstellen
Develop a plan of action in the area of human rights
Proponent:
Katar

Staat Katar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) ist national kein Fortschritt zu erkennen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Bereits im Jahr 1993 findet sich die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte in der Abschlusserklärung der in Wien abgehaltenen Weltkonferenz über Menschenrechte und ist . Nationale Aktionspläne für Menschenrechte bilden auch EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet (siehe zB Studie der Grundrechtsagentur der EU: hier).

Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.

140.15

Fortschritt: Kein Fortschritt
Einen umfassenden Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte fertigzustellen und zu beschließen und weiterhin die wirksame Umsetzung bestehender thematischer Nationaler Aktionspläne, einschließlich des Nationalen Aktionsplans Behinderungen und des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt, zu gewährleisten
Finalize and adopt a comprehensive national human rights action plan and continue to ensure the effective implementation of existing thematic national action plans, including the NAP on Disability and the NAP on Combating Violence against Women
Proponent:
Südkorea

Republik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Ein genereller Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte für Österreich wurde bisher weder fertig ausgearbeitet noch beschlossen, und zwar obwohl die Einführung eines generellen Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sogar im letzten Regierungsprogramm vereinbart worden war (siehe: hier auf Seite 153) und die Oppositionsparteien die Einführung nachhaltig fordern (zB SPÖ und NEOS). Der


Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein.

Ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte sollte neben geeigneten strategischen Zielen für die Gesetzgebung auch folgende Anforderungen erfüllen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerablen Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung.


Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP II) wurde von der österreichischen Bundesregierung am 06.06.2022 beschlossen
(Siehe PDF: hier).


Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet.
Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: hier).

140.16

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu verstärken, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Hassrede, Rassismus, Diskriminierung, Fremden- und Islamfeindlichkeit
Strengthen measures to raise public awareness with a special focus on combating hate speech, racism, discrimination, xenophobia and islamophobia
Proponent:
Algerien

Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Bereich der Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet.

Diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv anzumerken ist auch, dass sowohl ihre Entwicklung als auch die Umsetzung unter Einbeziehung von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt.

Allerdings ist zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen keine klare Zuständigkeit auf Ebene des Bundes festgelegt. Auch Maßnahmen wurden kaum gesetzt. Es gibt keine gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten konzentrieren und Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln.

Besonders wichtig wäre ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, auf den sich Österreich bei verschiedenen Empfehlungen berufen hat. Trotz dieser Zusicherungen und entgegen den Vereinbarungen im aktuellen Regierungsprogramm wurde jedoch weder ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet, noch wurden wesentliche andere Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit umgesetzt.

Es ist zu beachten, dass der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 die Mitgliedstaaten auffordert, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen, und dieser Plan auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert ist. Dennoch ist bisher kein sichtbarer Fortschritt erkennbar. Dies wirft Fragen zur Umsetzung und Priorisierung dieser wichtigen Maßnahmen auf (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: hier).

140.25

Fortschritt: Kein Fortschritt
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit, weiterhin ohne Diskriminierung zu achten
Continue to respect economic, social and cultural rights including social protection without discrimination
Proponent:
Slowakei

Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Der Stand wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ist weiterhin prekär. Insbesondere Soziale Grundrechte sind in der Verfassung nicht verankert. Der mangelnde Umsetzungsstand in diesem Bereich wurde auch von der Österreichischen Liga für Menschenrechte im Menschenrechtsbefund 2022 bemängelt.

Nicht verfassungsrechtlich verankert ist auch der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978). Er steht unter Erfüllungsvorbehalt iSd Artikel 50 Abs 2 B-VG, sodass eine höchstgerichtliche Überprüfung von relevanten Gesetzen und Maßnahmen anhand dieses Instruments nicht möglich ist. Österreich hat auch Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren nicht ratifiziert.

Auch bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) wurden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern weitestgehend ausgespart.

Ganz im Gegenteil wurden in den letzten Jahren viele sozialstaatliche Regelungen, inklusive dem Zugang zu leistbaren Sozialwohnraum, für Migrant*innen und Flüchtlinge verschärft. Sozialschutz und soziale Teilhabe werden damit in diskriminierender Weise zugewanderten Menschen vorenthalten. Dabei ist diese Materie zum Teil Sache der Länder, sodass hier österreichweit große Unterschiede bestehen.

Eine menschenrechtskonforme Harmonisierung fehlt. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (BGBl. I 2019/41) wurde zudem im März 2023 in zentralen Punkten (u.a. qualifizierte Deutschkenntnisse als Voraussetzung des Sozialhilfebezugs) auch aufgrund Verstoßes gegen die Vorgaben des Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (CERD) durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben (siehe auf der Webseite des VfGH: hier).

Zahlreiche weitere Regelungen auf Bundes- und Länderebene enthalten aber explizite Schlechterstellungen von Asylsuchenden und Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, sowie zum Teil schon lange in Österreich legal lebende Nicht-EU-Bürger*innen (Drittstaatsangehörige). Dies betrifft auch zB das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz, das für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Flüchtlinge besondere Erschwernisse beim Zugang zu Wohnbeihilfe enthält, oder das Bundes-Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, nach dem geförderte Wohnungen an ausländische Staatsbürger*innen erst ab 5 Jahren Aufenthalt und erfolgreicher Integrationsprüfung vergeben werden dürfen (Wohnbauförderungsgesetz Oberösterreich: hier).

141.12

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families and the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Chile

Republik Chile

141.15

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen
Ratify the International Covenant on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, the Domestic Workers Convention, 2011 (No. 189) of the International Labour Organization, the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, and sign the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.16

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Honduras

Republik Honduras

141.17

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren
Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Italien

Italienische Republik

141.18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Albanien

Republik Albanien

141.19

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und die Zuständigkeit des Ausschusses hinsichtlich des Untersuchungsverfahrens und der Staatenbeschwerden zu akzeptieren
Accept the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Finnland

Republik Finnland

141.20

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Gabun

Gabunische Republik

141.21

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren
Consider ratifying the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
Proponent:
El Salvador

Republik El Salvador

141.25

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Im Zuge einer Verfassungsreform den Schutz aller Menschenrechte in der Verfassung zu verankern und durch Annahme und Umsetzung eines Nationalen Plans für Menschenrechte seinen Willen zur Achtung dieser Rechte unter Beweis zu stellen
Reform its Constitution to incorporate the protection of all human rights, and demonstrate its will to respect them with the approval and application of a national human rights plan
Proponent:
Venezuela

Bolivarische Republik Venezuela

141.57

Fortschritt: Kein Fortschritt
Durch entsprechende Programme die Teilhabe von Volksgruppen am öffentlichen und politischen Leben zu erhöhen
Adopt programmes to increase the participation of ethnic minorities in public and political life
Proponent:
Jordanien

Haschemitisches Königreich Jordanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die sogenannten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: hier).

Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht.

141.58

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben, einschließlich in der Legislative und der Exekutive, zu erhöhen
Increase the representation of ethnic minorities in political and public life, including legislative and executive state bodies
Proponent:
Serbien

Republik Serbien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die sogenannten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: hier).

Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht.

141.59

Fortschritt: Kein Fortschritt
Auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben gewährleisten
Continue measures to promote gender equality and ensure the representation of ethnic minorities in the political and public life
Proponent:
Nepal

Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.

Die sogenannten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: hier).

Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht.

Liga-Points of Action

2

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Ratifikation Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden vom 09.11.1995 bzw Erklärung zu Artikel D der Europäische Sozialcharta (revidiert) vom 03.05.1996 dem im genannten Protokoll vorgesehenen Verfahren zuzustimmen
Ratification Additional Protocol to the European Social Charter on Collective Complaints dated 09.11.1995 and the Declaration on Article D of the European Social Charter (revised) dated 03.05.1996 must be accepted in accordance with the procedure laid down in the said Protocol
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

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3

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Ratifikation Artikel 30 und 31 der Europäischen Sozialcharta
Ratification Articles 30 and 31 of the European Social Charta
Proponent:
Liga

Österreichische Liga für Menschenrechte

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6

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Ratifikation Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 10.12.2008
Ratification Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights of 10.12.2008
Proponent:
Liga

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10

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Umfassender Grundrechtskatalog in der Verfassung
Implement a comprehensive catalogue of fundamental rights in the constitution
Proponent:
Liga

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13

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Hebung weiterer Bestimmungen der CRC in den Verfassungsrang, wie insbesondere die Sozialrechte, ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Gesundheitsversorgung
Raise other provisions of the CRC to constitutional status, in particular social rights, the right to an adequate standard of living and the right to health care
Proponent:
Liga

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17

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Erarbeitung und Formulierung eines umfassenden NAP Menschenrechte auf Basis der OHCHR Empfehlungen 2011 und 2015
Prepare and formulate a comprehensive NAP on human rights based on the OHCHR recommendations 2011 and 2015
Proponent:
Liga

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18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Status quo Erhebung und Formulierung von realistischen und messbaren Indikatoren im Rahmen des NAP Menschenrechte
Support a status quo collection and formulation of realistic and measurable indicators in the context of the NAP on Human Rights
Proponent:
Liga

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19

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Transparente Konsultation der Zivilgesellschaft in der Erstellung des NAP Menschenrechte
Ensure transparent consultation of civil society in the preparation of the NAP on Human Rights
Proponent:
Liga

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20

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Erarbeitung eines spezifischen NAP zum Schutz von Kinderrechten auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses
Develop a specific NAP for the protection of children’s rights based on the recommendations of the UN-CRC
Proponent:
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21

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Erarbeitung eines NAP zu Wirtschaft und Menschenrechten
Develop a NAP on economy and human rights
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22

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Verbesserung des NAP Behinderung unter Konsultation der Länder, der Menschen mit Behinderungen und der sie vertretenden Organisationen und Berücksichtigung der Empfehlungen des CRPD Komitees
Improve the NAP on disability in consultation with countries, people with disabilities and organisations representing them and take the recommendations of the CRPD Committee into account
Proponent:
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23

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherstellung, dass der NAP Antidiskriminierung die Bekämpfung aller Formen von Rassismus (zB Antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, etc) erfasst und realistische und messbare Indikatoren enthält
Ensure that the NAP on anti-discrimination covers the fight against all forms of racism (e.g. anti-Muslim racism, anti-Semitism, anti-gypsyism, etc.) and includes realistic and measurable indicators
Proponent:
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24

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherstellung budgetärer Mittel für die Implementierung des NAP Menschenrechte und der themenspezifischen NAPs
Secure budgetary resources for the implementation of the NAP on Human Rights and the thematic NAPs
Proponent:
Liga

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25

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Stärkung des Diskurses über internationale Menschenrechtsverpflichtungen
Strengthen the discourse on international human rights obligations
Proponent:
Liga

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32

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Kampagnen und Maßnahmen zur gleichen Verteilung unbezahlter reproduktiver Arbeit auf Männer und Frauen (Hausarbeit, Kinder- und der Altenbetreuung)
Implement campaigns and measures for equal distribution of unpaid reproductive work between men and women (domestic work, childcare and care of the elderly)
Proponent:
Liga

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34

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Förderung der geschlechtergerechten Sprache
Promote gender-sensitive language
Proponent:
Liga

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152

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Umsetzung der „Standards für Öffentlichkeitsbeteiligung“, um die Teilnahme aller relevanter Akteure zu garantieren
Implement the "Standards for Public Participation" to guarantee the participation of all relevant actors
Proponent:
Liga

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Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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