Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.172

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zu verstärken, um dem Problem der nicht gemeldeten Fälle von Femizid und häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie Hassverbrechen gegen Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen jeden Alters zu begegnen
Strengthen measures to address unreported cases of femicides and domestic violence against women, hate crimes against migrants, refugees and asylum-seeking women and girls
Proponent:
Myanmar

Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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