Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Die Erkenntnisse aus der von Österreich im Oktober veranstalteten Konferenz „Menschenhandel im Zeichen von Corona“ im eigenen Land umzusetzen

Proponent:

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Unter dem Titel „Menschenhandel im Zeichen von Corona“ fand die Konferenz zur Bekämpfung des Menschenhandels am 14. und 15. Oktober 2020 virtuell statt. Die Corona-Pandemie hat den Menschenhandel und dessen Bekämpfung erheblich beeinflusst, insbesondere durch vermehrte Rekrutierungen über soziale Medien. Bei der Konferenz wurde eine neue Meldestelle im Bundeskriminalamt angekündigt, um die Bevölkerung besser zu sensibilisieren und zu unterstützen. Die Veranstaltung betonte die Wichtigkeit der internationalen Vernetzung im Kampf gegen organisierte Kriminalität.  
 
Die Internationale Arbeitsorganisation schätzt, dass weltweit rund 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen sind. 2019 wurden in Österreich 62 Tatverdächtige wegen Menschenhandel angezeigt. Die Konferenz thematisierte die veränderten Herausforderungen durch die Pandemie und betonte die Notwendigkeit neuer Lösungsansätze und Unterstützungssysteme.  
 
Der Kampf gegen den Menschenhandel ist seit der Gründung der Task Force Menschenhandel im Jahr 2004 ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik. Seit 2007 organisiert die Task Force die Wiener Konferenz gegen den Menschenhandel in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der OSZE und seit einigen Jahren mit dem Fürstentum Liechtenstein. 

Fortschritt: In Arbeit

Berichten über sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel nachzugehen, Opfer im Kindesalter zu identifizieren und sicherzustellen, dass Tatverantwortliche vor Gericht gestellt werden

Proponent:

Botsuana


Republik Botsuana

Botsuana


Republik Botsuana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.  
 
Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (siehe: https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/Beilage_1_VI._Nationaler_Aktionsplan_zur_Bekaempfung_des_Menschenhandels__NAP__2021-2023.pdf). 
Eine zentrale Herausforderung bleibt weiterhin die Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, der Gewährleistung von Aufenthaltssicherheit für diese Personen sowie der Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung. Zudem stellt die Erfassung von relevanten Daten in diesen Bereichen eine weitere Schwierigkeit dar. Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: https://www.bmeia.gv.at/themen/menschenrechte/kampf-gegen-den-menschenhandel/ verfügbar). 

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Inklusion der Opfer von Menschenhandel zu ergreifen und ihnen zu diesem Zweck Berufsausbildungsmöglichkeiten, Sprachkurse und Stellenvermittlung anzubieten

Proponent:

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Die gründliche Untersuchung von Fällen des Menschenhandels und die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter sicherzustellen

Proponent:

Zypern


Republik Zypern

Zypern


Republik Zypern

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen und für die Umsetzung eines wirksamen Opferschutzes zu sorgen

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass Fälle von Menschenhandel weiter untersucht, die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt und die Opfer angemessen entschädigt werden

Proponent:

Griechenland


Hellenische Republik

Griechenland


Hellenische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um alle Fälle von Menschenhandel gründlich zu untersuchen und den Zugang der Opfer zum Recht und zu Abhilfe sicherzustellen

Proponent:

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 
Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Österreich sollte Maßnahmen ergreifen, um Opfern von Menschenhandel wirksame Entschädigungen zu gewährleisten. Hierzu gehört eine stärkere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, um das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und betroffene Personen besser zu unterstützen. Gesetzliche Rahmenbedingungen sollten überprüft und verbessert werden, um die Rechte von Opfern zu stärken und ihnen Zugang zu angemessenen Entschädigungen zu ermöglichen. Zudem ist eine gezielte Sensibilisierung von Strafverfolgungsbehörden und Sozialdiensten erforderlich, um die Opfer effektiv zu schützen und zu unterstützen. 
Österreich hat eine spezialisierte Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels, die eng mit verschiedenen Behörden und NGOs zusammenarbeitet, um Betroffenen Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.  
 
Die Task Force setzt sich für eine bessere Identifikation von Opfern und die Verfolgung der Täter ein. Es gibt spezialisierte Einrichtungen wie LEFÖ-IBF und MEN VIA, die umfassende Unterstützung für Frauen und Männer anbieten. Betroffene erhalten rechtliche Beratung und Prozessbegleitung. Die Polizei verfügt über spezialisierte Einheiten, die Fälle von Menschenhandel bearbeiten und über eine Hotline erreichbar sind.  
 
Österreich sollte weiterhin daran arbeiten, den Zugang zu rechtlichem Schutz für alle Opfer von Menschenhandel zu verbessern, indem es die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Opferschutzeinrichtungen stärkt und sicherstellt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen effizient umgesetzt werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Die laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern zu stärken und sicherzustellen, dass die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt werden

Proponent:

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Rechte der Opfer sowie der Rechte von Migrantinnen und Migranten zu ergreifen

Proponent:

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, trotz der möglichen Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie der Beeinträchtigung der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und es fehlte an wirksamen Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken (siehe Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige trotz der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan abgeschoben. Im August desselben Jahres verweigerte die österreichische Regierung die Evakuierung von afghanischen Flüchtlingen vor den Taliban sowie die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln. Im Juli 2021 stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass sieben Asylsuchende rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden waren. Dies zeigte, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise systematisch praktiziert wurden. Im Februar 2022 bestätigte dasselbe Gericht, dass ein Asylsuchender aus Marokko widerrechtlich nach Slowenien zurückgeschoben worden war und wies auf die methodische Anwendung solcher rechtswidriger Pushbacks hin. Bis Ende des Jahres 2022 erhielten etwa 90.000 ukrainische Geflüchtete in Österreich temporären Schutz gemäß den EU-Massenzustrom-Richtlinien. Im September 2022 meldete das Innenministerium, dass zwischen Januar und Juli 5.140 unbegleitete minderjährige Geflüchtete verschwunden waren.  
 
Zahlreiche NGOs und Politiker*innen fordern eine sofortige Zuweisung von Obsorgeberechtigten für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft, anstatt auf die Zulassung zum Asylverfahren zu warten, was oft mehrere Monate dauerte. 
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Österreich hat eine spezialisierte Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels, die eng mit verschiedenen Behörden und NGOs zusammenarbeitet, um Betroffenen Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.  
 
Die Task Force setzt sich für eine bessere Identifikation von Opfern und die Verfolgung der Täter ein. Es gibt spezialisierte Einrichtungen wie LEFÖ-IBF und MEN VIA, die umfassende Unterstützung für Frauen und Männer anbieten. Betroffene erhalten rechtliche Beratung und Prozessbegleitung. Die Polizei verfügt über spezialisierte Einheiten, die Fälle von Menschenhandel bearbeiten und über eine Hotline erreichbar sind.  
 
Österreich sollte weiterhin daran arbeiten, den Zugang zu rechtlichem Schutz für alle Opfer von Menschenhandel zu verbessern, indem es die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Opferschutzeinrichtungen stärkt und sicherstellt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen effizient umgesetzt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels bundesweit zu harmonisieren

Proponent:

Moldau


Republik Moldau

Moldau


Republik Moldau

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen. 

Fortschritt: In Arbeit

Weiter auf die Stärkung der gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Stärkung der Überwachungsmechanismen in diesem Bereich hinzuwirken

Proponent:

Tunesien


Tunesische Republik

Tunesien


Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Im Jahr 2011 wurde von der EU die Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet, die von Österreich bereits umgesetzt wurde. Darüber hinaus verfolgt die EU eine eigene Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2021-2025 (siehe Strategie 2021-2025: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_1663).  
 
Eine Task Force der österreichischen Bundesregierung koordiniert und verstärkt seit 2004 die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Task Force setzt sich aus Bundesministerien, Bundesländern, Sozialpartnern und NGOs zusammen. Sie entwickelt und begleitet nationale Aktionspläne gegen Menschenhandel. Heuer wurde der aktuelle Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP) 2024-2027″ veröffentlicht. In einem kürzlich veröffentlichten Arbeitspapier wurden auch die Auswirkungen des föderalistischen Systems in Österreich auf die Sicherheit von Personen in der Prostitution untersucht.  
 
Alle drei Jahre werden von der Task Force Berichte über die Umsetzung der Aktionspläne an die Bundesregierung und das Parlament vorgelegt. Darüber hinaus werden jährliche Berichte über die Umsetzung des NAP erstellt. Bei Bedarf werden einzelne Punkte vertiefend untersucht, um einen besseren Überblick zu gewährleisten. Die Koordination dieses Prozesses liegt beim Auswärtigen Amt (NAP Menschenhandel 2024-2027: https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/NAP_2024.pdf). 

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels im gesamten Staatsgebiet zu harmonisieren, und die Datenerhebung zu verfeinern, um alle Formen des Kinderhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu erfassen

Proponent:

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen. 
Eine zentrale Herausforderung bleibt weiterhin die Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, der Gewährleistung von Aufenthaltssicherheit für diese Personen sowie der Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung. Zudem stellt die Erfassung von relevanten Daten in diesen Bereichen eine weitere Schwierigkeit dar. Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: https://www.bmeia.gv.at/themen/menschenrechte/kampf-gegen-den-menschenhandel/ verfügbar). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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