Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche, einschließlich nichtösterreichischer Herkunft, Chancengleichheit im Bildungs- und Freizeitbereich genießen und dass die Verfassungsbestimmung über autochthone Volksgruppen vollumfänglich angewandt wird, unter anderem durch systematische Unterstützung zweisprachiger Schulen

Proponent:

Tschechien


Tschechische Republik

Tschechien


Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert, um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html)>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html). Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden. Zusätzlich bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet. Im Übrigen möchten wir auf aktuelle Stellungnahmen hinweisen, die von Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte verfasst wurden. Diese betreffen verschiedene Entwicklungen, darunter die Flucht- und Asylkoordination, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat und den Gewaltschutz in Zusammenarbeit mit dem Verband der Kinderschutzzentren und „Die Möwe.“ Zusätzlich wurde von Seiten des Netzwerk Kinderrechte ein ergänzendes Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Absatz 1b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes übermittelt.   Im vorliegenden Bericht werden folgende Forderungen im Namen des Netzwerks Kinderrechte präsentiert: Die Einführung verpflichtender Kindergartenjahre, eine Erweiterung der Bildungsangebote für Kinder unter drei Jahren, die gezielte Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf, einschließlich bezahlbarer Sprachförderung, die Überführung der Elementarbildung in die Bundeskompetenz und eine verbesserte Ausbildung für PädagogInnen und eine umfassende Integration von Kinder- und Menschenrechten in die frühkindliche Bildung und eine entsprechende Weiterbildung für PädagogInnen (siehe Bericht: https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2022/12/Bericht_DT.pdf). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Obwohl Fortschritte erzielt wurden, kritisiert der UN-Kinderrechtsausschuss die mangelnde Umsetzung eines strukturierten Programms zur Verbesserung der Kinderrechte in Österreich. Es fehlen konkrete und umfassende Maßnahmenpläne, wie z.B. der seit langem geforderte Aktionsplan im Rahmen der EU-Kindergarantie (siehe Netzwerk Kinderrechte Österreich, Umsetzung und Monitoring in Österreich: https://www.kinderhabenrechte.at/umsetzung-und-monitoring-in-oesterreich/). Die Bundesjugendvertretung (BJV) und andere Organisationen setzen sich intensiv dafür ein, die Situation zu verbessern. Die BJV hat 2024 als „Jahr der Kinderrechte“ ausgerufen, um mehr Aufmerksamkeit auf die Rechte der Kinder zu lenken und fordert unter anderem mehr Investitionen in psychische Gesundheitsdienste und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut (siehe Bundes Jugend Vertretung, mehr Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention: https://bjv.at/kinder-jugend/kinderrechte/). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherzustellen, dass Kinder mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund ungehinderten und gleichen Zugang zu Bildung haben

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert , um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html).
Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden.  
 
Zusätzlich bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet. 
Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.  
 
Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren, da es vielerorts an einem entsprechenden und qualitativen zweisprachigen Bildungsangebot fehlt.  
 
Außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – sind Volksgruppen gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramtes: hier). Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben 
Ebendies wurde auch vom Ministerkomitee des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN (2023)14 vom 13. Dezember 2023 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich als Sofortmaßnahme gefordert (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}).  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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