Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Erfolg

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu ratifizieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat das fragliche Protokoll der Kinderrechtskonvention bereits im Jahr 2002 ratifiziert:
BGBl III Nr 92/2002 bzw. Ratifizierungsliste der VN

Fortschritt: In Arbeit

Den Menschenrechtsschutz weiter zu verbessern und eng mit seinen Partnern zusammenzuarbeiten

Proponent:

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Seitens der Zivilgesellschaft bestehen immer noch Schwierigkeiten im Bereich des Menschenrechtsschutzes in Österreich. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben Bedenken geäußert, dass Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber bestimmten Gruppen wie Migrant:innen, Asylsuchenden oder LGBTQI+-Personen fortgesetzt werden. Es ist erforderlich, diese vulnerablen Gruppen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Rechte effektiv geschützt werden.  
Eine wichtige Anmerkung ist, dass trotz einiger Fortschritte im Bereich der Durchsetzung und Überwachung der Menschenrechte immer noch Probleme bestehen. Einige Nichtregierungsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechtsstandards nicht vollständig umgesetzt werden und dass bestimmte Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte weiter gestärkt werden müssen. 
Eine wichtige Anmerkung ist, dass trotz einiger Fortschritte im Bereich der Durchsetzung und Überwachung der Menschenrechte immer noch Probleme bestehen. Einige Nichtregierungsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechtsstandards nicht vollständig umgesetzt werden und dass bestimmte Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte weiter gestärkt werden müssen.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seinen internationalen Verpflichtungen und Zusagen in Bezug auf den Schutz von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen durch spezifische Maßnahmen und Programme nachzukommen

Proponent:

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, trotz der möglichen Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie der Beeinträchtigung der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und es fehlte an wirksamen Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken (siehe Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige trotz der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan abgeschoben. Im August desselben Jahres verweigerte die österreichische Regierung die Evakuierung von afghanischen Flüchtlingen vor den Taliban sowie die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln. Im Juli 2021 stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass sieben Asylsuchende rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden waren. Dies zeigte, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise systematisch praktiziert wurden. Im Februar 2022 bestätigte dasselbe Gericht, dass ein Asylsuchender aus Marokko widerrechtlich nach Slowenien zurückgeschoben worden war und wies auf die methodische Anwendung solcher rechtswidriger Pushbacks hin. Bis Ende des Jahres 2022 erhielten etwa 90.000 ukrainische Geflüchtete in Österreich temporären Schutz gemäß den EU-Massenzustrom-Richtlinien. Im September 2022 meldete das Innenministerium, dass zwischen Januar und Juli 5.140 unbegleitete minderjährige Geflüchtete verschwunden waren.  
 
Zahlreiche NGOs und Politiker*innen fordern eine sofortige Zuweisung von Obsorgeberechtigten für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft, anstatt auf die Zulassung zum Asylverfahren zu warten, was oft mehrere Monate dauerte. 
Im Juli 2021 wurde das “Anti-Terror-Paket“ verabschiedet, wobei Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen und UN-Expert*innen geäußert wurden, dass der Paragraf über „religiös motivierte extremistische Verbindungen“ Muslim*innen stigmatisieren könnte (siehe Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG (849 d.B.): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/849).  
 
Die Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, trotz der möglichen Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie der Beeinträchtigung der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und es fehlte an wirksamen Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken (siehe Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige trotz der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan abgeschoben. Im August desselben Jahres verweigerte die österreichische Regierung die Evakuierung von afghanischen Flüchtlingen vor den Taliban sowie die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln. Im Juli 2021 stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass sieben Asylsuchende rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden waren. Dies zeigte, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise systematisch praktiziert wurden. Im Februar 2022 bestätigte dasselbe Gericht, dass ein Asylsuchender aus Marokko widerrechtlich nach Slowenien zurückgeschoben worden war und wies auf die methodische Anwendung solcher rechtswidriger Pushbacks hin. Bis Ende des Jahres 2022 erhielten etwa 90.000 ukrainische Geflüchtete in Österreich temporären Schutz gemäß den EU-Massenzustrom-Richtlinien. Im September 2022 meldete das Innenministerium, dass zwischen Januar und Juli 5.140 unbegleitete minderjährige Geflüchtete verschwunden waren.  
 
Zahlreiche NGOs und Politiker*innen fordern eine sofortige Zuweisung von Obsorgeberechtigten für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft, anstatt auf die Zulassung zum Asylverfahren zu warten, was oft mehrere Monate dauerte. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Tschechien


Tschechische Republik

Tschechien


Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ( Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen des Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, Mai 2000).  Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Gabun


Gabunische Republik

Gabun


Gabunische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ( Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen des Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, Mai 2000).  Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Deutschland


Bundesrepublik Deutschland

Deutschland


Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ( Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen des Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, Mai 2000).  Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Italien


Italienische Republik

Italien


Italienische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ( Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen des Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, Mai 2000).  Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Tunesien


Tunesische Republik

Tunesien


Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ( Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen des Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, Mai 2000).  Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Darauf hinzuarbeiten, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ( Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen des Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, Mai 2000).  Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Anstrengungen zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu beschleunigen

Proponent:

Slowakei


Slowakische Republik

Slowakei


Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ( Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen des Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, Mai 2000).  Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Bei der Auswahl nationaler Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen in die Vertragsorgane der Vereinten Nationen ein offenes und leistungsbasiertes Verfahren anzuwenden

Proponent:

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In der 3. Zyklusperiode des UPR wurde diese Empfehlung nur zur Kenntnis genommen. Es wäre wünschenswert, solche Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt in Betracht zu ziehen. Es ist dringend erforderlich, ein offenes und leistungsbasiertes Verfahren anzuwenden, um die Wahl von nationalen Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertragsorgane der Vereinten Nationen zu gewährleisten. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu stärken und zu diesem Zweck auch die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) zu erwägen

Proponent:

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Juni 2011 das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bezüglich Hausangestellter angenommen. Dieses Abkommen legt ein anspruchsvolles arbeitsrechtliches Schutzniveau für Hausangestellte fest. Allerdings wurde es auf nationaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt. Hausangestellte tragen maßgeblich zur globalen Wirtschaft bei, indem sie die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen mit familiären Verpflichtungen verbessern. Sie ermöglichen die Betreuung älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen und bewirken erhebliche Einkommensverschiebungen innerhalb und zwischen Ländern.  Es ist entscheidend, dass Österreich weiterhin Maßnahmen ergreift, um den Schutz von Arbeitnehmer:innen zu stärken, einschließlich der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der IAO über Hausangestellte (siehe RIS- Übereinkommen Nr.189: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_651606/COO_2026_100_2_653149.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sich dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzuschließen und ihn umzusetzen

Proponent:

Indonesien


Republik Indonesien

Indonesien


Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2018 entschied sich die österreichische Regierung, sich vom UN-Migrationspakt zurückzuziehen. Die offizielle Votumserklärung an die Vereinten Nationen listet insgesamt 17 Gründe für die Ablehnung des Abkommens auf. Gleichzeitig wurde der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ verabschiedet, ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migration zu verbessern und den Beitrag von Migrant:innen zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken. Obwohl dieser Pakt rechtlich nicht bindend ist, fungiert er als kooperativer Leitfaden zur besseren Koordination von Migration auf verschiedenen Ebenen – lokal, national, regional und global. Die österreichische Regierung könnte überdenken, sich erneut dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzuschließen. Dies würde nicht nur die internationale Zusammenarbeit fördern, sondern auch einen kooperativen Ansatz für eine effektivere Migrationspolitik unterstützen (siehe Ergebnisdokument der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:https://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Togo


Republik Togo

Togo


Republik Togo

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Ruanda


Republik Ruanda

Ruanda


Republik Ruanda

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Honduras


Republik Honduras

Honduras


Republik Honduras

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Indonesien


Republik Indonesien

Indonesien


Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Senegal


Republik Senegal

Senegal


Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu erwägen

Proponent:

Philippinen


Republik der Philippinen

Philippinen


Republik der Philippinen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

Chile


Republik Chile

Chile


Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Konkrete Schritte zur Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu setzen

Proponent:

El Salvador


Republik El Salvador

El Salvador


Republik El Salvador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine Rechtsordnung, insbesondere durch die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern

Proponent:

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen

Proponent:

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 
Österreich hat im Juni 2011 das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bezüglich Hausangestellter angenommen. Dieses Abkommen legt ein anspruchsvolles arbeitsrechtliches Schutzniveau für Hausangestellte fest. Allerdings wurde es auf nationaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt. Hausangestellte tragen maßgeblich zur globalen Wirtschaft bei, indem sie die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen mit familiären Verpflichtungen verbessern. Sie ermöglichen die Betreuung älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen und bewirken erhebliche Einkommensverschiebungen innerhalb und zwischen Ländern.  Es ist entscheidend, dass Österreich weiterhin Maßnahmen ergreift, um den Schutz von Arbeitnehmer:innen zu stärken, einschließlich der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der IAO über Hausangestellte (siehe RIS- Übereinkommen Nr.189: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_651606/COO_2026_100_2_653149.html). Im Jahr 2018 entschied sich die österreichische Regierung, sich vom UN-Migrationspakt zurückzuziehen. Die offizielle Votumserklärung an die Vereinten Nationen listet insgesamt 17 Gründe für die Ablehnung des Abkommens auf. Gleichzeitig wurde der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ verabschiedet, ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migration zu verbessern und den Beitrag von Migrant:innen zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken. Obwohl dieser Pakt rechtlich nicht bindend ist, fungiert er als kooperativer Leitfaden zur besseren Koordination von Migration auf verschiedenen Ebenen – lokal, national, regional und global. Die österreichische Regierung könnte überdenken, sich erneut dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzuschließen. Dies würde nicht nur die internationale Zusammenarbeit fördern, sondern auch einen kooperativen Ansatz für eine effektivere Migrationspolitik unterstützen (siehe Ergebnisdokument der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:https://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Honduras


Republik Honduras

Honduras


Republik Honduras

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Italien


Italienische Republik

Italien


Italienische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Albanien


Republik Albanien

Albanien


Republik Albanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und die Zuständigkeit des Ausschusses hinsichtlich des Untersuchungsverfahrens und der Staatenbeschwerden zu akzeptieren

Proponent:

Finnland


Republik Finnland

Finnland


Republik Finnland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Gabun


Gabunische Republik

Gabun


Gabunische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

El Salvador


Republik El Salvador

El Salvador


Republik El Salvador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2019) zu ratifizieren

Proponent:

Namibia


Republik Namibia

Namibia


Republik Namibia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2019 wurde auf der Internationalen Arbeitskonferenz das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet (Entschließungsantrag Österreich 2024). Dieses Übereinkommen stellt einen gemeinsamen Rahmen dar, der darauf abzielt, Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsbezogener Vorfälle in der Arbeitswelt, zu verhindern, abzustellen und zu beseitigen. Es markiert erstmals im Völkerrecht die ausdrückliche Anerkennung des Rechts aller auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Hierbei wird nicht nur das Recht anerkannt, sondern auch die Verpflichtung dieses Rechts zu achten, zu fördern und zu verwirklichen. Das Übereinkommen definiert zudem den Begriff der Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf internationaler Ebene.   Österreich war an der Entwicklung der Konvention 190 aktiv beteiligt, jedoch hat das Land die Konvention bisher nicht ratifiziert. Obwohl das Übereinkommen seit 2019 vorliegt, hat die österreichische Regierung, insbesondere die Ressorts Familie und Frauen sowie Arbeit und Soziales, bisher keine Notwendigkeit für eine rasche Umsetzung gesehen. Dies, obwohl aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2022 aufzeigen, dass die weltweite Rate von Betroffenen weiterhin hoch ist.   Die Frauenrechtsorganisation WIDE und die 21 Mitgliedsorganisationen fordern vehement die Ratifizierung der ILO-Konvention 190 und setzen sich dafür ein, dass europäische Länder, einschließlich Österreich, eine Vorreiterrolle in diesem Prozess einnehmen. Die Konvention, die erstmals das Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung anerkennt, ist seit dem 25. Juni 2021 in Kraft.   Die Antworten der österreichischen Bundesregierung auf entsprechende Anfragen deuten darauf hin, dass es weiterhin Bedenken und Diskussionen innerhalb der EU gibt. Ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates steht noch aus, und die Ratifikation scheint aufgrund rechtlicher Unsicherheiten und möglicher Auswirkungen auf andere Bereiche in Verzug geraten zu sein (siehe Antwort-Brief von Bundesminister Martin Kocher (BM Arbeit) und Bundesministerin Susanne Raab (BKA, Frauen) zur ILO-C190 (2.5.2022): https://wide-netzwerk.at/wp-content/uploads/2022/05/Antwort-BM-Kocher-und-BM-Raab-ILO-190.pdf).   WIDE und weitere 21 Mitgliedsorganisationen betonen die Dringlichkeit der Ratifizierung und Umsetzung der Konvention 190, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, insbesondere geschlechtsspezifische Übergriffe, wirkungsvoll zu bekämpfen. Es wird darauf hingewiesen, dass Österreich, trotz seiner aktiven Beteiligung an der Ausarbeitung der Konvention, bislang noch nicht zu den ratifizierenden Staaten gehört (siehe Stellungnahme: https://wide-netzwerk.at/recht-auf-arbeit-frei-von-belaestigung-und-gewalt/). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Der Internationalen Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern beizutreten

Proponent:

Armenien


Republik Armenien

Armenien


Republik Armenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern ist ein internationales Abkommen, das am 4. Dezember 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Und am 20.Oktober 2001 in Kraft getreten ist. Österreich hat das Internationale Übereinkommen gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern (UN-Söldner-Konvention) nicht ratifiziert. Bis heute haben 37 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, jedoch ist Österreich nicht unter den Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert oder unterzeichnet haben. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, um ein wirksames Diskriminierungsverbot zu gewährleisten

Proponent:

Spanien


Königreich Spanien

Spanien


Königreich Spanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Am 4. November 2000 wurde das Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verabschiedet und trat am 1. April 2005 in Kraft. Das Protokoll legt ein umfassendes Diskriminierungsverbot fest, das sicherstellt, dass jeder das Recht auf den uneingeschränkten Genuss aller gesetzlich verankerten Rechte hat, ohne dabei aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder anderer Überzeugungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögensverhältnissen, Geburt oder anderem Status diskriminiert zu werden.  
 
Die Ratifikation des Protokolls Nr. 12 durch Österreich würde bedeuten, dass das Land sich verpflichtet, das Diskriminierungsverbot in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Lebens durchzusetzen und zu fördern. Damit würde Österreich einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung in der Gesellschaft setzen (siehe Protokoll Nr.12: https://www.menschenrechtskonvention.eu/protokoll-nr-12-emrk-9277/). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu beschließen, der den diesbezüglichen Leitprinzipien der Vereinten Nationen folgt

Proponent:

Schweiz


Schweizerische Eidgenossenschaft

Schweiz


Schweizerische Eidgenossenschaft

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Bedauerlicherweise fehlt jedoch ein Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, der den UN-Leitprinzipien entspricht. Die Umsetzung eines solchen Plans ist bisher ausgeblieben.  
 
Die Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen hat im Jahr 2016 die finalen Leitlinien für Nationale Aktionspläne veröffentlicht, die das Ergebnis eines offenen, globalen Konsultationsprozesses mit Beteiligung von Staaten, Unternehmen, Zivilgesellschaft, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der akademischen Welt sind. Diese Leitlinien bauen auf dem Bericht der Arbeitsgruppe von 2014 an die UN-Generalversammlung über Nationale Aktionspläne auf (siehe Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, 2014: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/266624/b51c16faf1b3424d7efa060e8aaa8130/un-leitprinzipien-de-data.pdf). Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit Regierungen zu diesem Thema auseinandergesetzt, sowohl durch eine Umfrage im Jahr 2014 als auch durch eine Online-Konsultation zu den inhaltlichen Elementen eines Nationalen Aktionsplans.  
 
Die UN-Arbeitsgruppe ermutigt alle Staaten, einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln, zu verabschieden und regelmäßig zu aktualisieren. Dieser Plan ist von zentraler Bedeutung für die Verbreitung und Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Verantwortung zur Einführung solcher Pläne liegt im Rahmen der Pflichten der Staaten in Bezug auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.  
 
Leider sind solche Initiativen in Österreich bisher nicht erfolgt, und die Umsetzung bleibt ausstehend. Dies wirft wichtige Fragen zur Priorisierung und Umsetzung dieser grundlegenden Maßnahmen auf, die darauf abzielen, die Menschenrechte im Kontext von Wirtschaftsaktivitäten zu schützen und zu fördern. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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