Verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um alle Fälle von Menschenhandel gründlich zu untersuchen und den Zugang der Opfer zum Recht und zu Abhilfe sicherzustellen
Proponent:
Liechtenstein
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Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden.
Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Österreich sollte Maßnahmen ergreifen, um Opfern von Menschenhandel wirksame Entschädigungen zu gewährleisten. Hierzu gehört eine stärkere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, um das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und betroffene Personen besser zu unterstützen. Gesetzliche Rahmenbedingungen sollten überprüft und verbessert werden, um die Rechte von Opfern zu stärken und ihnen Zugang zu angemessenen Entschädigungen zu ermöglichen. Zudem ist eine gezielte Sensibilisierung von Strafverfolgungsbehörden und Sozialdiensten erforderlich, um die Opfer effektiv zu schützen und zu unterstützen.
Österreich hat eine spezialisierte Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels, die eng mit verschiedenen Behörden und NGOs zusammenarbeitet, um Betroffenen Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.
Die Task Force setzt sich für eine bessere Identifikation von Opfern und die Verfolgung der Täter ein. Es gibt spezialisierte Einrichtungen wie LEFÖ-IBF und MEN VIA, die umfassende Unterstützung für Frauen und Männer anbieten. Betroffene erhalten rechtliche Beratung und Prozessbegleitung. Die Polizei verfügt über spezialisierte Einheiten, die Fälle von Menschenhandel bearbeiten und über eine Hotline erreichbar sind.
Österreich sollte weiterhin daran arbeiten, den Zugang zu rechtlichem Schutz für alle Opfer von Menschenhandel zu verbessern, indem es die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Opferschutzeinrichtungen stärkt und sicherstellt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen effizient umgesetzt werden.