Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Unabhängigkeit und die Vielfalt der Medien vollständig zu garantieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Februar 2024 beschloss der Nationalrat ein neues Grundrecht auf Zugang zu Information gegenüber Organen der Bundes- und der Landesverwaltung, verankert in Artikel 22a B-VG sowie im neuen Informationsfreiheitsgesetz. Erstmals wird das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten geschaffen – bislang gab es nur die Verpflichtung für Verwaltungsorgane, auf BürgerInnen-Anfragen eine (kurze, zusammenfassende) Antwort zu erteilen. Eine wichtige Neuerung ist auch das Recht für jeden, Informationen von Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen zu erhalten, die der Kontrolle des Rechnungshofs oder eines Landesrechnungshofs unterliegen (Beteiligung von mindestens 50% durch die öffentliche Hand). Österreich war bislang die letzte Demokratie Europas ohne Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Die neuen Regelungen zur Informationsfreiheit treten mit 1. September 2025 in Kraft, eine Bewertung der praktischen Umsetzung ist deshalb noch nicht möglich.
 
Ein weiteres Problem besteht darin, dass es keine Begrenzung der finanziellen Zuwendungen öffentlicher Stellen für Inserate gibt. Solange es keine verbindlichen Vorschriften zur ausschließlichen Vergabe von Werbeaufträgen anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien gibt, wird das System der gegenseitigen Beeinflussung fortbestehen. 
 
Das 2024 in Kraft getretene überarbeitete Medientransparenzgesetz, hat wichtige Transparenz-Lücken bei den Finanzflüssen der öffentlichen Hand zu Medienunternehmen durch Werbeschaltungen und Medienförderungen geschlossen. Laut den von der KommAustria veröffentlichten Daten wurden alleine für das erste Halbjahr 2024 196,5 Millionen Euro an Werbeausgaben durch die öffentliche Hand gemeldet – mehr als die 193 Millionen Euro, die für das gesamte Jahr 2023 gemeldet worden waren – damals jedoch unter einer alten Regelung, die massive Lücken hatte, wodurch viele Finanzflüsse geheim blieben (siehe : hier).
Aufgrund weiter steigender ökonomischer Zwänge der Medienbranche sowie der massiven Rolle der öffentlichen Werbeausgaben bleibt jedoch auch bei verbesserter öffentlicher Nachvollziehbarkeit der Finanzflüsse ein hohes Risiko für unlautere politische Einflussnahme, Missbrauch und Korruption im Verhältnis zwischen Medien und Politik bzw. öffentlicher Hand. Dies stellt eine unzureichende Antwort der herrschenden Medienpolitik auf die schwerwiegenden Anschuldigungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dar, wie Präsident Hausjell zusammenfasst (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz: MedKF-TG, idF BGBl. I Nr. 50/2023: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007610&FassungVom=2024-01-01). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an Medien, Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie die breite Öffentlichkeit richten, um Stigmatisierung und Vorurteile zu bekämpfen, deren mögliche Opfer Kinder mit Behinderungen sind

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Über konkrete Sensibilisierungskampagnen zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen, vor allem solche, die auf Selbstermächtigung und Menschenrechte fokussieren, ist nichts bekannt. 

Fortschritt: In Arbeit

Ausreichende Ressourcen für Volksgruppenmedien zu sichern und den Zugang zu öffentlichen Medien zu verbessern

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Nach fast 30 Jahren wurde im Jahr 2021 endlich eine Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen umgesetzt. Diese Erhöhung glich tatsächlich nur den durch die Inflation verursachten Verlust aus. Zusätzlich wurden mehr als 10 % der Mittel zweckgebunden für Medien in den Sprachen der verschiedenen Volksgruppen bereitgestellt.  
 
Ein kritischer Aspekt, der jedoch nicht übersehen werden darf, ist die Tatsache, dass die Unterstützung für Volksgruppen in Österreich nicht automatisch an die Inflation angepasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es eine Regelung, die sicherstellt, dass die Mittel für politische Parteien regelmäßig angehoben werden. Dies führt dazu, dass der verfügbare Betrag für kulturelle Aktivitäten und Bildung von Jahr zu Jahr schrumpft. Die Situation verdeutlicht sich noch klarer, wenn man die offizielle Webseite des Bundeskanzleramtes konsultiert, wo die Volksgruppenförderung in Österreich näher erläutert wird (siehe Volksgruppenförderung in Österreich auf der Website des Bundeskanzleramtes: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/volksgruppen-foerderung.html).  
 
Es wäre über den aktuellen Stand hinaus notwendig, die finanzielle Absicherung der Medien in den Sprachen der Volksgruppen durch eine gesetzliche Anpassung der Förderung zu gewährleisten. Dieser Schritt würde nicht nur dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt und Identität der verschiedenen Volksgruppen zu stärken, sondern auch sicherstellen, dass sie angemessen unterstützt werden. Ebenso sollte der Anteil volksgruppensprachlicher Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stetig erhöht werden. Dies würde nicht nur die Vielfalt der Stimmen im Rundfunk fördern, sondern auch dazu beitragen, die kulturelle Identität der verschiedenen Volksgruppen zu bewahren und zu bereichern. Insgesamt ist die Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen ein positiver Schritt, aber es bedarf weiterer Anpassungen und Veränderungen, um sicherzustellen, dass die kulturelle Vielfalt und Identität in Österreich angemessen gewürdigt und gefördert werden.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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