Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.89

Fortschritt: In Arbeit
Anstrengungen zur Bekämpfung von Hassrede und Gewalt im Internet zu unternehmen und dabei das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren
Pursue efforts to combat hate speech and violence on the internet while respecting the freedom of expression
Proponent:
Tschechien

Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).

Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie “Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte “Motiv” mit dem Titel "Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen" eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist*innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator*innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger*innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu “Hate Crime” in Österreich 2021: hier).

Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes.

Österreich hat bisher allerdings einige der Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus deren Bericht "General Policy Recommendations No. 15 on Combating Hate Speech (2015)" noch nicht umgesetzt (siehe: ECRI General Policy Recommendations No.15 on Combating Hate Speech,2015: hier). Dazu gehört die noch ausstehende Ratifizierung des "Additional Protocol to the Convention on Cybercrime" sowie des "Protocol No. 12 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms". Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker*innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.

Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: hier).

Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter*innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: hier abrufbar).

139.172

Fortschritt: In Arbeit
Maßnahmen zu verstärken, um dem Problem der nicht gemeldeten Fälle von Femizid und häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie Hassverbrechen gegen Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen jeden Alters zu begegnen
Strengthen measures to address unreported cases of femicides and domestic violence against women, hate crimes against migrants, refugees and asylum-seeking women and girls
Proponent:
Myanmar

Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: hier). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen.

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind.

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht "Gewalt- und Opferschutz für Frauen", der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: hier).

Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe hier) . Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten.

In diesem Kontext ist das Projekt "PERSPEKTIVE ARBEIT" des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst ( siehe auf der Website des Sozialministeriums: hier).

Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt (“StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe hier). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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