Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Sich weiter um eine deutliche Erhöhung der im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel für Geschlechtergleichstellungsprogramme zu bemühen

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2019 stieg der Anteil der von der Austrian Development Agency mit öffentlichen Entwicklungsgeldern (ko-) finanzierten Projekten zur spezifischen Förderung der Geschlechtergleichstellung gemäß der Definition des OECD-Entwicklungsausschusses erstmals auf ein Drittel (33%). In den Jahren 2020 und 2021 sank dieser Anteil jedoch wieder auf rund 14%, ohne dass zusätzliches Budget bereitgestellt wurde. Der Gesamtanteil der Projektförderungen der Austrian Development Agency, die allgemein (teilweise weniger spezifisch) zur Geschlechtergleichstellung beitragen, ging von 81% im Jahr 2019 und auf 74% im Jahr 2021 zurück (siehe Website der Austrian Development Agency: https://www.entwicklung.at/mediathek/publikationen/berichte). Im Vergleich zur gesamten bilateralen Entwicklungshilfe aller öffentlichen Akteure ist der Anteil der Mittel, die zur Geschlechtergleichstellung beitragen, deutlich geringer.  
Österreich liegt hier mit 32% (wobei nur 5% spezifisch der Gleichstellungsförderung gewidmet sind) klar unter dem Durchschnitt der Mitgliedstaaten des OECD-Entwicklungsausschusses von 44% (2020/2021), und es besteht die Notwendigkeit, diesen Anteil zu erhöhen (OECD-Entwicklungsausschusses: https://web-archive.oecd.org/temp/2024-03-07/73550-development-finance-for-gender-equality-and-women-s-empowerment.htm).  
Die Zivilgesellschaft betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) und empfiehlt, zukünftig verstärkt die Anforderungen und Umsetzbarkeit mit den NRO zu diskutieren, um die Qualität des Gendermainstreamings zu verbessern. 

Fortschritt: In Arbeit

In der internationalen Zusammenarbeit einen Twin-Track-Approach (zweigleisiges Vorgehen) für Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Erwägung zu ziehen und dabei Frauen und Kinder mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen

Proponent:

Indonesien


Republik Indonesien

Indonesien


Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Eine Empfehlung an Österreich ist es, einen Twin Track Ansatz zu verfolgen, der darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen inklusiver in die Gesellschaft einzubinden. Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2022-2024 wurde am 16.11.2022 durch den Ministerrat zur Kenntnis genommen (Als PDF auf der Website des Parlaments verfügbar: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/805/imfname_1482905.pdf).  
Das neue Dreijahresprogramm hat einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit erzielt (siehe Informationen auf der Website des Parlaments: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/III/805). Die Zivilgesellschaft wird die Umsetzung dieses Programms genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Strategie tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird. 
Am 16.11.2022 nahm der Ministerrat das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik für die Jahre 2022 bis 2024 zur Kenntnis, ein bedeutender Schritt, um die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit zu verstärken (Als PDF auf der Website des Parlaments verfügbar: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/805/imfname_1482905.pdf) und mehr (Informationen auf der Website des Parlaments: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/III/805).  
 
Innerhalb dieses Rahmens sollte besonderes Augenmerk auf Frauen und Kinder mit Behinderungen gelegt werden. Dieser Fokus ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die am stärksten marginalisierten Gruppen innerhalb der Gemeinschaft der Menschen mit Behinderungen nicht übersehen werden. Durch gezielte Maßnahmen und Programme im Rahmen des Dreijahresprogramms wird angestrebt, die Lebensbedingungen dieser Gruppen signifikant zu verbessern und ihre volle Teilhabe der Gesellschaft zu ermöglichen.  
 
Die Zivilgesellschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Implementierung dieses Programms. Diese Beteiligung gewährleistet, dass die im Programm festgelegten Strategien und Ziele nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden. Die aktive Einbeziehung und das Feedback von zivilgesellschaftlichen Organisationen sind unerlässlich, um den Fortschritt zu messen und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Rechte von Frauen und Kindern mit Behinderungen effektiv adressiert werden. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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