Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.73

Fortschritt: In Arbeit
Seine Anstrengungen in Bezug auf die staatliche Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens und zur Aufnahme von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung fortzusetzen
Continue its efforts on the national investigation and complaints body for cases of alleged police misconduct, and to integrate human rights and anti-discrimination norms into police training courses
Proponent:
Australien

Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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