Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.6

Fortschritt: Erfolg
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict
Proponent:
Frankreich

Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat das fragliche Protokoll der Kinderrechtskonvention bereits im Jahr 2002 ratifiziert:
BGBl III Nr 92/2002 bzw. Ratifizierungsliste der VN.

140.1

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Tschechien

Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.2

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Gabun

Gabunische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.3

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.4

Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Italien

Italienische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.5

Fortschritt: Kein Fortschritt
Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Consider ratifying the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Tunesien

Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.6

Fortschritt: Kein Fortschritt
Darauf hinzuarbeiten, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Work towards ratifying the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

140.7

Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Anstrengungen zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu beschleunigen
Speed up efforts to ratify the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Slowakei

Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Österreich hat im Februar 2012 das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren unterschrieben, allerdings bisher nicht ratifiziert – im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl III Nr.92/2002: hier) und (Ratifizierungsliste der Vereinten Nationen: hier).

Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um die Kinderrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder eine effektive Möglichkeit haben, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Dies wurde wiederholt von der Zivilgesellschaft betont. Erst durch die Ratifizierung würde Österreich verpflichtet sein, ein effektives Beschwerdeverfahren für Kinder einzurichten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen auch international gehört und ihre Rechte verpflichtend geschützt werden.

141.18

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren
Ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure
Proponent:
Albanien

Republik Albanien

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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