Zum wiederholten Mal hat die Österreichische Liga für Menschenrechte im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) die Koordination einer gemeinschaftlichen Stellungnahme der österreichischen Zivilgesellschaft für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen organisiert.
Was bedeutet UPR:
(U) Der UPR-Prozess ist ein Instrument zur Überprüfung der Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten der UNO. Der UPR-Prozess erfasst alle Menschenrechte ungeachtet in welchem völkerrechtlichen Instrument sie verbrieft sind. Er ist ein universeller bzw. umfassender Prozess.
(P) Der UPR-Prozess ist ein periodischer Prozess. er findet alle 4-5 Jahre statt. Eine Periode wird im Rahmen des Verfahrens auch als „Zyklus“ bezeichnet.
(R) Und der UPR-Prozess ist ein Peer Review Prozess von gleichen unter gleichen. Er bildet die Grundlage für Empfehlungen, die von allen anderen Staaten der Vereinten Nationen vor dem Menschenrechtsrat an die Regierung eines Landes ausgesprochen werden. Dabei fließen neben der Stellungnahme der Regierung des jeweiligen Mitgliedslandes auch die Stimme der Zivilgesellschaft in den Erstellungsprozess des Berichts des Menschenrechtsrats ein.
Die Staaten als Proponenten sind also frei zu jedem beliebigen Thema der Menschenrechte Empfehlungen an Österreich heranzutragen. Österreich hat dann die Möglichkeit die Empfehlung „anzunehmen“ und damit zu versprechen, an einer Umsetzung zu arbeiten, oder sie bloß „zur Kenntnis zu nehmen“ und damit dieses Versprechen nicht abzugeben. Alle Empfehlungen bleiben aber trotzdem weiterhin im Prozess. Die Empfehlungen sollen der Sicherstellung und Durchsetzung von Menschenrechten dienen – zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben.
Nach dem internationalen Verfahren vor dem Menschenrechtsrat erfolgt daher dann eine Umsetzungsphase, auch Follow-Up genannt. Vier bis fünf Jahre später erfolgt dann eine weitere Evaluierung im gleichen Verfahren vor dem Menschenrechtsrat. Einige Empfehlungen werden erfüllt sein, manche noch immer in der Umsetzung und andere werden möglicherweise hinzutreten. Und damit folgt ein neuer Zyklus des UPR-Prozesses.
Die Liga unterstützt dabei die Vernetzung von NGOs und lädt Dachorganisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Menschenrechte ein, sich an diesem Bericht zu beteiligen. Über 20 Dachorganisationen mit weit mehr als 250 Teilorganisationen konnten eingebunden werden, um somit einer möglichst großen Bandbreite an NGOs die Möglichkeit zu geben, Verbesserungen in ihrem Fachgebiet anzuregen und Forderungen zu stellen. Aber auch, um positive Entwicklungen aufzuzeigen.
Bis jetzt war es schwierig nachzuverfolgen, ob die Empfehlungen des Menschenrechtsrats von der österreichischen Regierung umgesetzt werden. Aus diesem Grund haben wir das UPR-Tool entwickelt.
Wir glauben, dass die dadurch gewonnene Transparenz dazu beitragen kann, die menschenrechtlichen Versäumnisse aber auch die Fortschritte aufzuzeigen und Verbesserungen voranzutreiben.
Machen Sie sich selbst ein Bild!
Wenn Sie Fragen haben, bitte wenden Sie sich an upr@liga.or.at, das Koordinationsteam meldet sich bei Ihnen.
UPR-Info: https://www.upr-info.org/en/review/austria (NGO)
OHCHR: https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/at-index
BMeiA: https://www.bmeia.gv.at/themen/menschenrechte/universal-periodic-review
Am 7. November 2023 wurde der Midterm-Bericht der österreichischen Zivilgesellschaft zum UPR-Prozess eingebracht. Aus diesem Anlass gab die Liga gemeinsam mit der Volksanwaltschaft und ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit eine Pressekonferenz, in derem Zuge auch das nunmehr voll operative UPR-Tool präsentiert wurde. Die Pressekonferenz mit Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz, Rita Isiba von ZARA und RA MMag. Florian Horn von der Liga ist auf der Facebook-Seite der Liga hier abrufbar.
Im Mai 2023 startete mit Verspätung die Umsetzung des UPR-Tools nach Eingehen einer Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft zum Menschenrechtsstatus Österreichs und einer in Folge erreichten Förderung durch den Zukunftsfonds Österreich. Die Liga konnte für das Projekt eine zusätzliche wissenschaftliche Mitarbeiterin gewinnen.
Im Jänner 2023 wurden durch das BMeiA und das Verfassungsministerium sämtliche informell bereits weitgehend fixierten Finanzierungszusagen für das UPR-Tool ohne Begründung zurückgezogen. Da die Schaffung eines unabhängigen Monitoring für den Follow-Up Prozess essentiell blieb, musste sich die Liga um alternative Umsetzungsmodelle umsehen.
Am 30. Juni 2022 fand die zweite Plenarversammlung der Ministerien, Länder und Zivilgesellschaft zur Umsetzungphase des UPR-Prozesses statt. Dabei wurden insbesondere Rückschritte im Bereich der Inklusion und der diskriminierungsfreien Bildung aufgezeigt. Gelobt wurde insbesondere die positive Zusammenarbeit zur Regelung der Lieferketten auf europäischer Ebene, auch wenn eine Umsetzung noch nicht greifbar ist. Vorgestellt wurde außerdem der erste Prototyp des UPR-Tools. Es wurde betont, dass für die Umsetzung eine ausreichende Finanzierung notwendig sein wird, und dies wurde von Seiten der Ministerien auch zugesagt.
Am 29. Sepember 2021 fand eine weitere online Diskussion der Liga zu den Ergebnissen der Plenarversammlung und den Herausforderunegn für den Follow-Up Prozess statt.
Die Veranstaltung ist auf der facebook Seite der Liga hier nachzusehen.
Am 17. Sepember 2021 fiel mit der ersten Plenarversammlung der Ministerien, Länder und Zivilgesellschaft (auch nach der Lokalität ‚Kassasaal-Treffen‘ genannt) der offizielle Startschuss für das Follow Up, also die nationale Umsetzungphase des UPR-Prozesses. Dort haben sowohl die Regierungsseite als auch die Vertreter der Zivilgesellschaft ihre Vorstellungen präsentiert – auf die weitere Zusammenarbeit und Umsetzung der Empfehlungen darf man gespannt sein. Diese ersten Bemühungen sind positiv zu sehen. Notwendig wird es sein, für eine umfassende Einbindung der zivilgesellschaftlichen Organisationen in sämtliche Umsetzungsmaßnahmen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu sorgen. Viel Zeit bleibt in den nächsten eineinhalb Jahren bis zum Midterm-Report jedenfalls nicht.
In der Sitzung vom UN-Menschenrechtsrat vom 8. Juli 2021 wurden die Empfehlungen, die der Staat Österreich angenommen hat, offiziell behandelt. Dabei handelt es sich um 236 von insgesamt 317 Empfehlungen des Menschenrechtsrats. Anlässlich dieses Termins sagte Botschafterin Tichy-Fisslberger für die österreichische Regierung zu, dass rasche Anstrengungen zur Umsetzung der Empfehlungen unternommen werden und bis zum nächsten Midterm-Report im Jahr 2023 bereits maßgebliche Fortschritte erzielt werden sollen.
Die aufgrund der Covid-19 Pandemie online gehaltenen Sitzung ist hier nachzusehen.
Online Diskussion: „Die Menschenrechtslage Österreichs im Fokus: der Universal Periodic Review – die aktuellen Themen“ 12.4.2021
Am Montag, 12. April 2021 wurde entschieden, welche der 34 noch offenen Forderungen aus dem UPR Hearing in Genf von der Regierung nun tatsächlich angenommen und umgesetzt werden. Aus diesem Anlass haben wir am Abend des 12.4. den zweiten Teil unserer Online Diskussionsreihe zum UPR „Die Menschenrechtslage Österreichs im Fokus: der UPR – die aktuellen Themen“ veranstaltet. Dort wurden die „druckfrischen“ Ergebnisse des Ministerrats mit Expert*innen der Zivilgesellschaft, Vertreter*innen aus Forschung und BMeiA diskutiert. Welche Empfehlungen wurden angenommen, welche abgelehnt und warum? Wie geht es jetzt weiter?
Für alle, die das Video nachsehen wollen, geht dies hier auf der Facebook-Seite der Liga: UPR-Podiumsdiskussion am 12.4.2021
18. Februar 2021 – Appell an die Fachministerien zu den offenen Empfehlungen
Die Österreichische Liga für Menschenrechte hat gemeinsam mit Amnesty International an die Fachministerien appelliert, möglichst viele der noch ausstehenden 34 Forderungen anzunehmen. Von besonderer Bedeutung für eine Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in Österreich halten wir vor allem die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) betreffend ein Mitteilungsverfahren (OPIC), die Entwicklung und Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte, die Gewährleistung eines effektiven Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt für Asylsuchende, die Verabschiedung eines nationalen Gesetzes zu transnationalen Unternehmen im Sinne eines menschenrechtsbasierten Ansatzes sowie die Fortsetzung der Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
26. Jänner 2021 – Annahme der Empfehlungen durch Österreich
Am Dienstag, 26.1.2021, wurde der zusammenfassende Bericht zu dem Hearing vom 22.1.2021 veröffentlicht und danach eine Erklärung des Außenministeriums abgegeben, welche der darin vorgeschlagenen Empfehlungen angenommen und umgesetzt werden sollen. Insgesamt hatten 116 Staaten 317 Empfehlungen an Österreich gestellt. Österreich hat davon 213 Empfehlung ausdrücklich angenommen, 70 wurden nur zur Kenntnis genommen und 34 werden noch mit den Fachministerien geprüft. Eine endgültige schriftliche Stellungnahme muss hier bis Juni/Juli erfolgen.
Die aufgrund der Covid-19 Pandemie online gehaltenen Sitzung ist hier nachzusehen.
22. Jänner 2021 – Hearing vor dem Menschenrechtsrat in Genf
Der Universal Periodic Review (UPR), der Überprüfungsprozess der Vereinten Nationen zur Menschenrechtslage in Österreich, ist in vollem Gange. Der nächste Schritt ist nun das Hearing in Genf am 22.1.2021, bei dem die eingelangten Berichte diskutiert und diesbezügliche Empfehlungen ausgesprochen werden.
Die der aufgrund der Covid-19 Pandemie online gehaltenen Anhörung ist hier nachzusehen. Unserem Vorstandsmitglied Florian Horn hat Gedanken dazu auch auf Twitter (@fhorntweets) kommentiert.
Online Diskussion: „Die Menschenrechtslage Österreichs im Fokus: der Universal Periodic Review – worum es geht.“ 14.1.2021
Das Hearing des Menschenrechtsrats in Genf stand am 22. Jänner 2021 kurz bevor. Darum gab es am 14. Jänner 2021 eine online Diskussionsveranstaltung in der involvierte Experten informieren, worum es bei dem Hearing gehen wird, wo die Herausforderungen und die Chancen des UPR Prozesses liegen und welche Auswirkungen der UPR zukünftig haben kann.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurde die Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zum Bericht Österreichs mehrmals verschoben.
Nach Einbringung der Joint Submission der Zivilgesellschaft am 9. Juni 2020, wurde vom BMeiA der erste Entwurf des Staatenberichts veröffentlicht. Dabei wurde die Zivilgesellschaft eingeladen, etwaige Kommentare und Ergänzungen anzubringen. In Folge wurde in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen der Joint Submission eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, von der vereinzelte Punkte auch in den Staatenbericht übernommen wurde. Die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft sind auf der Webseite des BMeiA hier abrufbar. Der Großteil der Bemängelungen blieb jedoch unberücksichtigt.