Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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UPR-Empfehlungen

139.136

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Förderung der Chancengleichheit beim Zugang zu allen Bildungsebenen für Roma-Kinder zu verstärken
Intensify efforts to promote equal opportunities in access to education for Roma children at all levels
Proponent:
Ghana

Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.137

Fortschritt: Kein Fortschritt
Anstrengungen zur Förderung des gleichen Bildungszugangs für Kinder, die ethnischen Minderheiten wie den Roma angehören, fortzusetzen
Continue efforts to promote equal access to education for children from ethnic minorities, such as the Roma
Proponent:
Peru

Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.138

Fortschritt: Kein Fortschritt
Chancengleichheit und gleichgestellten Zugang zu allen Bildungsebenen für Angehörige der Minderheit der Roma zu gewährleisten
Provide equal opportunities and access to education for Roma minorities at all levels
Proponent:
Iran

Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.139

Fortschritt: Kein Fortschritt
Den Zugang aller Kinder, einschließlich der Roma-Kinder, zu einer chancengerechten, hochwertigen und kostenlosen Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern
Strengthen access for all children, including the Roma children, to equitable, quality and free primary and secondary education
Proponent:
Senegal

Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.140

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung
Sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche, einschließlich nichtösterreichischer Herkunft, Chancengleichheit im Bildungs- und Freizeitbereich genießen und dass die Verfassungsbestimmung über autochthone Volksgruppen vollumfänglich angewandt wird, unter anderem durch systematische Unterstützung zweisprachiger Schulen
Ensure equal opportunities in the area of education and leisure activities for children and youth, including of non-Austrian background, as well as ensure full implementation of the Constitution provision on indigenous minorities, including through systemic support of bilingual schools
Proponent:
Tschechien

Tschechische Republik

139.141

Fortschritt: Kein Fortschritt
Sicherzustellen, dass Kinder mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund ungehinderten und gleichen Zugang zu Bildung haben
Ensure that children with migration or minority background have unhindered and equal access to education
Proponent:
Bangladesch

Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

139.183

Fortschritt: Kein Fortschritt
Weitere Schritte zur Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Beschäftigung für Roma zu setzen
Take further steps to promote equal opportunities for the Roma community in education and employment
Proponent:
Indien

Republik Indien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt:
Im Jahr 2021 wurde die österreichische "Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich" aktualisiert ( siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: hier). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom*nja und Sin*tizze.

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.

Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren.

Jedoch sind Volksgruppen außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramt: hier).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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