Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch auf einer Erklär-Seite unter diesem LINK


Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen im Einklang mit der Empfehlung des Ausschusses für die Rechte des Kindes auf 18 Jahre anzuheben

Proponent:

Kroatien


Republik Kroatien

Kroatien


Republik Kroatien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes bezüglich der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten wurde von Österreich am 1. Februar 2002 ratifiziert. Der Hauptpunkt des Protokolls besteht darin, das Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten auf 18 Jahre zu erhöhen (https://www.kinderrechtskonvention.info/kindersoldaten-3205/). Die Aufnahme in das Bundesheer beginnt ab 18 Jahren, allerdings können 17-jährige Personen gemäß § 9 Abs 2 Wehrgesetz freiwillig in das Bundesheer aufgenommen werden und bestimmt § 10 Abs 1 Wehrgesetz die Wehrpflicht ab dem beendeten 17. Lebensjahr.

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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