Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen im Einklang mit der Empfehlung des Ausschusses für die Rechte des Kindes auf 18 Jahre anzuheben
Proponent:
Kroatien
Republik Kroatien
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes bezüglich der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten wurde von Österreich am 1. Februar 2002 ratifiziert. Der Hauptpunkt des Protokolls besteht darin, das Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten auf 18 Jahre zu erhöhen (https://www.kinderrechtskonvention.info/kindersoldaten-3205/). Die Aufnahme in das Bundesheer beginnt ab 18 Jahren, allerdings können 17-jährige Personen gemäß § 9 Abs 2 Wehrgesetz freiwillig in das Bundesheer aufgenommen werden und bestimmt § 10 Abs 1 Wehrgesetz die Wehrpflicht ab dem beendeten 17. Lebensjahr.