Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch auf einer Erklär-Seite unter diesem LINK


Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen
Filteroptionen
Filtern nach Schlagwörtern…

Fortschritt: Kein Fortschritt

Alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung von Toleranz, interkulturellem Dialog und Achtung gesellschaftlicher Vielfalt zu ergreifen

Proponent:

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief der Asylkoordination Österreich fordert die Bundesregierung auf, das Angebot in den Bereichen Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation zu erweitern. Besonders für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen barrierefreie und gleichberechtigte Möglichkeiten geschaffen werden, um sie stärker in demokratische Prozesse einzubinden. Dies ist insbesondere für Jugendliche von großer Bedeutung. (siehe: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). Der Brief hebt die Notwendigkeit hervor, kulturelle Integration durch solche Maßnahmen zu fördern, um die Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft zu verbessern. Trotz der Einführung des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung durch die Vereinten Nationen im Dezember 2004 werden in Österreich zwar Maßnahmen zur Menschenrechtsbildung umgesetzt, es gibt jedoch weiterhin Bedarf an verstärktem Engagement in diesem Bereich, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken. 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen

Proponent:

Marokko


Königreich Marokko

Marokko


Königreich Marokko

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz- 195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung.  Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist (Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz-
195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung. Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist
(Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<).  
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogamm 2025–2029 zum Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich nachhaltig zu verbessern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben gewährleisten

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  
Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000614).  
 
Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht und mehr Autonomie gewinnen.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter