Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch auf einer Erklär-Seite unter diesem LINK


Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Aufstockung der Mittel für Frauenhäuser und Unterstützungsdienste und Verbesserung des Zugangs zu Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in ländlichen Gebieten, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verringern

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

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Verabschiedung einer einheitlichen rechtlichen Definition von häuslicher Gewalt im Einklang mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verbesserung der Datenerfassung zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Femizid

Proponent:

Niederlande


Königreich der Niederlande

Niederlande


Königreich der Niederlande

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2025-2029 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verabschiedung zusätzlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter in der Beschäftigung

Proponent:

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Anstrengungen zur Umsetzung von Politiken und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, unter anderem durch die wirksame Umsetzung der einschlägigen nationalen Strategien

Proponent:

Libanon


Libanesische Republik

Libanon


Libanesische Republik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt durch faktengestützte Präventionsmaßnahmen, verstärkte Sensibilisierung, verstärkte Strafverfolgung und Verbesserung des Rechtsrahmens, der Sozialdienste und der Gesundheitsdienste

Proponent:

Oman


Sultanat Oman

Oman


Sultanat Oman

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Förderung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, unter anderem durch die Annahme von Maßnahmen in Bildungseinrichtungen

Proponent:

El Salvador


Republik El Salvador

El Salvador


Republik El Salvador

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ergreifen, unter anderem durch die Stärkung des Rechtsrahmens, die Durchführung landesweiter Sensibilisierungskampagnen und die Bereitstellung psychologischer Betreuung und Unterstützung für die Betroffenen

Proponent:

Katar


Staat Katar

Katar


Staat Katar

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Gewährleistung des Rechts der Kinder, ihre eigene Kultur zu genießen und ihre eigene Identität zu bewahren, einschließlich des Rechts, mit ihrer leiblichen Familie und in einem angemessenen soziokulturellen Umfeld zu leben, um eine umfassende Entwicklung des Kindes zu gewährleisten

Proponent:

Indien


Republik Indien

Indien


Republik Indien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Stärkung der Rechts- und Verfahrensgarantien zum Schutz der Rechte von Kindern im Einklang mit dem Wohl des Kindes

Proponent:

Kasachstan


Republik Kasachstan

Kasachstan


Republik Kasachstan

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Erwägung der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die ein System der gesetzlichen Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft im Land garantieren ( ), um ihren Schutz, ihr Wohlergehen und die Ausübung ihrer Menschenrechte im Einklang mit den Rechten des Kindes und dem Wohl des Kindes zu gewährleisten

Proponent:

Uruguay


Republik Östlich des Uruguay

Uruguay


Republik Östlich des Uruguay

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Allen im Land geborenen Kindern den Zugang zur Staatsangehörigkeit zu gewähren, unabhängig vom Status ihrer Eltern

Proponent:

Uruguay


Republik Östlich des Uruguay

Uruguay


Republik Östlich des Uruguay

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Weiterhin konkrete Maßnahmen zum Schutz der Rechte älterer Menschen anwenden

Proponent:

Zypern


Republik Zypern

Zypern


Republik Zypern

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Seine Bemühungen zur Förderung der Rechte und der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen fortsetzen, unter anderem durch die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen

Proponent:

Georgien


Georgien

Georgien


Georgien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Fortsetzung der Bemühungen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2022-2030

Proponent:

Libanon


Libanesische Republik

Libanon


Libanesische Republik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Konkrete Schritte unternehmen, um die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, indem sie zu einem inklusiven Bildungssystem übergehen und den Einsatz von Isolation und Einschränkungen beenden

Proponent:

Lesotho


Königreich Lesotho

Lesotho


Königreich Lesotho

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Förderung des inklusiven Zugangs für Menschen mit Behinderungen durch eine verstärkte Politik des unabhängigen Lebens und der Zugänglichkeit

Proponent:

Malaysia


Malaysia

Malaysia


Malaysia

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Sicherstellen, daß Menschen mit Behinderungen ohne unangemessene bürokratische Hindernisse Zugang zu den von ihnen benötigten sozialen Diensten erhalten

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ergreifen, einschließlich der Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Deinstitutionalisierung

Proponent:

Japan


Japan

Japan


Japan

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Die Bemühungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen verstärken, indem der gleichberechtigte Zugang zu inklusiver Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und öffentlichen Diensten sichergestellt wird und Maßnahmen zur Deinstitutionalisierung intensiviert werden

Proponent:

Rumänien


Rumänien

Rumänien


Rumänien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Fortsetzung der Anstrengungen zur Gewährleistung des Übergangs zu einer integrativen Bildung für Kinder mit Behinderungen

Proponent:

Bulgarien


Republik Bulgarien

Bulgarien


Republik Bulgarien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Bereitstellung zusätzlicher schulischer Unterstützungssysteme für Schüler mit Behinderungen, um ein umfassendes integratives Schulsystem auf der Grundlage des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten

Proponent:

Bulgarien


Republik Bulgarien

Bulgarien


Republik Bulgarien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Ihre Bemühungen zur Umsetzung einer integrativen Politik für Menschen mit Behinderungen und zur Bekämpfung von Stigmatisierung und Stereotypisierung verstärken

Proponent:

Griechenland


Hellenische Republik

Griechenland


Hellenische Republik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Die Gestaltung des Deinstitutionalisierungsprozesses für Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung und Koordinierung seiner Umsetzungsstrategie auf nationaler Ebene vorantreiben

Proponent:

Kolumbien


Republik Kolumbien

Kolumbien


Republik Kolumbien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Politiken, Pläne und Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und zu ihrer Eingliederung in das soziale und berufliche Leben fortsetzen und die in diesem Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen

Proponent:

Sudan


Republik Sudan

Sudan


Republik Sudan

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Stärkung des Schutzes und der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen durch Verbesserung der Zugänglichkeit, der gemeindenahen Dienste und des Schutzes vor Missbrauch im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)

Proponent:

Gambia


Republik Gambia

Gambia


Republik Gambia

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Die wirksame Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer repräsentativen Organisationen an Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, gewährleisten

Proponent:

Spanien


Königreich Spanien

Spanien


Königreich Spanien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Förderung von Beschäftigung und gleichem Lohn für gleiche Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Proponent:

China


Volksrepublik China

China


Volksrepublik China

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verstärkte Anstrengungen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch die Vereinfachung der Antragsverfahren für Subventionen und die Einführung finanzieller und nicht-finanzieller Anreize

Proponent:

Thailand


Königreich Thailand

Thailand


Königreich Thailand

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Verstärkung der Maßnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten im Beschäftigungsniveau und bei den Löhnen für Menschen mit Behinderungen

Proponent:

Trinidad und Tobago


Republik Trinidad und Tobago

Trinidad und Tobago


Republik Trinidad und Tobago

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in bezug auf das Arbeitsentgelt zu gewährleisten, insbesondere für diejenigen, die im Rahmen von Programmen für unterstützte Beschäftigung beschäftigt sind

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Kindern, durch die Beseitigung rechtlicher, administrativer und bürokratischer Hindernisse beim Zugang zu Sozialhilfeleistungen, zum Schulsystem und zum Arbeitsmarkt sowie durch die Bekämpfung von Stigmatisierung und diskriminierenden Praktiken bestätigen

Proponent:

Italien


Italienische Republik

Italien


Italienische Republik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Umsetzung eines Verbots der Anwendung von Verhütungsmitteln bei Menschen mit Behinderungen ohne deren informierte Zustimmung

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Fälle von Zwangssterilisation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen verhindern und untersuchen und einen wirksamen Schutz ihrer Rechte gewährleisten

Proponent:

Chile


Republik Chile

Chile


Republik Chile

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Im Einklang mit der Empfehlung des Ausschusses gegen Folter eine Überprüfung aller Rechtsvorschriften in Erwägung ziehen, die den Freiheitsentzug einer Person aufgrund von Unfähigkeit und die gewaltsame Unterwerfung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen, unter medizinische Eingriffe erlauben

Proponent:

Schweiz


Schweizerische Eidgenossenschaft

Schweiz


Schweizerische Eidgenossenschaft

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Schritte unternehmen, um die Umsetzung der Richtlinie „Roma Empowerment for the Labour Market 2022-2030“ zu verstärken, mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit zu verringern und die Lebensbedingungen der Roma-Gemeinschaft zu verbessern

Proponent:

Nordmazedonien


Republik Nordmazedonien —

Nordmazedonien


Republik Nordmazedonien —

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Konkrete Schritte zur Verhinderung von Racial Profiling und Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung durch verstärkte politische Maßnahmen und die Durchsetzung des Rechtsschutzes, die Erhebung relevanter aufgeschlüsselter Daten und die Gewährleistung ihres gleichberechtigten Zugangs zu Wohnraum, Beschäftigung und Bildung

Proponent:

Bahamas


Commonwealth der Bahamas

Bahamas


Commonwealth der Bahamas

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Schritte zur Schaffung einer einheitlichen, strukturierten Politik im gesamten österreichischen Staatsgebiet zum Schutz und zur Förderung aller einheimischen Minderheitensprachen, einschließlich der Unterstützung des zweisprachigen Unterrichts durch eine stabile staatliche Finanzierung zweisprachiger Schulen

Proponent:

Tschechien


Tschechische Republik

Tschechien


Tschechische Republik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen zu unterbinden, die sich gegen Migranten, Muslime, Menschen afrikanischer Abstammung und Angehörige anderer nationaler und religiöser Gruppen richten

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Alle Formen von Diskriminierung und Gewalt aus Gründen der Ethnie und Religion strafrechtlich verfolgen und den Opfern wirksame Rechtsmittel zur Verfügung stellen

Proponent:

Indonesien


Republik Indonesien

Indonesien


Republik Indonesien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verstärkung der Bemühungen um eine umfassende Reform des österreichischen Minderheitengesetzes von 1976

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verdoppelung der Anstrengungen zur Stärkung und Förderung der kulturellen Identität und Vielfalt der nationalen Minderheiten

Proponent:

Tunesien


Tunesische Republik

Tunesien


Tunesische Republik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Gewährleistung finanzieller und sonstiger Ressourcen für den zweisprachigen Unterricht für nationale Minderheiten in der Hauptstadt und in den betreffenden Regionen

Proponent:

Kroatien


Republik Kroatien

Kroatien


Republik Kroatien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der nationalen Minderheiten, einschließlich ihres Zugangs zur Bildung, ergreifen

Proponent:

Kuba


Republik Kuba

Kuba


Republik Kuba

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Zügiger Abschluß der zweisprachigen Justizreform in Kärnten, wodurch der Zugang zur Justiz in der Minderheitensprache für die slowenische nationale Minderheit in Kärnten erweitert wird

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verabschiedung überfälliger Maßnahmen im Bereich des zweisprachigen Unterrichts in Kärnten, einschließlich der Integration der Vorschulerziehung in das zweisprachige Bildungssystem

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Ausweitung des Geltungsbereichs der Antidiskriminierungsgesetze, um den Schutz von Personen mit unterschiedlichen SOGIESC zu gewährleisten

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die nicht dringende und nicht notwendige medizinische oder chirurgische Behandlungen an intersexuellen Kindern ausdrücklich verbieten, bevor sie ein ausreichendes Alter oder eine ausreichende Reife erreicht haben, um ihre eigenen Entscheidungen zu treffen

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Respektieren Sie das Recht intersexueller Kinder auf Selbstbestimmung und verbieten Sie medizinisch unnötige Operationen

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Sicherstellen, dass der Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitswesen aufgrund des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene konsequent umgesetzt wird

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verabschiedung von Rechtsvorschriften zum Verbot von „Konversionstherapien“ im Zusammenhang mit der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität

Proponent:

Norwegen


Königreich Norwegen

Norwegen


Königreich Norwegen

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Die inklusive Bildung ohne Diskriminierung für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund auf allen Bildungsebenen weiter vorantreiben

Proponent:

Rumänien


Rumänien

Rumänien


Rumänien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Den gesetzlichen Schutz für Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende verbessern, indem sie gerechte Asylverfahren sicherstellen, Refoulement verhindern, die Aufnahmestandards verbessern und zügig Vormünder für unbegleitete Minderjährige ernennen

Proponent:

Lesotho


Königreich Lesotho

Lesotho


Königreich Lesotho

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Antidiskriminierungsmaßnahmen und die Eingliederung von Migranten weiter fördern, u.a. durch den Abbau administrativer Hürden für eine gleichberechtigte wirtschaftliche Teilhabe und die Ausweitung des Integrationsangebots für qualifizierte Arbeitsmigranten, u.a. in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, Mathematik (MINT) und Gesundheitswesen

Proponent:

Thailand


Königreich Thailand

Thailand


Königreich Thailand

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Diskriminierende Migrations- und Polizeipraktiken beenden und ethnisches Profiling verbieten

Proponent:

Iran


Islamische Republik Iran

Iran


Islamische Republik Iran

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Den Schutz unbegleiteter minderjähriger ausländischer Migranten verstärken, Mechanismen zur Familienzusammenführung ausbauen und die uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sicherstellen, insbesondere in Fällen extremer Gefährdung

Proponent:

Spanien


Königreich Spanien

Spanien


Königreich Spanien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Die obligatorische Inhaftierung von Einwanderern beenden und strenge Fristen, Sicherheitsvorkehrungen und eine unabhängige Aufsicht anwenden, wenn eine Inhaftierung erfolgt

Proponent:

Kolumbien


Republik Kolumbien

Kolumbien


Republik Kolumbien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Die Integration von Migranten durch die Ausweitung von Sprach- und Berufsausbildungsprogrammen, die Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und die Unterstützung von Initiativen zur Stärkung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund weiter stärken

Proponent:

Eritrea


Staat Eritrea

Eritrea


Staat Eritrea

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Migrantengruppen mehr institutionelle Möglichkeiten zur politischen Partizipation bieten und Toleranz im Bildungssystem sicherstellen, einschließlich des Unterrichts in der Muttersprache für Migrantengemeinschaften

Proponent:

Türkei


Republik Türkei

Türkei


Republik Türkei

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verbesserung der Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten und Minderheiten im Hinblick auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts

Proponent:

Mosambik


Republik Mosambik

Mosambik


Republik Mosambik

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten, insbesondere durch integrative Maßnahmen, die den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen erleichtern

Proponent:

Kamerun


Republik Kamerun

Kamerun


Republik Kamerun

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Stärkung der Sozialschutzsysteme, um sicherzustellen, dass schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, einschließlich Migranten und andere schutzbedürftige Gemeinschaften, angemessene Unterstützung erhalten und in vollem Umfang in soziale und wirtschaftliche Programme einbezogen werden

Proponent:

Äthiopien


Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

Äthiopien


Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Besondere Aufmerksamkeit auf ihre Menschenrechtsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem erheblichen Zustrom von Migranten aus dem Nahen Osten und Nordafrika richten

Proponent:

Russland


Russische Föderation

Russland


Russische Föderation

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Entschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Analphabetismus unter den Kindern von Flüchtlingen und Migranten zu beseitigen

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Maßnahmen und Mechanismen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern, Asylsuchenden und Flüchtlingen weiter ausbauen, unter anderem durch die vollständige Durchsetzung des Gesetzes gegen Hassreden im Internet und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften im Einklang mit internationalen Verpflichtungen

Proponent:

Philippinen


Republik der Philippinen

Philippinen


Republik der Philippinen

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Sicherstellen, dass unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge den gleichen Zugang zu Dienstleistungen, einschließlich psychosozialer Betreuung, haben wie österreichische und europäische Jugendliche

Proponent:

Niger


Republik Niger

Niger


Republik Niger

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Den Schutz für Asylsuchende und Flüchtlinge, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, weiter verbessern, indem der Zugang zu Bildung, altersgerechter Unterbringung, rechtlichem Beistand und psychosozialer Unterstützung im Einklang mit dem Wohl des Kindes sichergestellt wird

Proponent:

Eritrea


Staat Eritrea

Eritrea


Staat Eritrea

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Verstärkte Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Asylsuchenden und andere Personen, die internationalen Schutzes bedürfen, Zugang zu fairen und wirksamen Verfahren zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft haben und dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung beachtet wird

Proponent:

Ecuador


Republik Ecuador

Ecuador


Republik Ecuador

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Den Schutz von Asylbewerbern, insbesondere von unbegleiteten Kindern, zu verstärken und die Verfahren ohne Diskriminierung zu beschleunigen, wobei die Wiedervereinigung zu berücksichtigen ist

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Schutzmaßnahmen im Asylsystem verstärken, einschließlich rechtzeitiger Bewertungen der Schutzbedürftigkeit, angemessener Aufnahme- und gegebenenfalls Haftbedingungen und vollständiger Übereinstimmung der externen Flüchtlingsregelungen mit den internationalen Menschenrechten und dem Flüchtlingsrecht

Proponent:

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Das nationale Flüchtlingsschutzsystem stärken, mit besonderem Augenmerk auf der gesetzlichen Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige und dem rechtzeitigen und diskriminierungsfreien Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen

Proponent:

El Salvador


Republik El Salvador

El Salvador


Republik El Salvador

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Stärkung des rechtlichen Rahmens für den Schutz der Rechte von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Gewährleistung des Zugangs von Flüchtlingen zu grundlegenden Dienstleistungen und Rechtsbeistand

Proponent:

Kasachstan


Republik Kasachstan

Kasachstan


Republik Kasachstan

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen weiter verstärken, unter anderem durch Erleichterung der Familienzusammenführung

Proponent:

Südkorea


Republik Korea

Südkorea


Republik Korea

Fortschritt: Derzeit keine Anmerkung

Weitere Anstrengungen unternehmen, um das Recht auf inklusive Bildung für Flüchtlinge und Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten

Proponent:

Ghana


Republik Ghana

Ghana


Republik Ghana

Fortschritt: Kein Fortschritt

Österreich wird empfohlen wirksame Maßnahmen zur Erhöhung seiner öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit zu ergreifen, um das international vereinbarte Ziel von 0,7 % seines Bruttonationaleinkommen zu erreichen, sodass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verwirklicht werden können

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zusätzliche Schritte zur Erhöhung seines Beitrags für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erwägen

Proponent:

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Selbstverpflichtung einzuhalten, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden

Proponent:

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Teilerfolg

In seine öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Nothilfepakete aufzunehmen, die speziell auf die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ausgerichtet sind

Proponent:

Bhutan


Königreich Bhutan

Bhutan


Königreich Bhutan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit hat die österreichische Regierung Schritte unternommen, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern, indem sie finanzielle Unterstützung bereitgestellt und Hilfsprojekte im In- und Ausland initiiert hat. Dennoch sind langfristige Strategien erforderlich, um die nachhaltige Erholung zu gewährleisten und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. 

Fortschritt: In Arbeit

Sich weiter um eine deutliche Erhöhung der im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel für Geschlechtergleichstellungsprogramme zu bemühen

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2019 stieg der Anteil der von der Austrian Development Agency mit öffentlichen Entwicklungsgeldern (ko-) finanzierten Projekten zur spezifischen Förderung der Geschlechtergleichstellung gemäß der Definition des OECD-Entwicklungsausschusses erstmals auf ein Drittel (33%). In den Jahren 2020 und 2021 sank dieser Anteil jedoch wieder auf rund 14%, ohne dass zusätzliches Budget bereitgestellt wurde. Der Gesamtanteil der Projektförderungen der Austrian Development Agency, die allgemein (teilweise weniger spezifisch) zur Geschlechtergleichstellung beitragen, ging von 81% im Jahr 2019 und auf 74% im Jahr 2021 zurück (siehe Website der Austrian Development Agency: https://www.entwicklung.at/mediathek/publikationen/berichte). Im Vergleich zur gesamten bilateralen Entwicklungshilfe aller öffentlichen Akteure ist der Anteil der Mittel, die zur Geschlechtergleichstellung beitragen, deutlich geringer.  
Österreich liegt hier mit 32% (wobei nur 5% spezifisch der Gleichstellungsförderung gewidmet sind) klar unter dem Durchschnitt der Mitgliedstaaten des OECD-Entwicklungsausschusses von 44% (2020/2021), und es besteht die Notwendigkeit, diesen Anteil zu erhöhen (OECD-Entwicklungsausschusses: https://web-archive.oecd.org/temp/2024-03-07/73550-development-finance-for-gender-equality-and-women-s-empowerment.htm).  
Die Zivilgesellschaft betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) und empfiehlt, zukünftig verstärkt die Anforderungen und Umsetzbarkeit mit den NRO zu diskutieren, um die Qualität des Gendermainstreamings zu verbessern. 

Fortschritt: Erfolg

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu ratifizieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat das fragliche Protokoll der Kinderrechtskonvention bereits im Jahr 2002 ratifiziert:
BGBl III Nr 92/2002 bzw. Ratifizierungsliste der VN

Fortschritt: In Arbeit

Den Menschenrechtsschutz weiter zu verbessern und eng mit seinen Partnern zusammenzuarbeiten

Proponent:

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Seitens der Zivilgesellschaft bestehen immer noch Schwierigkeiten im Bereich des Menschenrechtsschutzes in Österreich. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben Bedenken geäußert, dass Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber bestimmten Gruppen wie Migrant:innen, Asylsuchenden oder LGBTQI+-Personen fortgesetzt werden. Es ist erforderlich, diese vulnerablen Gruppen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Rechte effektiv geschützt werden.  
Eine wichtige Anmerkung ist, dass trotz einiger Fortschritte im Bereich der Durchsetzung und Überwachung der Menschenrechte immer noch Probleme bestehen. Einige Nichtregierungsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechtsstandards nicht vollständig umgesetzt werden und dass bestimmte Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte weiter gestärkt werden müssen. 
Eine wichtige Anmerkung ist, dass trotz einiger Fortschritte im Bereich der Durchsetzung und Überwachung der Menschenrechte immer noch Probleme bestehen. Einige Nichtregierungsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechtsstandards nicht vollständig umgesetzt werden und dass bestimmte Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte weiter gestärkt werden müssen.  

Fortschritt: Teilerfolg

Die Volksanwaltschaft zu reformieren, sodass sie den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte entspricht

Proponent:

Kanada


Kanada

Kanada


Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die Nationale Menschenrechtsinstitution mit den Pariser Grundsätzen in Einklang zu bringen und ihre vollständige Unabhängigkeit zu bewahren

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft die Pariser Grundsätze vollständig erfüllt

Proponent:

Albanien


Republik Albanien

Albanien


Republik Albanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Weitere Schritte zur völligen Erfüllung der Pariser Grundsätze durch die Volksanwaltschaft zu setzen

Proponent:

Georgien


Georgien

Georgien


Georgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft unabhängig ist und in vollem Einklang mit den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte steht

Proponent:

Indien


Republik Indien

Indien


Republik Indien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die Arbeitsweise der Volksanwaltschaft mit dem Ziel zu verbessern, ihre Unabhängigkeit und die Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten

Proponent:

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass der Bestellmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft in voller Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen erfolgt

Proponent:

Irak


Republik Irak

Irak


Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft den Pariser Grundsätzen vollständig entspricht und über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügt, um ihre Aufgabe unabhängig wahrnehmen zu können

Proponent:

Kasachstan


Republik Kasachstan

Kasachstan


Republik Kasachstan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Der Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023; III-1135 d.B.) siehe Bericht : https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2578/fname_1632810.pdf, veröffentlicht am 4. Juni 2024, betont, dass die Volksanwaltschaft vor großen Herausforderungen steht. Die steigende Zahl der Beschwerden erfordert eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit struktureller Anpassungen, um die Effizienz und Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft nachhaltig zu sichern. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die notwendigen Schritte zu setzen, um die völlige Übereinstimmung der Volksanwaltschaft mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten, darunter eine Reform des Verfahrens zur Bestellung der Mitglieder, die eine leistungsbasierte Auswahl sicherstellt

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Eine Nationale Menschenrechtsinstitution in Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen einzurichten

Proponent:

Senegal


Republik Senegal

Senegal


Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Maßnahmen zur Stärkung der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen fortzusetzen

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Es wurden unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der Volksanwaltschaft getroffen. So erhielt die Volksanwaltschaft im April 2022 den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) für die Verbesserungen ihres verfassungsrechtlichen Rahmens. Dieser Status erfordert die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen, die internationale Standards für Unabhängigkeit, Mandat und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen definieren. Zu den Verbesserungen gehören ein transparenter Bestellmodus, stärkere Kooperation mit der Zivilgesellschaft und eine umfassende gesetzliche Verankerung der Aufgaben der Volksanwaltschaft. 
Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 
Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatlichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT (Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (Volksanwaltschaft präventive Menschenrechtskontrolle). 
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoring-Strukturen nach der Behindertenrechtskonvention. 
Der Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023; III-1135 d.B.) siehe Bericht : https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2578/fname_1632810.pdf, veröffentlicht am 4. Juni 2024, betont, dass die Volksanwaltschaft vor großen Herausforderungen steht. Die steigende Zahl der Beschwerden erfordert eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit struktureller Anpassungen, um die Effizienz und Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft nachhaltig zu sichern. 

Fortschritt: In Arbeit

Ein umfassendes Mandat der Volksanwaltschaft sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Kinderrechte

Proponent:

Moldau


Republik Moldau

Moldau


Republik Moldau

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatlichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT (Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (Volksanwaltschaft präventive Menschenrechtskontrolle). 
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoring-Strukturen nach der Behindertenrechtskonvention. 

Fortschritt: Teilerfolg

Eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung von Toleranz, interkulturellem Dialog und Achtung gesellschaftlicher Vielfalt zu ergreifen

Proponent:

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief der Asylkoordination Österreich fordert die Bundesregierung auf, das Angebot in den Bereichen Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation zu erweitern. Besonders für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen barrierefreie und gleichberechtigte Möglichkeiten geschaffen werden, um sie stärker in demokratische Prozesse einzubinden. Dies ist insbesondere für Jugendliche von großer Bedeutung. (siehe: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). Der Brief hebt die Notwendigkeit hervor, kulturelle Integration durch solche Maßnahmen zu fördern, um die Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft zu verbessern. Trotz der Einführung des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung durch die Vereinten Nationen im Dezember 2004 werden in Österreich zwar Maßnahmen zur Menschenrechtsbildung umgesetzt, es gibt jedoch weiterhin Bedarf an verstärktem Engagement in diesem Bereich, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken. 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Bekämpfung von Antisemitismus zu verstärken und religiöse Toleranz durch Fortsetzung der Arbeit im Bildungs- und Polizeibereich zu fördern

Proponent:

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (Nationale Strategie der Republik Österreich zur Verhütung und
Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf ). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022). Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (Strategiepapier, 2022: https://www.erinnern.at/themen/artikel/massnahmenpaket-praevention-von-antisemitismus-durch-bildung ). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert. Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (Studie, 2023: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf ). 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.   Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).   Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.   2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen.   Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten. Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Aktuell gibt es in Österreich keine spezifischen Programme oder gesetzlichen Regelungen, die sich ausschließlich auf das Thema religiöse Toleranz konzentrieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass religiöse Toleranz in der Gesellschaft nicht wichtig ist. Im Allgemeinen wird sie durch verschiedene allgemeine Antidiskriminierungsmaßnahmen sowie die Förderung von Vielfalt und Inklusion gestärkt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Achtung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen, um bestehende Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen und Migranten und Fremden zu beseitigen

Proponent:

Bahrain


Königreich Bahrain

Bahrain


Königreich Bahrain

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief an die Bundesregierung von Asylkoordination Österreich fordert den Ausbau des Angebots der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation. Betroffenen Menschen in Österreich, insbesondere Jugendlichen, soll eine gleichberechtigte und barrierefreie Beteiligung an demokratischen Prozessen ermöglicht werden, um sie vor allem in Zeiten von Rassismus zu unterstützen (siehe: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html).  
 
Obwohl im Dezember 2004 das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde, werden in Österreich diverse Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechtsbildung durchgeführt. Hierzu zählen Schulungen für angehende Richterinnen und Polizistinnen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in die Lehrpläne österreichischer Schulen.  
 
Die Ausbildung von Justizwachebediensteten, einschließlich Themen wie Menschenrechte und Anti-Diskriminierung, erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung (siehe BGBl. II Nr. 129/2011, Gesamte Rechtsvorschrift für Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007252).  
Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.  
 
Die positiven Ansätze wie Schulungen für angehende Richter:innen und Polizist:innen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in Lehrpläne sollten weiter verstärkt werden. Die Erwähnung der Ausbildung von Justizwachebediensteten ist lobenswert, aber es bedarf zusätzlicher Bemühungen, um eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung zu erreichen.  
 
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im offenen Brief formulierten Forderungen ernst zu nehmen und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt zu hoffen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft in Österreich zu schaffen, die die gleichberechtigte Beteiligung aller Betroffenen an demokratischen Prozessen gewährleistet. 

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz auch weiterhin zu fördern

Proponent:

Barbados


Barbados

Barbados


Barbados

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Es ist anzumerken, dass in Österreich sowohl die Entwicklung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Allerdings muss angemerkt werden, dass der öffentliche Diskurs häufig den sogenannten „zugewanderten Antisemitismus“ in den Mittelpunkt stellt und dadurch insbesondere Menschen mit Migrationserfahrung aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Es fehlt jedoch an einer klaren Zuständigkeit auf Bundesebene zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Bisher wurden nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen. Es mangelt an gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten adressieren sowie Aspekte der Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. 


Im Jahr 2023 meldete die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Anstieg der Diskriminierungsbeschwerden, was auf eine höhere Sensibilisierung der Bevölkerung hinweist. Ein aktuelles Update zur Fremdenfeindlichkeit in Österreich zeigt, dass das Thema weiterhin von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist. Neue Studien und Umfragen bestätigen, dass Fremdenfeindlichkeit nach wie vor ein bedeutendes Thema ist, obwohl genaue Zahlen und Trends je nach Quelle und Methodik variieren können. Eine der neueren Studien, die von Institutionen wie der Universität Wien oder der SORA (Institut für Sozialforschung und empirische Methoden) durchgeführt wurden, zeigt, dass ein signifikanter Teil der österreichischen Bevölkerung nach wie vor skeptisch gegenüber Zuwanderung und Ausländern eingestellt ist. Diese Einstellungen manifestieren sich in der Ablehnung gegenüber kultureller Vielfalt, unterschiedlichen religiösen Praktiken und der Wahrnehmung von wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Zusätzlich zu traditionellen Formen der Fremdenfeindlichkeit, wie sie in der Vergangenheit gemessen wurden, manifestieren sich neue Formen der Fremdenfeindlichkeit oft in Form von Online-Hassreden und in sozialen Medien. Diese Plattformen können als Katalysator für negative Einstellungen und Handlungen gegenüber Ausländern dienen. Politische Debatten und Ereignisse, sowohl innerhalb Österreichs als auch international, beeinflussen oft die öffentliche Wahrnehmung und Einstellungen gegenüber Migranten und Ausländern. Zum Beispiel haben Fragen der Einwanderungspolitik und Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen in den letzten Jahren weiterhin Diskussionen und möglicherweise Einstellungsänderungen gefördert. Insgesamt bleibt Fremdenfeindlichkeit in Österreich ein komplexes und stark diskutiertes Thema, das weiterhin politische, soziale und kulturelle Dynamiken prägt und Herausforderungen für die Integration und das gesellschaftliche Zusammenleben darstellt. 

Fortschritt: In Arbeit

Sofortige und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um das Wiederaufleben rechtsextremer und anderer von extremistischen nationalsozialistischen Ideologien und Neonazismus inspirierter Gruppen zu verhindern

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/338/A1P4/NOR40241334). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen.   Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen (siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_159/BGBLA_2021_I_159.html). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_223/BGBLA_2022_I_223.).   Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Website BMJ: https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug/Koordinationsstelle-Extremismuspr%C3%A4vention-und-Deradikalisierung-(KED).html).   Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant, aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: https://www.dsn.gv.at/501/files/Praevention/767_Strategie_Extremismuspraevention_und_Deradikalisierung_publikation_210x297mm_DE_WEB_20190115.pdf).   Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.  
Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Auf der Website der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) werden aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der „Extremismusprävention und Deradikalisierung in Österreich“ präsentiert (siehe Website: hier). Der Fokus liegt auf der Umsetzung des „Österreichischen Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung“, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde (siehe NAP: https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf). Die DSN betont die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um extremistische Tendenzen effektiv zu bekämpfen.   
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Bemühungen ist die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Bereitstellung von präventiven Bildungsangeboten. Die DSN stellt dabei auch verschiedene Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit besser über die Risiken und Anzeichen von Extremismus aufzuklären. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und gezielte Deradikalisierungsprogramme die Sicherheit in Österreich zu erhöhen und extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken.  
Aktuell gibt es in der Extremismus-Prävention in Österreich deutliche Herausforderungen. Die Beratungsstelle Extremismus weist auf bestehende Lücken hin, insbesondere bei der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Präventionsangeboten für Jugendliche. Es fehlt an ausreichend spezialisierten Anlaufstellen und langfristigen Projekten, die auf die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingehen. Zudem wurde das Projekt „RE:WORK – Extremismusprävention an Schulen“ gestartet, um Schulen verstärkt in ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Projekt zielt darauf ab, Lehrer und Schüler im Umgang mit extremistischen Tendenzen zu schulen und ihnen Werkzeuge zur effektiven Prävention zur Verfügung zu stellen.  

Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung in Österreich auf der Notwendigkeit von Grundlagenforschung. Im November 2021 unterstrich Innenminister Karl Nehammer die Bedeutung, die ein tiefgehendes Verständnis von Radikalisierungsprozessen und den ideologischen Motiven hinter Terrorismus für die Entwicklung effektiver Präventionsstrategien hat. Die Forschung soll dabei helfen, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Bekämpfung extremistischer Netzwerke zu verbessern.
Zusätzlich fand im März 2024 der 5. Präventionsgipfel zu Extremismus und Terrorismus statt. Der Gipfel dient als Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung neuer Konzepte zur Verhinderung von Extremismus und Terrorismus.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass ein umfassendes Verständnis und kontinuierlicher Austausch wesentliche Elemente sind, um die Sicherheitsstrategien in Österreich zu optimieren und effektiv gegen Terrorismus und Extremismus vorzugehen.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Im April 2021 berichtete der Verfassungsschutz über eine zunehmende Bedrohung durch Rechtsextremismus in Österreich. Der Verfassungsschutzbericht 2021 hebt hervor, dass rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen verstärkt gewalttätige und extremistische Ideologien verbreiten, insbesondere durch ihre Präsenz im Internet. Diese Akteure nutzen oft Verschwörungstheorien und pseudowissenschaftliche Argumente, um ihre Botschaften zu verbreiten (siehe Verfassungsschutzbericht 2021, Seite 20ff: https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf).   Zusätzlich wurde im Juni 2021 eine parlamentarische Anfrage gestellt, die die Notwendigkeit betonte, den Rechtsextremismus in Österreich effektiver zu bekämpfen. Die Antworten auf diese Anfrage verdeutlichten, dass neben der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung auch präventive Maßnahmen unerlässlich sind. Dazu gehören verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Verbreitung rechtsextremer Ideologien frühzeitig einzudämmen und deren Einfluss auf die Gesellschaft zu reduzieren (siehe Aktionsplan gegen Rechtsextremismus 2021: <a href=https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656< https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656). 
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Besonders herausgestellt wurde die Problematik in der schulischen Umgebung, wo Präventionsarbeit gegen Rassismus dringend erforderlich ist. Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den aktuellen Erkenntnissen des ZARA Rassismus Reports 2023 basieren. Dazu gehören Bildungsinitiativen, um das Bewusstsein und die Sensibilität für Diskriminierung zu fördern, sowie die Stärkung und konsequente Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen. Öffentliche Kampagnen sollen Toleranz und Diversität unterstützen, während Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Betroffenen helfen. Diese Ansätze zielen darauf ab, eine inklusivere und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Weitere Details finden sich im vollständigen Report (siehe Zara Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf ).  
 
Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich betont der ZARA Rassismus Report 2023 die Notwendigkeit strenger Maßnahmen. Dazu gehört die konsequente Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, um sicherzustellen, dass Verstöße effektiv geahndet werden. Darüber hinaus sollten spezialisierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene leicht zugänglich sein. Strafverfolgungsbehörden müssen für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung sensibilisiert und geschult werden, um eine angemessene Reaktion auf rassistische Vorfälle zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern. Auch Organisationen, wie SOS Mitmensch und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordern eine verbesserte Gesetzgebung und stärkere Strafverfolgung, um Diskriminierung zu unterbinden. Sie betonen die Wichtigkeit von Monitoring und Berichterstattung, um Fortschritte zu messen und Lücken zu identifizieren. 

Fortschritt: In Arbeit

Alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen und Minderheiten zu schützen

Proponent:

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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