Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, das Gleichbehandlungsgesetz und andere Gesetze gegen Diskriminierung zu ändern, mit dem Ziel, den materiellen und verfahrensbezogenen Schutz vor Diskriminierung im Hinblick auf alle verbotenen Diskriminierungsgründe sicherzustellen

Proponent:

Bulgarien


Republik Bulgarien

Bulgarien


Republik Bulgarien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich regeln etliche unterschiedliche Gesetze den Schutz vor Diskriminierung auf Eben der Bundesländer und des Bundes. Das gestaltet die Rechtsdurchsetzung teilweise komplex, zudem ist der Schutz nicht einheitlich und es bestehen – entgegen zahlreicher Aufforderung im UPR-Prozess und in zahlreichen anderen Monitoringprozessen zu menschenrechtlichen Konventionen – wesentliche Schutzlücken: 1. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen der Privatwirtschaft besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Dieser Umstand wird von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gleichstellungsakteur:innen seit Jahren als fehlendes “Levelling Up” kritisiert.
2. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung.
3. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes.
Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Beweislastumkehr, die es der/dem Betroffenen erleichtern, Diskriminierung nachzuweisen, sowie Regelungen für mögliche Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche (siehe Gleichbehandlungsgesetz, GIBG BGBl. I Nr. 66/2004: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395&FassungVom=2022-02-10). Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) bietet eine rechtliche Grundlage für den Umgang mit rassistischer Einlassverweigerung in Österreich. Gemäß diesem Gesetz können sowohl Betroffene als auch Zeugen rassistischer Diskriminierung solche Vorfälle anzeigen. Polizeibeamte sind verpflichtet, diese Anzeigen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. Das Verfahren nach dem EGVG ist für die anzeigende Person kostenlos. Die anzeigende Person oder Organisation, wie etwa ZARA oder der Klagsverband, werden nicht über den Ausgang des Verfahrens informiert und haben keine direkte Parteistellung. Zudem sieht das EGVG keine Entschädigung für die diskriminierte Person vor. Stattdessen können Täter mit Geldstrafen von bis zu 1.090 Euro belegt werden, dieser Betrag wurde seit Jahren nicht evaluiert. Bei wiederholten Verstößen gegen das EGVG kann die Gewerbebehörde theoretisch die Gewerbeberechtigung entziehen. ZARA unterstützt Betroffene von Diskriminierung durch verschiedene Maßnahmen, darunter Interventionsschreiben an die betroffenen Lokale, rechtliche Beratung sowie die Vermittlung zu weiteren rechtlichen Instanzen wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder dem Klagsverband. Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden oder rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern einzuleiten. Diese gesetzlichen und unterstützenden Maßnahmen sind entscheidend, um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung in Österreich zu stärken und Diskriminierungsfälle angemessen zu behandeln (siehe Rassismus Report 2022: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA-Rassismus_Report_2022.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Levelling-Up: Umfassender Schutz gegen Diskriminierung in allen Lebensbereichen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich regeln etliche unterschiedliche Gesetze den Schutz vor Diskriminierung auf Eben der Bundesländer und des Bundes. Das gestaltet die Rechtsdurchsetzung teilweise komplex, zudem ist der Schutz nicht einheitlich und es bestehen – entgegen zahlreicher Aufforderung im UPR-Prozess und in zahlreichen anderen Monitoringprozessen zu menschenrechtlichen Konventionen – wesentliche Schutzlücken: 1. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen der Privatwirtschaft besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Dieser Umstand wird von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gleichstellungsakteur:innen seit Jahren als fehlendes “Levelling Up” kritisiert.
2. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung.
3. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes.
Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Beweislastumkehr, die es der/dem Betroffenen erleichtern, Diskriminierung nachzuweisen, sowie Regelungen für mögliche Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche (siehe Gleichbehandlungsgesetz, GIBG BGBl. I Nr. 66/2004: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395&FassungVom=2022-02-10). Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) bietet eine rechtliche Grundlage für den Umgang mit rassistischer Einlassverweigerung in Österreich. Gemäß diesem Gesetz können sowohl Betroffene als auch Zeugen rassistischer Diskriminierung solche Vorfälle anzeigen. Polizeibeamte sind verpflichtet, diese Anzeigen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. Das Verfahren nach dem EGVG ist für die anzeigende Person kostenlos. Die anzeigende Person oder Organisation, wie etwa ZARA oder der Klagsverband, werden nicht über den Ausgang des Verfahrens informiert und haben keine direkte Parteistellung. Zudem sieht das EGVG keine Entschädigung für die diskriminierte Person vor. Stattdessen können Täter mit Geldstrafen von bis zu 1.090 Euro belegt werden, dieser Betrag wurde seit Jahren nicht evaluiert. Bei wiederholten Verstößen gegen das EGVG kann die Gewerbebehörde theoretisch die Gewerbeberechtigung entziehen. ZARA unterstützt Betroffene von Diskriminierung durch verschiedene Maßnahmen, darunter Interventionsschreiben an die betroffenen Lokale, rechtliche Beratung sowie die Vermittlung zu weiteren rechtlichen Instanzen wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder dem Klagsverband. Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden oder rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern einzuleiten. Diese gesetzlichen und unterstützenden Maßnahmen sind entscheidend, um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung in Österreich zu stärken und Diskriminierungsfälle angemessen zu behandeln (siehe Rassismus Report 2022: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA-Rassismus_Report_2022.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einführung eines österreichweit einheitlichen Diskriminierungsschutzes: Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes und anderer Antidiskriminierungsgesetze, um materiellen und prozessualen Schutz gegen Diskriminierung in Bezug auf alle verbotenen Gründe sicherzustellen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Besonders herausgestellt wurde die Problematik in der schulischen Umgebung, wo Präventionsarbeit gegen Rassismus dringend erforderlich ist. Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den aktuellen Erkenntnissen des ZARA Rassismus Reports 2023 basieren. Dazu gehören Bildungsinitiativen, um das Bewusstsein und die Sensibilität für Diskriminierung zu fördern, sowie die Stärkung und konsequente Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen. Öffentliche Kampagnen sollen Toleranz und Diversität unterstützen, während Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Betroffenen helfen. Diese Ansätze zielen darauf ab, eine inklusivere und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Weitere Details finden sich im vollständigen Report (siehe Zara Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf ).  
 
Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich betont der ZARA Rassismus Report 2023 die Notwendigkeit strenger Maßnahmen. Dazu gehört die konsequente Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, um sicherzustellen, dass Verstöße effektiv geahndet werden. Darüber hinaus sollten spezialisierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene leicht zugänglich sein. Strafverfolgungsbehörden müssen für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung sensibilisiert und geschult werden, um eine angemessene Reaktion auf rassistische Vorfälle zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern. Auch Organisationen, wie SOS Mitmensch und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordern eine verbesserte Gesetzgebung und stärkere Strafverfolgung, um Diskriminierung zu unterbinden. Sie betonen die Wichtigkeit von Monitoring und Berichterstattung, um Fortschritte zu messen und Lücken zu identifizieren. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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