Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch auf einer Erklär-Seite unter diesem LINK


Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Rechtliche Absicherung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer, mit einheitlichem Mandat

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich gibt es neun unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs), eine in jedem Bundesland, die Kindern und Jugendlichen rechtlichen Beistand und Unterstützung bieten. Diese Anwaltschaften sind weisungsfrei und arbeiten unabhängig, um die Rechte der jungen Menschen zu schützen. Neben der Beratung sind sie auch in der Interessensvertretung und der Öffentlichkeitsarbeit aktiv, um die Umsetzung der Kinderrechte zu fördern und Kinderrechtsverletzungen zu dokumentieren.
Die rechtliche Absicherung dieser Institutionen, einschließlich der Verankerung ihrer Unabhängigkeit, war jedoch in der Vergangenheit ein umstrittenes Thema. Eine relevante Gesetzesänderung, die 2018 beschlossen wurde, führt dazu, dass die Bundeskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ab 2020 den Ländern übergeht, was auch Auswirkungen auf die rechtliche Stellung der KIJAs haben könnte. Kritiker befürchten, dass diese Veränderung die Kinder- und Jugendanwaltschaften schwächen könnte, insbesondere in ihrer Funktion als Monitoring-Institutionen im Sinne internationaler Empfehlungen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich sind Teil größerer Netzwerke, wie der Ständigen Konferenz der Kinder- und Jugendanwälte (Stänko), und nehmen auch international an der Förderung von Kinderrechten teil. Die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens und einer stärkeren finanziellen sowie personellen Absicherung für die KIJAs wird weiterhin als wichtig erachtet, um ihre Arbeit nachhaltig zu sichern und die Rechte von Kindern und Jugendlichen effektiv zu vertreten. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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