Fortschritt: Kein Fortschritt
Schaffung verbindlicher, für das gesamte Bundesgebiet gültiger Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Betreuung durch Pflegefamilien
Proponent:
Liga
Österreichische Liga für Menschenrechte
Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien
http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
In Österreich gibt es derzeit Bemühungen, die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe durch gesetzliche Standards zu sichern, aber die Umsetzung ist weiterhin uneinheitlich und von den jeweiligen Bundesländern abhängig. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJH-G) verlangt, dass die Qualität der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch die Landesregierungen regelmäßig evaluiert wird, wobei auf fachliche Standards, gesellschaftliche Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse geachtet wird. Seit 2017 wurden in Österreich Qualitätsstandards für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, die auf eine bundesländerübergreifende Vereinheitlichung abzielen. Diese Standards wurden von 19 verschiedenen Organisationen, darunter FICE Austria und SOS Kinderdorf, erarbeitet, um eine qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Sie legen klare Anforderungen an die Hilfeplanung, die Zusammenarbeit mit Eltern sowie die personellen und strukturellen Bedingungen in den Einrichtungen fest. Allerdings gibt es nach wie vor Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes, da dieser in Österreich auf Länderebene geregelt wird. Verschiedene Bundesländer haben unterschiedliche Bestimmungen, was zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führen kann. Die Entwicklungen in diesem Bereich zeigen, dass die Umsetzung ein fortlaufender Prozess ist, der weiterhin einer kritischen Überprüfung und Anpassung bedarf, um einheitliche und hohe Standards zu garantieren.