Fortschritt: Kein Fortschritt
Maßnahmen zur Reduktion der Anzahl der Inhaftierten
Proponent:
Liga
Österreichische Liga für Menschenrechte
Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien
http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):
In den österreichischen Justizanstalten gibt es derzeit 191 unbesetzte Planstellen, darunter 111 im Exekutivdienst und 80 in der Verwaltung. Dies führt zu einer erheblichen Arbeitsbelastung für die vorhandenen Mitarbeiter:innen, die sowohl den Personalmangel als auch krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren müssen. Die Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen verdeutlicht, dass der Personalmangel seit Jahren besteht und die Situation weiterhin angespannt ist (siehe zwei Anfrage: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17366/imfname_1624738.pdf und https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17457/imfname_1625033.pdf). In den letzten drei Jahren konnte der Personalstand nicht erhöht werden, obwohl die Anzahl der Insassen gestiegen ist. Die aktuelle Praxis der Regierung wird als Mangelverwaltung kritisiert. Planstellen werden mit dem Argument nicht erhöht, dass sie ohnehin nicht besetzt werden können, und es gibt keine Maßnahmen zur Attraktivierung der Berufe in den Justizanstalten. Besonders fehlt Fachpersonal wie Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen. Zur Behebung des Missstands wird ein attraktiveres Berufsbild mit gerechter Bezahlung als unerlässlich angesehen. Trotz der Maßnahmen, wie der Anhebung der Grundgehälter und einer neuen Recruiting- und Imagekampagne, bleibt die Besetzung der offenen Stellen herausfordernd. Weitere Maßnahmen, wie die Schwerarbeiterregelung für alle Mitarbeiter:innen der Justizwache, werden als notwendig erachtet (vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zu einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden. In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungspprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).